Zoll auf Waffen ?

Arbeiten, Formalitäten, Wohnen, Studieren, Au-pair, Schüler-/Studentenaustausch, Praktika. Wir sind keine Jobbörse!
Antworten
Uwe
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
Beiträge: 199
Registriert: So, 13. Apr 2003, 15:29
Wohnort: immer irgendwo zwischen Schwarzwald, Ostsee und v.a. Nordland

Zoll auf Waffen ?

Beitrag von Uwe »

Noch eine kleine Frage:
Wer Waffen aus dem Ausland importiert, muss diese natürlich verzollen, d.h. entsprechende Abgaben und die Mehrwertsteuer bezahlen, soweit klar.
Wenn man aber Waffen im Rahmen eines Umzugs einführt, die alle schon mehrere Jahre (mind. 3) in Eigenbesitz waren, müssten sie doch als Umzugsgut zollabgabenfrei einzuführen sein.
Dass natürlich Gebühren für Genehmigung/Registrierung/våpenkort osv.
anfallen, ist ja klar. Aber extra Zølle und Mehrwertsteuer dürften doch nicht anfallen, oder?

Grüsse,
Uwe
henry illing
Beiträge: 39
Registriert: Sa, 16. Sep 2006, 15:15
Wohnort: Trondheim

Re: Zoll auf Waffen ?

Beitrag von henry illing »

Man Junge, du bist Arzt und verdienst gegenueber vielen anderen ein haufen Geld. Pass auf das du vor lauter GEITZ an deiner Kohle nicht erstickst. :evil: :evil:
Rehauge
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
Beiträge: 364
Registriert: Do, 09. Feb 2006, 15:05
Wohnort: Kristiansund/ Stavanger

Re: Zoll auf Waffen ?

Beitrag von Rehauge »

henry illing hat geschrieben:Man Junge, du bist Arzt und verdienst gegenueber vielen anderen ein haufen Geld. Pass auf das du vor lauter GEITZ an deiner Kohle nicht erstickst. :evil: :evil:
...dürfen ärzte nicht auch sparen wollen :?:
...oder spricht hier der neid aus dir?
Frøken Ur
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
Beiträge: 621
Registriert: Sa, 03. Dez 2005, 21:49

Re: Zoll auf Waffen ?

Beitrag von Frøken Ur »

Uwe hat geschrieben:Wenn man aber Waffen im Rahmen eines Umzugs einführt, die alle schon mehrere Jahre (mind. 3) in Eigenbesitz waren, müssten sie doch als Umzugsgut zollabgabenfrei einzuführen sein.
Ja, sie sind zollfrei beim Umzug.

Du musst allerdings eine Sondergenehmigung beim lensmannskontor (politi) an deinem Ort, wo du mal in N. wohnen wirst, einholen, und zwar vorher. Dann beim Grenzuebertritt an die rote Zone und die Waffen mit der Genehmigung vorweisen.

Steht alles auf http://www.toll.no .
Uwe
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
Beiträge: 199
Registriert: So, 13. Apr 2003, 15:29
Wohnort: immer irgendwo zwischen Schwarzwald, Ostsee und v.a. Nordland

Re: Zoll auf Waffen ?

Beitrag von Uwe »

Hat sich vorhin erledigt, habe aus dem Briefkasten die Einfuhrbestätigung rausgefischt - und siehe da, die Waffen waren unter flyttegods gelistet mehrwertsteuerfrei. Am Grenzübergang war das noch nicht so klar, daher meine obige Frage. Vielleicht war hilfreich, dass ich auf dem Zolldeklarationsblatt angegeben hatte, dass wir die Waffen schon so und so lang (anhand der WBK-Kopie dokumentiert) in Besitz hatten und im Zusammenhang mit dem Umzug einführen.

Was sonst noch im Rahmen eines Umzugs bei Waffen und Munition zu beachten ist, gebe ich hier mal aus meiner Erfahrung so weiter (ohne Gewähr, aber so hat es bei uns geklappt):

1. Antrag auf Waffenerwerb - auch gültig für die Einfuhr - läuft über die örtlich zuständige Polizeibehörde.
Dort füllt man entsprechende Formulare aus (für jede Waffe und jeden Wechselsatz eins) aus und reicht den Antrag entsprechend mit weiteren Dokumentationen ein. Kosten: 800,- NOK (pro Antrag, egal wieviel Waffen). Du erhältst dann bei Bewilligung die von der Polizeo abgestempelten Antragspapiere (mit dem Zusatz: Gilt auch für Einfuhr) per Post zurück. Einen weiteren Antrag auf Munitionseinfuhr musst Du dann separat stellen, kostet nix.

2. Antrag auf Ausfuhrgenehmigung bei der BAFA. Inzwischen gibt es die Anträge auch online.
Vorübergehende Ausfuhr (bis 2 Jahre) oder v.a. vorübergehende mehrfache Ausfuhr (Ziffer 231) sind dann zu empfehlen, wenn man die Waffen auch weiter in D nutzen können möchte/die dt. WBK behält, weil sie dann eben nicht endgültig ausgeführt sind. Antragsbearbeitung: Kostenlos, freundlich, schnell! Mal wirkich ein Lob für deutsche Behörden!

3. Antrag für Transit bei dänischen und schwedischen Behörden (ggf.):
Für Dänemark gilt: Europ. Feuerwaffenpass reicht, falls Transit zu Sport- oder Jagdzwecken. Umzug fällt nicht darunter, daher extra Antrag beim dän. Justizministerium stellen. Antrag kostet nix!
Für Schweden gilt: Antrag bei der für die jeweilige Grenzstelle zuständigen Polizeibehörde stellen, Transiterlaubnis kostet dann 400,- SEK.

4. Bei der zuständigen deutschen Zollstelle dann noch Ausfuhrerklärung und für den Reimport Inf3A-Formular ausfüllen/abgeben.

5. Nun geht´s auf die Reise: Bei der Ausfuhr (idR. aus dem EU-Raum, also an der schwedisch-norweg. Grenze) BAFA-Papier abstempeln lassen. Bei Einreise Dänemark oder Schweden Waffen anmelden (Schweden will ein ausgefülltes Formular bei Ein- und Ausreise). Am norweg. Zoll werden die Waffen geprüft, die Einfuhrerlaubnisse abgestempelt und zur Polizei geschickt. Von dort kommt dann irgendwann die norweg. WaffenBesitzKarte oder "våpenkort"

Soviel zum bürokratischen/formalen Ablauf.

Nun zur vielleicht wichtigeren Frage: Was geht?

1. Munition: Jeglicher Bleischrot ist - egal ob zu Sport- oder Jagdzwecken eingeführt - streng verboten! Blei-Slugs angeblich erlaubt (würd ich aber nochmal abklären!). Hohlspitz-Muni für Kurzwaffen ist derzeit noch OK, wird aber nach der neuen VO (d.h. wahrscheinlich in einigen Monaten) verboten sein. Anscheinend gibt es eine Maximaltransportbegrenzung von 2500 Patronen, ob die aber für Privattransporte gilt, ist umstritten. Eine weitere besondere Grenze gilt für den Umzug: Bis 10.000 Schuss sind da auch gewerblich (Umzugsunternehmen) ohne Krampf (d.h.: originalverpackt mit 1.4S-Warnschildaufkleber (kann man sich selber ausdrucken) erlaubt). Unter Verweis auf diese Umzugs-Ausnahmeklausel hat es bei mir dann auch geklappt.

2. Kurzwaffen: In der Regel 6 Monate Vereinszugehörigkeit, Bescheinigung des Vereins, Kurs über sichere Handhabung (bei mir genügte auch der norweg. IPSC-Kurs) und Nachweis des Vorhandenseins eines norweg. Waffenschranks entsprechender Norm ("FG-godkjent") oder der europ. Schutzklasse 0 oder I.
Wieviele Waffen, da gibt es große Variationen zwischen einzelnen Polizeibehörden von weit lockerer bis strenger als in D. Werden MEHR ALS EINES folgender Merkmale erfüllt, ist die Kurzwaffe verboten:
a) Waffengewicht >1400gr.
b) Magazin ausserhalb des Pistolengriffes,
c) Möglichkeit, einen Schaft anzubringen
d) Gewinde an der Lauf(mündung), um z.B. Schalldämpfer etc. anbringen zu können
e) Hitzebleche, Hülse o.ä. um/am Lauf

3. Flinten: Für Doppelflinten 50 cm Lauflänge, für Pumpen oder Halbautos 55 cm, letztere dürfen beide für die Jagd nur ein 1-Schuss (ja!! NICHT 2-Schuss) Magazin besitzen. Bei Halbauto-Flinten darf KEINES folgender Verbotsmerkmale vorhanden sein:
a) Lauflänge unter 55 cm
b) Klapp- oder Schubschaft
c) freistehender Pistolengriff mit Hinterschaft
d) freistehender Pistolengriff ohne Hinterschaft
e) Magazinkapazität > 5 Schuss
f) abnehmbares Magazin (z.B. Saiga)

4. Gewehre:
a) Einzellader und Repetierer sind relativ problemlos, vorausgesetzt die Lauflänge liegt > 47 cm. .50 BMG wird inzwischen nicht mehr genehmigt, bei Repetierern werden alte Ordonanzwaffen häufig auch nicht erlaubt (mein Beispiel: K31). Was die neue Waff-VO bringt, bleibt abzuwarten; für Jäger soll es bis zu 8 Langwaffen als Grundbedarf geben. Eine südnorwegische Polizeibehörde wollte allerdings "Nachbesserungen" dergestalt, dass "Snpier-Gewehre (Präzisionsrepetierer wie die DMR No.1) künftig verboten werden sollen - mal sehn was in der Endversion der VO noch draus wird.
b) Halbautomaten
Hierfür gilt generell: Lauflänge 47 cm (neue VO: 40 cm und Gesamtlänge 84 cm) und KEIN Klapp- oder Schubschaft! Während bei Halbauto-Flinten kein Waffenschrank FG erforderlich ist, ist dieser wiederum für alle Halbauto-Gewehre (auch KK!) absolut Pflicht.
Es gibt enge Begrenzungen bei den erlaubten Modellen, Einzelprüfungen weiterer Modelle sind über die KRIPOS Oslo möglich (angeblich 5000,- NOK). Nach neuer VO ist geplant, Halbautomaten, die eine Zulassung eines anderen Schengen-Staates haben (z.B. BKA-Gutachten) in Norwegen anzuerkennen. Dagegen hat aber die norweg. Polizeibehörde protestiert, weil sie schließlich das Recht haben müsse, selber Waffen zu verbieten (hat sie auch per Ermächtigungsparagraph in der neuen VO, aber dazu müsste sie dann Verbotsbegründungen abliefern...) - mal sehn, wie die VO in ihrer Endversion aussehen wird.

Hier nun die Liste anerkannter Halbautomaten für Sportschützen (i.d.R. IPSC):
Liste pr.13.5.2005:
1.Colt AR-15 H-bar/Sporter produsert etter 1986
2.SIG SG 550 SP
3.Steyr AUG sivil modell
4.Valmet M76/78A2
5.Galil AR
6.HK-94
7.Bushmaster mod. XM15 - V-Match Rifle 20
8.Olympic Arms AR-15 H-bar
9.Heckler & Koch modell SL 8
10.DPMS Panther Bull 24 Spesial
11.Oberland Arms (OA) 15
12.Izhmash Saiga sport 520
13.Izhmash Saiga sport 555

Und hier die Liste zugelassener Halbautomaten für die Jagd (>47 cm Lauflänge, kein Klapp- oder Schubschaft):
Liste pr. 13.5.2005:
1.Winchester M/100
2.Browning BAR (med unntak av Browning BAR M/1918)
3.Remington Modell four
4.Remington modell 7400
5.Remington 742 Woodmaster
6.Ruger mini 14
7.Ruger mini 30
8.Heckler & Koch modell 2000
9.Marlin modell 45
10.Marlin modell 9 camp carabine
11.Valmet Petra
12.Valmet Hunter
13.Voere modell 2185
14.Vepr Super
15.Vepr Pioneer
16.Vepr Hunter
17.Benelli Argo

5. Besonderes:
Vollautomaten gibt es u.U für Sammler, diese müssen aber Mitglied in der einzigsten anerkannten norweg. Sammlergemeinschaft sein, 2 Jahre Eindienen erforderlich, nach neuer VO Schiessen mit VA nur noch nach vorheriger Polizeigenehmigung. Schalldämpfer: Die WBK berechtigt auch zum Erwerb eines SD ohne vorherige extra Polizeigenehmigung. Jagd mit SD erlaubt, aber (meine Erfahrung) mitunter eher verpönt. Selbstverteidigung ist absolut kein anerkanntes Bedürfnis, dafür gibt es idR. auch keine Gaswaffen o.ä. Führen usw mind. ebenso streng geregelt wie in D., Ausleihen von Kurzwaffen an andere KW-Besitzer nicht möglich, Jagd mit Kurzwaffen streng verboten.

Möglichkeiten für Sportschützen:
Viele Schiessplätze, die aber häufig Clubs gehören, die dem DFS (Det frivillige skyttervesen) angeschlossen sind und deren Mitgliedschaft somit norwegischen Staatsbürgern vorbehalten sind. Am einfachsten kommt man auf jagdsportlichen Plätzen (Tontaubenschiessen) oder in IPSC-Clubs rein. Wer aber keinen solchen in seiner Nähe vorfindet, wird auch z.B. keinen sportlichen Halbautomaten genehmigt bekommen. Viele IPSC-Vereine schiessen auch nur KW. Praktische Flinte ist eher verpönt und idR reicht auch die menpower der Clubs nicht, neben KW und evtl. Gewehr auch noch eine 3. IPSC-Disziplin zu etablieren.

Möglichkeiten für Jäger:
Ist noch stark im Volk verwurzelt. Viel Staatswald (v.a. im Norden), norweg. Jägerprüfung ist nicht allzu schwer (ein bisschen Lernen muss man aber schon), danach Jägerkarte (gut 300 NOK) lösen, für Großwild noch jährliche Schiessprüfung (für jede Waffe und jede Munisorte!) machen, Begehungsschein kaufen und los geht´s. Nach Abschuss zahlen (pro kg Jung-Elch z.B. 30 NOK), ein anerkannter Nachsuchhund muss bei Jagd auf Großwild immer nachgewiesen werden oder dabei sein.

Zum Schluss noch 2 hilfreiche Links, falls man schon etwas norwegisch kann:
http://www.cascity.com/vapenjus/index2.shtml (gute Zusammenfassung des norweg. Waffenrechts)
http://www.sluttstykke.com (norweg. Diskussionsforum)

Grüsse,
Uwe
Larth
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
Beiträge: 158
Registriert: Sa, 07. Jan 2006, 18:02
Wohnort: Østfold

Re: Zoll auf Waffen ?

Beitrag von Larth »

Liest sich irgendwie wie das Drehbuch zu "Rambo 4 - Auftrag in Norwegen" oder sowas.. :shock:
Antworten