Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermeldeamt?
Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermeldeamt?
Hallo....weiss jemand welche Formalitäten man in Deutschland vorher erledigen muss? Ich meine beim Einwohnermeldeamt? Ich habe nicht wirklich etwas gefunden auch bei Trolljenta steht nicht wirklich etwas darüber oder hab ich es übersehen?
Dank und Gruss
Janine
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Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Hallo,
dort steht, das man sich in Deutschland abmelden muss, und die Bescheinigung auch in Norwegen vorlegen muss.
Ist das wirklich so ? Wollte eigentlich in Deutschland gemeldet bleiben und mir trotzdem eine Wohnung in Norwegen suchen ...
Geht das so ?
Mirko
dort steht, das man sich in Deutschland abmelden muss, und die Bescheinigung auch in Norwegen vorlegen muss.
Ist das wirklich so ? Wollte eigentlich in Deutschland gemeldet bleiben und mir trotzdem eine Wohnung in Norwegen suchen ...
Geht das so ?
Mirko
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Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Man muss sich grundsetzlich nicht in deutschland abmelden. Wenn du dich in Norwegen beim Folkeregistrering anmeldest wird dein Erstwohnsitz in Deutschland automatisch zum Zweitwohnsitz. Haben die mir jedenfalls damals gesagt. Ich hatte damit auch nie Probleme bekommen.
Du kannst ja aus Sicherheitsgruenden trotzdem mal beim Einwohnermeldeamt anrufen und hoeren ob sich da was veraendert hat. Sicher ist sicher.
Du kannst ja aus Sicherheitsgruenden trotzdem mal beim Einwohnermeldeamt anrufen und hoeren ob sich da was veraendert hat. Sicher ist sicher.

Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Skullmonkey hat geschrieben:Man muss sich grundsetzlich nicht in deutschland abmelden. Wenn du dich in Norwegen beim Folkeregistrering anmeldest wird dein Erstwohnsitz in Deutschland automatisch zum Zweitwohnsitz. Haben die mir jedenfalls damals gesagt. Ich hatte damit auch nie Probleme bekommen.
Du kannst ja aus Sicherheitsgruenden trotzdem mal beim Einwohnermeldeamt anrufen und hoeren ob sich da was veraendert hat. Sicher ist sicher.
hei,
es ist leider nicht møglich einen zweitwohnsitz in deutschland zu haben, wenn man in norwegen gemeldet ist!!!
lykke til
Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Man muß sich beim Einwohnermeldeamt melden ! Der Hauptwohnsitz ist dort wo der Lebensmittelpunkt ist, d.h. wo man arbeitet und wohnt. Selbstverständlich kann man 2 und mehr Wohnsitze haben, aber immer nur einen Hauptwohnsitz. Wer der Meldebehörde keine Meldung macht
muß mit einer Ordnungsstrafe, sprich Bußgeld rechnen. Am besten dort einmal nachfragen, denn es gibt auch Fristen die man beachten solte.
muß mit einer Ordnungsstrafe, sprich Bußgeld rechnen. Am besten dort einmal nachfragen, denn es gibt auch Fristen die man beachten solte.
Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Selbstverständlich kann man 2 und mehr Wohnsitze haben, aber immer nur einen Hauptwohnsitz.
........... tja dann scheinst du mehr zu wissen als so manche behørde in deutschland...... sicherlich kann man mehrere wohnsitze IN deutschland haben, aber nicht wenn man im ausland gemeldet ist!!!! das wahr zumindest die aussage mehrerer einwohnermeldeaemter... aber vielleicht wussten die ja nicht so gut bescheid
........... tja dann scheinst du mehr zu wissen als so manche behørde in deutschland...... sicherlich kann man mehrere wohnsitze IN deutschland haben, aber nicht wenn man im ausland gemeldet ist!!!! das wahr zumindest die aussage mehrerer einwohnermeldeaemter... aber vielleicht wussten die ja nicht so gut bescheid

Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Aber abmelden muss ich mich aufjedenfall nicht in Deutschland vorher, hab ich das jetzt richtig verstanden?
Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
also wir mussten uns in deutschland abmelden!!!! aber der kollege ritscher weiss wohl darueber mehr als andere, vielleicht kann er sich ja dazu aeussern,Janine13 hat geschrieben:Aber abmelden muss ich mich aufjedenfall nicht in Deutschland vorher, hab ich das jetzt richtig verstanden?
falls du kinder hast und in norwegen kindergeld willst brauchst du auch eine bescheinigung dass du kein kindergeld in D mehr beziehst sonst bekommst du hier keines
hilsen
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Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Also ich hatte die Frage nur eingeworfen, da ich in Erinnerung hatte, das jemand schonmal geschrieben hat, er ist AUCH noch in D gemeldet ...
War bei meinen bisherigen Norwegen-Aufenthalten auch nicht extra in D abgemeldet. (Bauernhof-Jobs auf Steuerkarte)
Ich werde meine Wohnung in D auch nicht aufgeben, aber mich vorwiegend in Norwegen aufhalten, dort arbeiten und auch dort Steuern zahlen.
Mich interessiert ob ich in N irgendwann vorlegen muss dass ich mich in D abgemeldet habe, oder nicht !?
Da ich mich immer nur höchstens 1 Jahr in N aufhalte, lohnt sich dieser ganze Adressenänderungsquatsch nicht !
Danke für die Infos
Mirko
War bei meinen bisherigen Norwegen-Aufenthalten auch nicht extra in D abgemeldet. (Bauernhof-Jobs auf Steuerkarte)
Ich werde meine Wohnung in D auch nicht aufgeben, aber mich vorwiegend in Norwegen aufhalten, dort arbeiten und auch dort Steuern zahlen.
Mich interessiert ob ich in N irgendwann vorlegen muss dass ich mich in D abgemeldet habe, oder nicht !?
Da ich mich immer nur höchstens 1 Jahr in N aufhalte, lohnt sich dieser ganze Adressenänderungsquatsch nicht !
Danke für die Infos
Mirko
Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Wir mußten in Narvik keine Abmeldebewscheinigungen vorlegen, obwohl uns vorher gesagt wurde, daß wir eine bräuchten.
Grüßlis vom NarVikinger Christoph
Grüßlis vom NarVikinger Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."
frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Ich wohne seit 10 Jahren in N und bin noch in Deutschland bei meinen Eltern gemeldet. Wollte mich abmelden, aber die beim Einwohnermeldeamt meinten, ich sollte bei meinen Eltern gemeldet bleiben, "damit sie wissen, wo sie mich erreichen kønnen.". Hat sicher was damit zu tun, dass die Stadt Geld pro Einwohner bekommt.
Ich beziehe auch Kindergeld in Norwegen, ohne dass ich jemals vorweisen musste, dass ich nicht mehr in D gemeldet bin. Allerdings ist das Kind auch hier geboren.
Ich beziehe auch Kindergeld in Norwegen, ohne dass ich jemals vorweisen musste, dass ich nicht mehr in D gemeldet bin. Allerdings ist das Kind auch hier geboren.
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Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Alles klar, danke für die Infos !
Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Also, ich habe es nicht gemacht und habe es nicht bereut. Die vom Einwohnermeldeamt haben mir auch von der totalen Abmeldung abgeraten, weil man so alles Behördliche, was eventuell später anfällt, möglicherweise über die deutsche Botschaft erledigen muss. Es bringt also meines Wissens keine Vorteile, sich völlig abzumelden, sondern eher Nachteile.Janine13 hat geschrieben:Aber abmelden muss ich mich aufjedenfall nicht in Deutschland vorher, hab ich das jetzt richtig verstanden?
Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Muessen tust du wohl nicht, aber wenn du keinen gruenen Abmeldeschein hast, dann kannst du diverse Probleme bekommen (z.b. enorme Schwierigkeiten beim Verlaengern deines Passes usw.). Ich persoenlich habe mich abgemeldet. Und nein, man kann, wenn man in N. gemeldet ist, keinen 2. wohnsitz in Deutschland haben.Janine13 hat geschrieben:Aber abmelden muss ich mich aufjedenfall nicht in Deutschland vorher, hab ich das jetzt richtig verstanden?
Re: Formalitäten in Deutschland abmelden beim Einwohnermelde
Hei,
es gibt zwar für die Länder einzelne Meldegesetze, aber das Melderechtsrahmengesetz schreibt wohl die bundesweit umzusetzenden (Mindest)Standards vor. Im 2. Absatz von § 11 MRRG (Allgemeine Meldepflicht) heißt es: "Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden."
( http://bundesrecht.juris.de/mrrg/ ) Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann müsstest Du Dir das entsprechende Ländergesetz ergoogeln
.
Hilsen, bgh
es gibt zwar für die Länder einzelne Meldegesetze, aber das Melderechtsrahmengesetz schreibt wohl die bundesweit umzusetzenden (Mindest)Standards vor. Im 2. Absatz von § 11 MRRG (Allgemeine Meldepflicht) heißt es: "Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden."
( http://bundesrecht.juris.de/mrrg/ ) Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann müsstest Du Dir das entsprechende Ländergesetz ergoogeln

Hilsen, bgh