Hallo,
ich möchte in diesem Jahr nach Norwegen auswandern und habe bereits einen Arbeitsplatz. Ich bin immer davon ausgegangen das man als EU Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung braucht sondern nur einen Arbeitsvertrag mit dem ich eine Norwegische Personennummer beantragen kann ( Flyttemelding). So steht es zu mindest auf der Seite der Norwegischen Botschaft. Jetzt habe ich allerdings desöfteren gelesen das man trotzdem vorher eine Aufenthaltsgenehmigung ( Oppholdstillatelse) braucht. ( Quelle, Deutsche Botschaft in Norwegen ????) Bin jetzt doch ziemlich verwirrt und hoffe auf Hilfe von erfahrenden Auswanderern!
Vielen Dank!
Janine
Aufentshaltsgenehmigung
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- Wohnort: Oslo, Norwegen
Re: Aufentshaltsgenehmigung
Hei Janine.
Du brauchst eine Aufenthaltsgenehmigung (AG) auch als EU-Bürger, wenn Du Dich länger als 3 Monate am Stück in Norwegen aufhalten willst. Diese wird dir aber mit dem Nachweis eines Arbeitsplatzes garantiert erteilt. Du kannst endweder die AG schon von Deutschland aus beantragen (soll am schnellsten über den Arbeitgeber funktionieren) oder aber nach Einreise - spätestens kurz vor Ablauf der drei Monate. Du kannst in diesen 3 Monaten - bzw. bis zu dem Zeitpunkt bis die AG erteilt worden ist aber schon in Norwegen arbeiten, da Du EU-Bürger bist (sofern Du nicht aus den neuen EU-Ländern [Litauen, Lettland, Polen, Malta...] stammst).
Die Formulare gibt es auf der Website des UDI.
Gute Infos ansonsten auch bei Trolljenta.
Kann es vielleicht sein, dass die norwegische Botschaft von Auswanderern aus Norwegen in die EU ausgegangen ist? Ich hab' mir deren Website noch nicht angesehen...
Hoffe Du bist jetzt ein bißchen entwirrt und viel Spaß noch bei der weiteren Planung.
Hilser
Pannekakelansk
Du brauchst eine Aufenthaltsgenehmigung (AG) auch als EU-Bürger, wenn Du Dich länger als 3 Monate am Stück in Norwegen aufhalten willst. Diese wird dir aber mit dem Nachweis eines Arbeitsplatzes garantiert erteilt. Du kannst endweder die AG schon von Deutschland aus beantragen (soll am schnellsten über den Arbeitgeber funktionieren) oder aber nach Einreise - spätestens kurz vor Ablauf der drei Monate. Du kannst in diesen 3 Monaten - bzw. bis zu dem Zeitpunkt bis die AG erteilt worden ist aber schon in Norwegen arbeiten, da Du EU-Bürger bist (sofern Du nicht aus den neuen EU-Ländern [Litauen, Lettland, Polen, Malta...] stammst).
Die Formulare gibt es auf der Website des UDI.
Gute Infos ansonsten auch bei Trolljenta.
Kann es vielleicht sein, dass die norwegische Botschaft von Auswanderern aus Norwegen in die EU ausgegangen ist? Ich hab' mir deren Website noch nicht angesehen...
Hoffe Du bist jetzt ein bißchen entwirrt und viel Spaß noch bei der weiteren Planung.
Hilser
Pannekakelansk
Re: Aufentshaltsgenehmigung
Vielen vielen Dank! 
