Aufenthaltsg.bei arbeitslosigkeit - jedoch kind v.norweger?

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nicola
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Aufenthaltsg.bei arbeitslosigkeit - jedoch kind v.norweger?

Beitrag von nicola »

hallo,

ich brauche eure hilfe bzw. euer wissen und hoffe ihr könnt mir helfen.
ich bin gerade von meinem norwegischen freund schwanger und beabsichtige evtl. nach der geburt des kindes nach norwegen zu ziehen.
aus gewissen privaten gründen müsste ich jedoch zuerst einmal in eine eigene wohnung ziehen. dazu muss ich allerdings noch sagen, dass ich momentan arbeitslos bin und aufgrund der schwangerschaft auch bald arbeitslosengeld 2 beziehen werde. wäre es dann überhaut möglich, dass ich eine aufenthaltsgenehmigung erhalte und dann auch in norwegen arbeitslosengeld beziehen könnte oder ginge das nur, wenn mich mein freund finanziell unterstützten würde?

vielen dank... ich hoffe es hat jemand erfahrungswerte
nicola
DonGiz
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Registriert: Mo, 06. Feb 2006, 22:11

Re: Aufenthaltsg.bei arbeitslosigkeit - jedoch kind v.norweg

Beitrag von DonGiz »

hallo nicole,

es gibt eine möglichkeit das arbeitslosengeld aus deutschland 3 monate mitzunehmen um dort arbeit zu suchen. 3 monate darfst du ohne aufenthaltsgenehmigung dort leben, aber wenn, dann wie ohne geld???
dort erhälst du kein geld. du mußt dir arbeit suchen, aber das sit nicht die größte schwierigkeit in norwegen wenn man ein kind hat. man erhält unterstützung, wenn man es zur tagesmutter gibt.
am besten du nutzt die zeit deiner schwangerschaft um norwegisch zu lernen, bleibst vielleicht noch 3-5 monate nach der geburt in deutschland und gehts dann nach norwegen, sprichst ausreichend norwegisch um einen job zu bekommen und du kannst dein kind zur tagesmutter bringen.

viel erfolg

DonGiz
trolljenta
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Re: Aufenthaltsg.bei arbeitslosigkeit - jedoch kind v.norweg

Beitrag von trolljenta »

du kannst für drei Monate nach Norwegen um dir dort einen Job zu suchen und während dieser Zeit wird dir dein Arbeitslosengeld weiter ausgezahlt. Allerdings was dann? Dann kommt die Entbindung, Mutterschutz und so weiter und solange du nicht in Norwegen einen Job ohast, bist du nicht im norwegischem Sozialsystem abgesichert.
Hinzu kommt, ich weiss zwar nicht was du machst, aber ich denke nicht das es sooo leicht sein wird als alleinstehende schwangere ausländerin einen Job zu finden. Und den brauchst du nun mal wenn du hier Leben willst um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen und im norwegischen folketryggd abgesichert zu sein.
Wie sieht es denn mit deinen norwegisch Kenntnissen aus und in welchem Job würdest du wenn arbeiten wollen/kønnen?

So spontan würde ich dir dazu raten erst mal weiterhin da wohnen zu bleiben wo du jetzt bist und erst dann nach Norwegen zu ziehen wenn du entweder die møglichkeit hast mit deinem Freund zusammen zu ziehen oder das du die møglichkeit hast arbeiten zu gehen.

Trolljenta
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Frøken Ur
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Re: Aufenthaltsg.bei arbeitslosigkeit - jedoch kind v.norweg

Beitrag von Frøken Ur »

Hallo Nicola,
vielleicht solltest du deinen Freund heiraten. Eine andere Möglichkeit hast du momentan ganz offensichtlich nicht.
Kerstin i Norge
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Re: Aufenthaltsg.bei arbeitslosigkeit - jedoch kind v.norweg

Beitrag von Kerstin i Norge »

und eine eventuelle Eheschliessung ist nicht gleich eine Garantie auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Es kam schon genügend vor, dass eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wurde, weil der norwegische Ehepartner - weiblich oder männlich - nicht finanziell für den "ausländischen" Ehepartner aufkommen konnte, z.B. wenn es sich um einen Student handelt, der sich im Ausland verliebt hat und dann seine Ehefrau mit nach Norwegen nehmen wollte.

lg

Kerstin
trolljenta
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Re: Aufenthaltsg.bei arbeitslosigkeit - jedoch kind v.norweg

Beitrag von trolljenta »

na ja, so wie Nicola schreibt, kann sie ja anfangs noch nicht mal direkt mit ihrem Freund zusammen ziehen, da wird eine Eheschliessung vermutlich erst recht nicht so schnell gehen / geplant sein.

trolljenta
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