Hallo zusammen!
Ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen.
Ich bin alleinerziehend und möchte mit meinem Partner, den ich sehr bald heiraten werde, im März 2006 nach Norwegen auswandern. Nun haben wir auf dem Vordruck für die Aufenthaltsgenehmigung gesehen, daß für meinen Sohn beide Elternteile einverstanden sein müssen. Der Vater zahlt wohl den Unterhalt, Kontakt besteht aber bisher nicht.
Das Sorgerecht für meinen Sohn habe ich alleine.
Muß der Vater wirklich zustimmen?
Aufenthaltsgenehmigung fürs Kind
-
trolljenta
- NF-Stammbesucher

- Beiträge: 1632
- Registriert: Fr, 23. Aug 2002, 18:40
- Wohnort: Oslo
- Kontaktdaten:
Re: Aufenthaltsgenehmigung fürs Kind
wenn in den Papieren nicht Vater unbekannt steht sondern dieser mit Namen verzeichnet ist, muss dieser seine Zustimmung geben. Und das auch, wenn eigentlich kein Kontakt besteht.
Soweit mir bekannt gilt diese Klausel auch selbst wenn du alleine das Sorgerecht hast, aber im zweifelsfall würde ich dir da raten am besten noch mal direkt beim UDI nachzufragen.
Trolljenta
Soweit mir bekannt gilt diese Klausel auch selbst wenn du alleine das Sorgerecht hast, aber im zweifelsfall würde ich dir da raten am besten noch mal direkt beim UDI nachzufragen.
Trolljenta
http://www.trolljenta.net - Tipps und Infos für Reisende, Auswanderer und alle anderen die Norwegen interessiert.Re: Aufenthaltsgenehmigung fürs Kind
Hallo Trolljenta!
Weißt du das sicher? Ich war heute beim Rechtsanwalt, der hat bei der norwegischen Botschaft angerufen, und beide haben wohl gesagt, daß ich nur eine übersetzte Bescheinigung des Jugendamtes brauche, daß das alleinige Sorgerecht bei mir liegt. Das würde dann reichen.
Falls es jemand genau weiß, bitte melden, es hängt von dieser Lage unheimlich viel ab!
Weißt du das sicher? Ich war heute beim Rechtsanwalt, der hat bei der norwegischen Botschaft angerufen, und beide haben wohl gesagt, daß ich nur eine übersetzte Bescheinigung des Jugendamtes brauche, daß das alleinige Sorgerecht bei mir liegt. Das würde dann reichen.
Falls es jemand genau weiß, bitte melden, es hängt von dieser Lage unheimlich viel ab!
-
trolljenta
- NF-Stammbesucher

- Beiträge: 1632
- Registriert: Fr, 23. Aug 2002, 18:40
- Wohnort: Oslo
- Kontaktdaten:
Re: Aufenthaltsgenehmigung fürs Kind
ne, ganz sicher weiss ich es eben nicht. In dem einen Fall der mir persønlich bekannt war ist es halt wie von mir beschrieben abgelaufen. Wie gesagt, letztendlich würde ich an deiner Stelle den UDI kontaktieren weil die es genau wissen müssen. Jedoch geh ich auch davon aus das die bei der Botschaft ebenfalls korrekte Auskünfte erteilen.
Trolljenta
Trolljenta
http://www.trolljenta.net - Tipps und Infos für Reisende, Auswanderer und alle anderen die Norwegen interessiert.Re: Aufenthaltsgenehmigung fürs Kind
Hallo, nochmal ich 
So langsam verstehe ich jetzt nichts mehr. Wie gesagt, mein Mann hat einen unbefr. Arbeitsvertrag. Mit welchem Formular muss ich jetzt überhaupt eine oppholdstillatelse beantragen? Laufe ich und mein Kind unter familiegjenforening? Ich versteh nix mehr
So langsam verstehe ich jetzt nichts mehr. Wie gesagt, mein Mann hat einen unbefr. Arbeitsvertrag. Mit welchem Formular muss ich jetzt überhaupt eine oppholdstillatelse beantragen? Laufe ich und mein Kind unter familiegjenforening? Ich versteh nix mehr
Re: Aufenthaltsgenehmigung fürs Kind
HI,
DIE PROBLEME DIE DU ANSPRICHST KOMMEN MIR BEKANNT VOR,
ICH MUSTE MIR DAMALS DIE EINWILLIGUNGSERKLAERUNG VON MEINER EX FRAU HOLEN, DIE DANN DURCH DAS FAMILIENGERICHT BESTAETIGT WURDE.
ANSONSTEN BRAUCHST DU NOCH DIE ABMELDEBESCHEINIGUNG FUER DICH UND DEINEN SOHN, DIE DU BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG BEANTRAGEN MUSST.
DU BIST DIR ABER IN KLAREN DAS DU OHNE ARBEITS UND WOHNBESCHEINIGUN NUR EIN HALBES JAHR BLEIBEN KANNST.
GRUSS M
DIE PROBLEME DIE DU ANSPRICHST KOMMEN MIR BEKANNT VOR,
ICH MUSTE MIR DAMALS DIE EINWILLIGUNGSERKLAERUNG VON MEINER EX FRAU HOLEN, DIE DANN DURCH DAS FAMILIENGERICHT BESTAETIGT WURDE.
ANSONSTEN BRAUCHST DU NOCH DIE ABMELDEBESCHEINIGUNG FUER DICH UND DEINEN SOHN, DIE DU BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG BEANTRAGEN MUSST.
DU BIST DIR ABER IN KLAREN DAS DU OHNE ARBEITS UND WOHNBESCHEINIGUN NUR EIN HALBES JAHR BLEIBEN KANNST.
GRUSS M
Re: Aufenthaltsgenehmigung fürs Kind
Hallo!
Und ich bin verheiratet dann.
Hattest du das alleinige Sorgerecht, oder war/ist es geteilt? Das scheint nämlich ein grosser Unterschied zu sein. Die norwegische Botschaft sagt klar: übersetzte und beglaubigte Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht reicht aus, dann muss der Vater nicht zustimmen.Jerntroll hat geschrieben:ICH MUSTE MIR DAMALS DIE EINWILLIGUNGSERKLAERUNG VON MEINER EX FRAU HOLEN, DIE DANN DURCH DAS FAMILIENGERICHT BESTAETIGT WURDE.
Mein Mann hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und ein HausDU BIST DIR ABER IN KLAREN DAS DU OHNE ARBEITS UND WOHNBESCHEINIGUN NUR EIN HALBES JAHR BLEIBEN KANNST.
Und ich bin verheiratet dann.
-
trolljenta
- NF-Stammbesucher

- Beiträge: 1632
- Registriert: Fr, 23. Aug 2002, 18:40
- Wohnort: Oslo
- Kontaktdaten:
Re: Aufenthaltsgenehmigung fürs Kind
du müsstest noch nicht mal verheitratet sein. Wenn du nachweisen kannst das du mit deinem Partner schon länger wie 2 Jahre zusammenlebst würde das sogar auch reichen. Und wenn dein Partner hier einn unbefristeten Arbeitsvertag und eine Aufenthaltsgenehmigung hat ist es für dich nicht weiter schwierig.
Du beantragst dann normal die Aufenthaltsgenehmigung und diese wird normalerweise dann für die selbe Dauer bewilligt wie die Aufenthalsgenehmingung deines Mannes.
Trolljenta
Du beantragst dann normal die Aufenthaltsgenehmigung und diese wird normalerweise dann für die selbe Dauer bewilligt wie die Aufenthalsgenehmingung deines Mannes.
Trolljenta
http://www.trolljenta.net - Tipps und Infos für Reisende, Auswanderer und alle anderen die Norwegen interessiert.