Hallo,
lese hier im forum das manche wochen oder sogar montate auf die aufenhalts und arbeitserlaubnis warten.
manchmal auch das man einen arbeidsvertrag braucht um diese zu bekommen.
ich dachte man erhaelt diese durch den EWG vertrag sofort?
bei meiner mutter war dies auch ende der 90er und dann 5 jahre spaeter der fall.
sie hat diese sofort erhalten (max. 15 min., bei fremmedpoliti bzw. lensmanskontor), jeweils fuer 5 jahre.
hat sich da etwas geaendert? (zum schlechteren!!!)
das ganze jetzt auf deutsche, bzw. EU/EWG, staatsbuerger bezogen.
Aufenhalts und arbeitserlaubnis
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Alsterix
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Re: Aufenhalts und arbeitserlaubnis
Ob sich da etwas geändert hat weiss ich nicht weil ich die früheren Verhältnisse nicht kenne.
Der aktuelle Stand ist so daß EU- und EOS-Bürger keine Arbeitserlaubnis benötigen sondern sofort und uneingeschränkt als Arbeitnehmer in Norwegen arbeiten dürfen. Davon ausgenommen sind nur Bürger aus den jüngsten EU-Beitrittsländern : hier hat man sich die listige (Übergangs-)Regelung ausgedacht nach der diese zwar ebenfalls keine Arbeitserlaubnis benötigen aber eine eventuelle Arbeit faktisch erst aufnehmen dürfen wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis tatsächlich erhalten haben. Auch Arbeitgeber die Personen für die diese Regelung gilt vorher beschäftigen machen sich strafbar. Staatsbürger aus allen anderen Ländern, also etwa aus Russland benötigen weiterhin eine Arbeitserlaubnis (und natürlich eine Aufenthaltserlaubnis).
Eine Aufenthaltserlaubnis benötigt im Prinzip jeder Ausländer der sich länger als 90 Tage in Norwegen aufhalten möchte. Dazu muß man hauptsächlich nachweisen daß man - profan ausgedrückt - dem norwegischen Staat nicht auf der Tasche liegen möchte. Im Normalfall heißt das also den Arbeitsvertrag bzw. noch eine zusätzliche formularmässige Bestätigung des norwegischen Arbeitgebers sollte man bei der Antragstellung gleich vorlegen. Natürlich sind je nach den persönlichen Verhältnissen auch diverse andere Möglichkeiten denkbar - wer eine Rente aus dem Ausland bezieht wird ebenfalls problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen (wenn die Rente hoch genug ist !), ebenso Studenten die für das Jahr ihrer jeweils auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsgenehmigung ein hinreichendes Einkommen oder Vermögen nachweisen, z.B. durch Stipendium und/oder Unterhaltszahlungen usw. Ausserdem kann sich das natürlich auch z.B. um eine Familienzusammenführung handeln, da hab ich keine Peilung ob da auch wieder einzelne Einkommensnachweise nötig sind oder die prinzipielle Unterhaltsverpflichtung der nächsten Angehörigen als ausreichend angesehen wird. Details zu den vielen verschiedenen Möglichkeiten die sich eben nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen richten kann man auf der Homepage des UDI nachlesen. Wie lange die Erteilung in der Praxis dauert kann offenbar keiner wirklich so genau vorhersagen - zwischen wenigen Tagen und etlichen Monaten scheint da so ziemlich alles möglich zu sein.
alsterix
Der aktuelle Stand ist so daß EU- und EOS-Bürger keine Arbeitserlaubnis benötigen sondern sofort und uneingeschränkt als Arbeitnehmer in Norwegen arbeiten dürfen. Davon ausgenommen sind nur Bürger aus den jüngsten EU-Beitrittsländern : hier hat man sich die listige (Übergangs-)Regelung ausgedacht nach der diese zwar ebenfalls keine Arbeitserlaubnis benötigen aber eine eventuelle Arbeit faktisch erst aufnehmen dürfen wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis tatsächlich erhalten haben. Auch Arbeitgeber die Personen für die diese Regelung gilt vorher beschäftigen machen sich strafbar. Staatsbürger aus allen anderen Ländern, also etwa aus Russland benötigen weiterhin eine Arbeitserlaubnis (und natürlich eine Aufenthaltserlaubnis).
Eine Aufenthaltserlaubnis benötigt im Prinzip jeder Ausländer der sich länger als 90 Tage in Norwegen aufhalten möchte. Dazu muß man hauptsächlich nachweisen daß man - profan ausgedrückt - dem norwegischen Staat nicht auf der Tasche liegen möchte. Im Normalfall heißt das also den Arbeitsvertrag bzw. noch eine zusätzliche formularmässige Bestätigung des norwegischen Arbeitgebers sollte man bei der Antragstellung gleich vorlegen. Natürlich sind je nach den persönlichen Verhältnissen auch diverse andere Möglichkeiten denkbar - wer eine Rente aus dem Ausland bezieht wird ebenfalls problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen (wenn die Rente hoch genug ist !), ebenso Studenten die für das Jahr ihrer jeweils auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsgenehmigung ein hinreichendes Einkommen oder Vermögen nachweisen, z.B. durch Stipendium und/oder Unterhaltszahlungen usw. Ausserdem kann sich das natürlich auch z.B. um eine Familienzusammenführung handeln, da hab ich keine Peilung ob da auch wieder einzelne Einkommensnachweise nötig sind oder die prinzipielle Unterhaltsverpflichtung der nächsten Angehörigen als ausreichend angesehen wird. Details zu den vielen verschiedenen Möglichkeiten die sich eben nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen richten kann man auf der Homepage des UDI nachlesen. Wie lange die Erteilung in der Praxis dauert kann offenbar keiner wirklich so genau vorhersagen - zwischen wenigen Tagen und etlichen Monaten scheint da so ziemlich alles möglich zu sein.
alsterix
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Kultur ist, wenn man aus dem Schädel seines Feindes eine hübsche Trinkschale anfertigt,
Zivilisation, wenn man dafür ins Gefängnis kommt.
Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - http://www.monochrome.com/hogorok
DAS! neue Norwegenforum : http://norwegenforum.foren-city.de email : alsterix@sarpsborg.net
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trolljenta
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Re: Aufenhalts und arbeitserlaubnis
arbeitserlaubnis braucht man als EU Bürger sowieso nicht. Für die Aufenthaltserlaubnis muss man halt nachweisen das man seinen Lebensunterhalt in Norwegen finanzieren kann. Dieses mit einem Arbeitsvertrag nachzuweisen ist halt in vielen Fällen das einfachste.
Siehe auch hier http://www.trolljenta.net/auswandern/arbeiten
Nach den gängigen Regeln gibt es auch keine Probleme dann diese zu erhalten, wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Kurzer Besuch bei der Polizei und ein paar Wochen später ist das gute Stück in der Post. Bei einem gehts schneller und beim anderen dauerts länger, liegt dann an dem arbeitstempo der jeweiligen Behørde.
Trolljenta
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Nach den gängigen Regeln gibt es auch keine Probleme dann diese zu erhalten, wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Kurzer Besuch bei der Polizei und ein paar Wochen später ist das gute Stück in der Post. Bei einem gehts schneller und beim anderen dauerts länger, liegt dann an dem arbeitstempo der jeweiligen Behørde.
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pannekakelansk
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Re: Aufenhalts und arbeitserlaubnis
Und nicht zu vergessen:
Ohne die Aufenthaltsgenehmigung nix P-Nummer nur D-Nummer und die reicht für viel aber eben nicht für alles. Ich muß nur noch ein bißchen warten, dann kommt auch meine P-Nummer dum die dum dum die dum
Hilser
Pannekakelansk
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