norweg. staatsbuergerschaft

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Grevlingen
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norweg. staatsbuergerschaft

Beitrag von Grevlingen »

Hat jemand nach Erhalt der norweg. Staatsbuergerschaft dies nach Deutschland gemeldet?
Wohin?
Und was passiert wenn man das ignoriert?
UDI informiert lediglich das dies in eigener Verantwortung geschehen muss und sie sicj nicht weiter darum kuemmern
Susanne
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Re: norweg. staatsbuergerschaft

Beitrag von Susanne »

Interessante Frage.
Habe das hier https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=3 auf dieser Seite https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bue ... _node.html gefunden.
Also der Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft ist «unverzüglich anzuzeigen», bei Auslandsaufenthalt an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat). Bei Unterlassung kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld geahndet werden.
Über die Höhe des Bussgeldes steht da nix…
keks
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Re: norweg. staatsbuergerschaft

Beitrag von keks »

Habe vor einem Jahr die norwegische Staatsbürgerschaft erhalten, gleichzeitig habe ich noch die deutsche. Die meldung an das BVA gilt nur wenn man den deutschen pass abgiebt, ist so gesehen nachvollziehbar. ist ja auch nur eine formalität und sollte daher kein problem sein. dem wird wohl keine nachgehen und mit viel pech wird das vielleicht bei der nächsten einreise aufgedeckt...
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