debeno hat geschrieben:Kann mir das mal bitte jemand in Klartext übersetzen? Ich werd da nicht ganz schlau draus (mein Norwegisch ist wohl doch noch nicht so gut)
- muß man sich nicht elektronisch anmelden bevor man sich bei der Polizei meldet??
- ich kann 90 Tag in Norwegen wohnen und arbeiten und brauche mich erst dann registrieren??
- Schlußfolgerung: dann kann ich auch keine D- oder P-Nummer beantragen und bekomme 50% Steuern vom Lohn abgezogen??
- ich kann die Adresse des Arbeitgebers doch angeben, muß aber umgehend die Polizei informieren, wenn ich eine Wohnung gefunden habe??
Doch, du musst dich vor dem Gang zur Polizei elektronisch registrieren. Das kannst du machen, wenn du in N bist. Du hast dafuer (einschl. Gang zur Polizei) 90 Tage Zeit. Du darfst die Adresse vom AG angeben, musst aber umgehend Aressenænderungen bei der Polizei dann melden.
Man empfiehlt dir, mit der elektron. und polizeiliche Meldung zu warten, weil du ohnehin spæter eine norwegische Adresse haben wirst, irgendwo musst du ja wohnen.
Die P-Nr. kannst du doch gleich im Anschluss beantragen, solange soll das heutzutage nicht mehr dauern.
Falls es doch zu Verzøgerungen kommt:
Den 50% Lohnabzug kann man mit dem AG umgehen, indem man eine Vorauszahlung in Høhe des eigentlichen Lohns vereinbart.
Gruss, muheijo