Hei,
ich habe den Arbeitgeber gewechselt (umgezogen von Arendal nach Sandnes) und der neue Arbeitgeber hat mir nicht meine Feiertage im Mai bezahlt.
Ist das Richtig? Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber. Wir reden hier ja von einigen tausend Kronen die "fehlen".
Ich war noch nicht beim Chef, da ich mich nicht abwimmeln lassen will mit, dass es von Firma zu Firma verschieden ist oder so. Möchte gerne nen handfestes Argument in der Hinterhand haben.
Freue mich auf Antwort
Viele Grüße
Sören
Feiertage vom Arbeitgeber bezahlt!?
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Re: Feiertage vom Arbeitgeber bezahlt!?
Hallo.
Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an, auf eine eventuelle Tariffavtale, ob du Stundenlohn oder fastlønn hast etc. pp.
Im Gesetz ist dazu nur bedingt etwas geregelt, wie z.B. zum 1. und 17. Mai (wenn diese nicht auf einen Sonntag fallen): Gesetz ueber den 1. und 17. Mai
Habe zum Beispiel in der Tariffavtale for Byggeplasser i Hordaland folgendes gefunden:
Aber wie gesagt, genau wirst du es nur erfahren, wenn du nachschaust, was im Arbeitsvertrag steht. Manchmal wird dort auch auf das Personalhandboken der Firma verwiesen....
Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an, auf eine eventuelle Tariffavtale, ob du Stundenlohn oder fastlønn hast etc. pp.
Im Gesetz ist dazu nur bedingt etwas geregelt, wie z.B. zum 1. und 17. Mai (wenn diese nicht auf einen Sonntag fallen): Gesetz ueber den 1. und 17. Mai
Was bewegliche Feiertage betrifft, wie Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten etc. ist nichts im Gesetz bestimmt. Guckst du auch hier.§ 3. Arbeidsgiver skal betale full lønn for 1 og 17 mai som ikke faller på en søndag eller annen helgedag til arbeidstaker som har vært tilsatt hos ham i sammenheng de siste 30 dagene forut eller er tilsatt seinere når arbeidet er av minst 30 dagers varighet.
Habe zum Beispiel in der Tariffavtale for Byggeplasser i Hordaland folgendes gefunden:
Das ist nun nur ein Beispiel. Da ich diese Formulierung so an mehreren Stellen gefunden habe - nicht nur Baustellen in Hordaland, wird dies wohl eine gængige Regel sein.§ 8.Bevegelige helligdager, 1. og 17. mai
Som erstatning for tapt arbeidsfortjeneste, skal det betales vanlig lønn for bevegelige helligdager og 1. og 17. mai som ellers ville vært ordinær arbeidsdag, med mindre arbeidstaker er fraværende virkedagen før og etter.
Rett til godtgjøring har arbeidstakere som har hatt sammenhengende ansettelse ved samme bedrift minst 30 dager forut for helligdagen, eller er ansatt senere når arbeidet er av minst 30 dagers varighet. I denne sammenheng regnes helligdagene i jule- og nyttårshelgen og i påsken som én helligdag.
Aber wie gesagt, genau wirst du es nur erfahren, wenn du nachschaust, was im Arbeitsvertrag steht. Manchmal wird dort auch auf das Personalhandboken der Firma verwiesen....
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Re: Feiertage vom Arbeitgeber bezahlt!?
Wow vielen Dank, da hast du dir ja richtig viel Zeit genommen um zu Antworten.-
Vielen Dank für deine Arbeit!
Nun muss ich mal schauen. Ich befürchte, dass wir ein Personalhandbok haben...
Viele Grüße
Sören
Vielen Dank für deine Arbeit!
Nun muss ich mal schauen. Ich befürchte, dass wir ein Personalhandbok haben...
Viele Grüße
Sören