gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
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nabend
wir haben die menge alkohol aus deutschland dabei die erlaubt sind.
ist es nun erlaubt zusätzlich alkohol den man auf der fähre gekauft hat mit in das land zu nehmen?
brunni77
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brunni77
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der westfale
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
Es ist erlaubt den zusaetzlichen Alkohol mit an Land zu nehmen. Der muss dann aber verzollt werden. Oder man verlaesst sich auf sein moegliches Glueck.brunni77 hat geschrieben:nabend
wir haben die menge alkohol aus deutschland dabei die erlaubt sind.
ist es nun erlaubt zusätzlich alkohol den man auf der fähre gekauft hat mit in das land zu nehmen?
brunni77
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hobbitmädchen
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
Es geht nur um die Gesamtmenge. Dem Zoll ist das egal, ob Du das in D oder auf der Fæhre erst gekauft hast. Duty Free hat einzig was mit den Preisen zu tun, aber nichts mit der Menge.
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
hobbitmädchen hat geschrieben:Es geht nur um die Gesamtmenge. Dem Zoll ist das egal, ob Du das in D oder auf der Fæhre erst gekauft hast. Duty Free hat einzig was mit den Preisen zu tun, aber nichts mit der Menge.
Wobei das nicht ganz richtig ist. Bei der Verzollung kann es wohl eine Rolle spielen, aus welchem Land die Sachen stammen. (Warenursprung)
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hobbitmädchen
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
Bei der Verzollung ja. Aber nicht wenn Du im Rahmen der erlaubten Einfuhrmengen bleibst.
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Schnettel
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
Jetzt verwirr doch mal die Leute nicht zu sehr. Hier geht es um Alkohol, der entweder in D oder im Duty Free gekauft wird. Und in dem Zusammenhang spielt der Warenursprung nun wirklich keine Geige.filzlaus hat geschrieben:hobbitmädchen hat geschrieben:Es geht nur um die Gesamtmenge. Dem Zoll ist das egal, ob Du das in D oder auf der Fæhre erst gekauft hast. Duty Free hat einzig was mit den Preisen zu tun, aber nichts mit der Menge.
Wobei das nicht ganz richtig ist. Bei der Verzollung kann es wohl eine Rolle spielen, aus welchem Land die Sachen stammen. (Warenursprung)
Und der Ort, wo man was kauft, hat nicht zwangslæufig mit dem Ursprungsland etwas zu tun.
Der Warenursprung hat auch nur dann Relevanz, wenn Norwegen mit einem bestimmten Land fuer bestimmte Waren Freihandelsabkommen hat (fuer zollfreie Einfuhr oder zollreduzierte Einfuhr).
Aber wie gesagt - es geht hier um die Einfuhr von Alkohol - und mir ist nicht bekannt, dass Norwegen mit irgendeinem Land ein Freihandelsabkommen fuer Alkohol hat.
Egal, ob der Pitu aus Brasilien kommt oder der Riesling von der Mosel...
ABER: Es spielt sehr wohl eine Rolle, ob der Alkohol ueberhaupt in der EU/EWR gekauft wurde. Denn:
Nachzulesen auf der Seite des norwegischen Zoll.Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakerzeugnisse dürfen nur dann eingeführt werden, wenn Sie nachweisen können, dass diese Waren in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erworben und beim Kauf die entsprechenden Abgaben entrichtet wurden (keine Duty-Free-Waren).
Aber das war ja hier nicht die Frage. Sondern es war vorausgesetzt, dass der Alkohol entweder in D oder im Duty Free gekauft wurde...
@brunni77:
Auch, wenns im Forum schon an x Stellen verlinkt ist - hier nochmal die Seite, wo du die entsprechenden Zollsætze nachlesen und ausrechnen kannst, was an Einfuhrabgaben auf dich zu kommt...
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
@ schnettel
Alkohol, den du in D kaufst, muß nicht zwangsläufig seinen Warenursprung in D haben. Bist du dann über der zollfreien Menge und auch über der Menge, die mehr im Rahmen des privaten Verbrauchs ist, dann werden die Waren nach Tarif verzollt. Dann spielt es eine Rolle, wo das Zeug her kommt.
Da es hier wohl eher um eine private Reise und Reisemitbringsel geht, spielt es eher eine untergeordnete Rolle. Aber es ist nicht egal....
Alkohol, den du in D kaufst, muß nicht zwangsläufig seinen Warenursprung in D haben. Bist du dann über der zollfreien Menge und auch über der Menge, die mehr im Rahmen des privaten Verbrauchs ist, dann werden die Waren nach Tarif verzollt. Dann spielt es eine Rolle, wo das Zeug her kommt.
Da es hier wohl eher um eine private Reise und Reisemitbringsel geht, spielt es eher eine untergeordnete Rolle. Aber es ist nicht egal....
Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
Oh man...Irgendwie schon, denn:filzlaus hat geschrieben: Aber es ist nicht egal....
und:Schnettel hat geschrieben:Aber das war ja hier nicht die Frage. Sondern es war vorausgesetzt, dass der Alkohol entweder in D oder im Duty Free gekauft wurde...
...
Gruss, muheijobrunni77 hat geschrieben:wir haben die menge alkohol aus deutschland dabei die erlaubt sind.
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
Das war genau das, was ich schrieb - dass Kaufort und Ursprungsland nicht das gleiche sein muessen...filzlaus hat geschrieben:@ schnettel
Alkohol, den du in D kaufst, muß nicht zwangsläufig seinen Warenursprung in D haben.
Nur spielt das Ursprungsland beim Alkohol keine grosse Rolle, da es m.E. mit keinem Land ein Freihandelsabkommen bzgl. Alkohol gibt...
Bei anderen Waren durchaus (und das nicht nur fuer Gewerbetreibende, sondern auch fuer Private).
Hætte Norwegen beispielsweise ein Freihandelsabkommen fuer Alkohol mit Brasilien, dann wære das Ursprungsland relevant, weil dann næmlich der Import von z.B. brasilianischem Pitu zollfrei wære, selbst wenn er in Deutschland gekauft wird.
Aber das ist alles nur Theorie...
Wenn wir in diesem Thread mit solchen Sachen wie Ursprungsland anfangen, was meinst du, wie viele Leute dann ganz kirre werden, weil sie erstmal gar nicht wissen, was das ist und bedeutet und weil es sie zum anderen gar nicht betrifft?
Und einer, der gewerblich Alkohol nach Norwegen importiert (so einfach ist das ausserdem auch gar nicht, dafuer bedarf es staatlicher Genehmigungen), der wird dann auch wissen, was fuer ihn zollrechtlich und ursprungslandmæssig relevant oder nicht relevant ist...
Damit muessen wir doch nicht Otto Normalo durcheinander bringen.
Das war eigentlich der Tenor meines Postings.
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
@ schnettel
Was Alkohol betrifft, müßte ich noch mal genau nachlesen. Bei Zigaretten hingegen bin ich mir ziemlich sicher, dass geschaut wird, was für eine Steuerbanderole dran ist.
Jedoch hast du wohl recht, wenn du sagst, wir stiften ein Durcheinander, wenn wir hier jetzt mit dem Warenursprungs- und Präferenzrecht anfangen, wenn es um die Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr geht.
Aber wie ich lese, scheinst du bei dem Thema nicht unerfahren zu sein.
hilsen
Was Alkohol betrifft, müßte ich noch mal genau nachlesen. Bei Zigaretten hingegen bin ich mir ziemlich sicher, dass geschaut wird, was für eine Steuerbanderole dran ist.
Jedoch hast du wohl recht, wenn du sagst, wir stiften ein Durcheinander, wenn wir hier jetzt mit dem Warenursprungs- und Präferenzrecht anfangen, wenn es um die Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr geht.
Aber wie ich lese, scheinst du bei dem Thema nicht unerfahren zu sein.
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Schnettel
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Re: gekaufter alkohol auf fähre zollfrei?
Jepp, genau. Und das betrifft nun wiederum jeden, auch privat Reisenden - denn das hat wieder mit folgendem zu tun (siehe oben):filzlaus hat geschrieben:Bei Zigaretten hingegen bin ich mir ziemlich sicher, dass geschaut wird, was für eine Steuerbanderole dran ist.
Die Steuerbanderole an den Zigaretten ist ja dann das Zeichen dafuer, dass die entsprechenden Abgaben beim Kauf entrichtet wurden...Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakerzeugnisse dürfen nur dann eingeführt werden, wenn Sie nachweisen können, dass diese Waren in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erworben und beim Kauf die entsprechenden Abgaben entrichtet wurden (keine Duty-Free-Waren).
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