EuraGerhard hat geschrieben:... völlig nutzlos.
Denn wenn die norwegische Behörde ermittelt, dann ermittelt sie den Halter des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Tat. Dessen Daten erhält sie über das Kennzeichen vom deutschen Kraftfahrtbundesamt. Der ist damit namentlich bekannt, und kann daher bei einer zukünftigen Norwegenreise zur Kasse gebeten werden. Und dabei ist es völlig egal, ob er mit dem gleichen Kennzeichen, einem anderen Kennzeichen, oder sogar mit dem Flugzeug einreist!
Jo jo, mag ja sein - aber was ist, wenn Fahrer und Halter voneinander abweichen und der Halter die Aussage darüber verweigert, wer das Auto gefahren hat bzw. wer zu dem Zeitpunkt Schlüsselgewalt hatte?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es so einfach ist ...
Löwin hat geschrieben:wir sind letztes Jahr im Juli in Deutschland geblitzt worden und haben bis heute auch keine Nachricht bekommen.
Sind in einer 70er Zone so ungefæhr 85 gefahren. Gibt es vielleicht doch kein Abkommen oder warum hat sich bis heute niemand gemeldet?
Ich denke, da wird auch nichts kommen, denn bis einschließlich 20 km/h zuviel (außerorts) ist es nur ein Verwarngeld, erst ab 21 km/h zuviel ist es ein Bußgeld mit Punkten, etc..
Von daher kann es sehr gut sein, daß die Strafe unter den Tisch fällt. Ich bin im Februar 2009 ebenfalls mit 14 km/h mehr als die erlaubten 50 km/h geblitzt worden, habe 10 Wochen danach (da ist die Zustellfrist bereits abgelaufen; glaube ich jedenfalls) einen Anhörungsbogen bekommen, den ich aber "versehentlich" nicht zurückgesendet habe. Bis heute - also 11 Monate nach Anhörungsbogen - habe ich nichts wieder gehört von der Bußgeldstelle. Damit dürfte es verjährt sein.
Wenn's ein Bußgeld gewesen wäre, so hätte ich mit Sicherheit mehr Druck bekommen.
Also immer schön locker bleiben, da kommt wohl nix mehr ...