Aufenthaltgenehmigung und TÜV

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orcajump
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Aufenthaltgenehmigung und TÜV

Beitrag von orcajump »

Hei,

habe drei kurze organisatorische Fragen zu unserer bevorstehenden Auswanderung (könnten durchaus noch mehr kommen :wink: ):

1. Meine Freundin hat einen Job in Norge ab 15.6., ich werde voraussichtlich Anfang September nachkommen, dann über das norwegische Arbeitsamt über Deutschland noch ALG bekommen und nach einem Job suchen (spreche gut norwegisch). Nach dem Studium etlicher Beiträge hier bekomme ich als samboer (ist für mehrere Jahre nachweisbar) problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung, auch wenn ich nach 3 Monaten noch keinen Job gefunden habe. Habe ich das richtig verstanden?

2. Ich habe bei einer Arbeitssuche in Norwegen vor 3 Jahren schon mal eine P-Nummer bekommen. Gilt die noch?

3. Wir wollen unser altes Auto mitnehmen (über engangsavgift usw. wissen wir Bescheid). Macht es Sinn, hier noch TÜV zu machen, oder spielt das in Norge keine Rolle, da diese technische Prüfung sowieso gemacht wird? Dann könnten wir uns das Geld ja sparen...

Takk for hjelpen,

orcajump
Gruß orcajump
Manfredm
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Re: Aufenthaltgenehmigung und TÜV

Beitrag von Manfredm »

orcajump hat geschrieben:Hei,

habe drei kurze organisatorische Fragen zu unserer bevorstehenden Auswanderung (könnten durchaus noch mehr kommen :wink: ):

1. Meine Freundin hat einen Job in Norge ab 15.6., ich werde voraussichtlich Anfang September nachkommen, dann über das norwegische Arbeitsamt über Deutschland noch ALG bekommen und nach einem Job suchen (spreche gut norwegisch). Nach dem Studium etlicher Beiträge hier bekomme ich als samboer (ist für mehrere Jahre nachweisbar) problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung, auch wenn ich nach 3 Monaten noch keinen Job gefunden habe. Habe ich das richtig verstanden?

2. Ich habe bei einer Arbeitssuche in Norwegen vor 3 Jahren schon mal eine P-Nummer bekommen. Gilt die noch?

3. Wir wollen unser altes Auto mitnehmen (über engangsavgift usw. wissen wir Bescheid). Macht es Sinn, hier noch TÜV zu machen, oder spielt das in Norge keine Rolle, da diese technische Prüfung sowieso gemacht wird? Dann könnten wir uns das Geld ja sparen...

Takk for hjelpen,

orcajump

Hei

1. als samboer zählt, aber du hättest auch 6 monate Zeit um auf Jobsuche zu gehen.

2. Ja

3. Tüv Deutschland gilt hier auf keinen Fall. Das Geld könnt ihr euch sparen.

Hilsen Manfred
muheijo
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Re: Aufenthaltgenehmigung und TÜV

Beitrag von muheijo »

orcajump hat geschrieben:1..... problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung, auch wenn ich nach 3 Monaten noch keinen Job gefunden habe.
Normalerweise ja, wenn das Einkommen deiner Freundin hoch genug ist. Vielleicht kann hier noch jemand das Mindesteinkommen posten, wahrscheinlich wird es auch bei http://www.udi.no zu finden sein.
orcajump hat geschrieben:2. ....eine P-Nummer bekommen. Gilt die noch?
Wenn es die richtige P-Nr., die mit deinem Geb.Datum anfængt ist: ja.
Die D-Nr. kønnte evtl. nicht mehr gelten ---> nachfragen
orcajump hat geschrieben:3. Macht es Sinn, hier noch TÜV zu machen,....
Wenn der Tuev bereits abgelaufen ist, oder wæhrend deines Aufenthalts in N ablæuft, wuerd ich ihn aus versicherungstechnischen Gruenden auf jeden Fall noch machen.
Es macht auch insofern Sinn, dass man ueber den aktuellen Stand seines Autos gut informiert ist. Evtl. wuerde ich sogar eine komplette Inspektion noch machen. Etwaige Reparaturen sind in D jedenfalls billiger als in N.
Nach dem, was ich bislang gehørt habe, fællt die Fahrzeug-Kontrolle bei der Einfuhrprozedur unterschiedlich aus: Vom kompletten TUEV/EU-Check ueber "einmal auf die Bremse latschen" bis zum blosen Fahrgestell-Nummer kontrollieren ist anscheinend alles møglich.
Letzteres wird in jedem Fall gemacht, deshalb schon mal gucken, wo die ist und ob sie noch gut lesbar ist.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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