Kindergeld
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- Registriert: Mi, 19. Dez 2007, 22:15
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Kindergeld
Hei,
wir (eine 3köpfige Familie) leben und arbeiten seit einem halben Jahr in Norwegen. Wir haben Aufenthaltsgenehmigung bis 2013. Nun möchten wir Kindergeld in Norge beantragen, haben aber beide noch deutsche Adressen. Deutsches Kindergeld wird nicht mehr gezahlt. Im Kindergeldantrag vom NAV steht als Bedingung, daß wir mind. ein Jahr hier leben müssen, um Kindergeld hier ausgezahlt zu bekommen. Kann ich es trotzdem versuchen zu beantragen?
Wer hat Erfahrung gemacht?
På forhånd takk!
wir (eine 3köpfige Familie) leben und arbeiten seit einem halben Jahr in Norwegen. Wir haben Aufenthaltsgenehmigung bis 2013. Nun möchten wir Kindergeld in Norge beantragen, haben aber beide noch deutsche Adressen. Deutsches Kindergeld wird nicht mehr gezahlt. Im Kindergeldantrag vom NAV steht als Bedingung, daß wir mind. ein Jahr hier leben müssen, um Kindergeld hier ausgezahlt zu bekommen. Kann ich es trotzdem versuchen zu beantragen?
Wer hat Erfahrung gemacht?
På forhånd takk!
Re: Kindergeld
Hei,
Für das Kindergeld müßt ihr nicht erst ein Jahr in Norwegen leben um es zu beantragen.Es kann wohl nur einer der arbeitet das Kindegeld beanspruchen, holt euch einen Antrag bei der NAV ab und füllt ihn aus, mit sämtlichen Papieren wieder hinbringen.
Papiere sind: Arbeitsvertrag, Aufenthaltsgenehmigung, Skattekort, Mietvertrag usw.
So haben wir das gemacht, die Bearbeitungszeit war ca. 8. Wochen.
Habe da aber noch eine Frage wieso habt ihr beide noch deutsche Adressen, habe mich und meinen Sohn abgemeldet in der Heimatgemeinde in Deutschland als es hier nach Norwegen zu meinem Mann ging?
Wenn noch Fragen bestehen schickt ruhig eine PN
hilsen Gisela
Habe gerade noch einmal bei der NAV nachgelesen, Kindergeld steht allen zu die "länger als ein Jahr" in Norwegen bleiben wollen oder werden.
Könnt ihr auch nachlesen online unter NAV unter Familie og umsorg - Barnetryd. Wenn ihr mit der Norwegischen Seite noch Probleme habt könnt ihr unter die Englischen Version gehen - Stay Norway - Child benefit. Dort steht so wie von mir geschrieben.
Für das Kindergeld müßt ihr nicht erst ein Jahr in Norwegen leben um es zu beantragen.Es kann wohl nur einer der arbeitet das Kindegeld beanspruchen, holt euch einen Antrag bei der NAV ab und füllt ihn aus, mit sämtlichen Papieren wieder hinbringen.
Papiere sind: Arbeitsvertrag, Aufenthaltsgenehmigung, Skattekort, Mietvertrag usw.
So haben wir das gemacht, die Bearbeitungszeit war ca. 8. Wochen.
Habe da aber noch eine Frage wieso habt ihr beide noch deutsche Adressen, habe mich und meinen Sohn abgemeldet in der Heimatgemeinde in Deutschland als es hier nach Norwegen zu meinem Mann ging?
Wenn noch Fragen bestehen schickt ruhig eine PN
hilsen Gisela
Habe gerade noch einmal bei der NAV nachgelesen, Kindergeld steht allen zu die "länger als ein Jahr" in Norwegen bleiben wollen oder werden.
Könnt ihr auch nachlesen online unter NAV unter Familie og umsorg - Barnetryd. Wenn ihr mit der Norwegischen Seite noch Probleme habt könnt ihr unter die Englischen Version gehen - Stay Norway - Child benefit. Dort steht so wie von mir geschrieben.
Re: Kindergeld
Warum denn eine PNTysso hat geschrieben:...........Wenn noch Fragen bestehen schickt ruhig eine PN........



Sind das solche privaten Geheimnisse, die du preisgeben möchtest, dass das Thema unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehandelt werden muss? Dies ist doch ein öffentliches Forum, in dem Fragen gestellt und Antworten gegeben werden sowie sich Diskussionen entwickeln sollten. Sinn eines Forums ist doch nicht, alles unter Ausschluss der anderen User abzuhandeln.
Re: Kindergeld
Hei Det22,
also Geheimnisse zum Norwegischen Kindergeld sind mir echt nicht bekannt
aber leider habe ich bei meinem großen Haushalt nicht immer Zeit durch dieses nette Forum zu surfen
daher meine Anmerkung mit der PN.
hilsen Gisela

also Geheimnisse zum Norwegischen Kindergeld sind mir echt nicht bekannt



hilsen Gisela


Re: Kindergeld
Du kannst auch einzelne Beiträge abonnieren und bekommst dann eine Email mit dem Hinweis, dass etwas in dem Thema "passiert" ist.Tysso hat geschrieben:Hei Det22,
also Geheimnisse zum Norwegischen Kindergeld sind mir echt nicht bekannt![]()
aber leider habe ich bei meinem großen Haushalt nicht immer Zeit durch dieses nette Forum zu surfen
daher meine Anmerkung mit der PN.
hilsen Gisela![]()


Re: Kindergeld
lappedykker hat geschrieben:............. noch deutsche Adressen.........
Bei mir war die Abmeldebescheinigung in D und die Bescheinigung von D das die Zahlung des Kindergeldes in D eingestellt wurde beim NAV gefragt. Das zweite solltet ihr aber auch haben, sonst müßtet ihr Das Geld von D bekommen.
Das Schreiben kommt von euerer Familienkasse, der erste Absatz lautet.
" die Festsetzung des Kindergeldes wird mit Wirkung ab .......... gemäß §70 Abs.2EStG aufgehoben.
Nach §62 EStG hat Anspruch auf Kindergeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hat oder im Ausland wohnt, aber in D unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist oder als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig behandelt wird. Nach den vorliegenden Unterlagen sind diese Anspruchsvoraussetzungen ab ...... nicht mehr gegeben"
Ich denke das Schreiben ist ausschlaggebend für die Zahlung in N, Beweis das ihr in D kein KG bekommt.
Gruß Hubi
Tyskland liker vi, men kun for Norge slår våre hjerter
Re: Kindergeld
Du musst so wie Hubi schon sagte die Abmeldebescheinigung von Deutschland haben das du dort keine Kindergeld mehr beziehst..
Bei 3 Kindern bekommst du hier in N eine Hoehe von 2910 k
Bei 3 Kindern bekommst du hier in N eine Hoehe von 2910 k

Re: Kindergeld
Das Problem hatten wir auch, es ist richtig das man eine Bescheinigung braucht, das man in D kein Kindergeld mehr bekommt!
Dann sollte es klappen Gruss Gitte
Dann sollte es klappen Gruss Gitte
Eins mit der Natur!
Re: Kindergeld
Bei 3 Kindern bekommst du hier in N eine Hoehe von 2910 k
[/quote]
Hei,
und wieviel bekommt man bei 2 Kindern ?

Hei,
und wieviel bekommt man bei 2 Kindern ?
Re: Kindergeld
" die Festsetzung des Kindergeldes wird mit Wirkung ab .......... gemäß §70 Abs.2EStG aufgehoben.
Nach §62 EStG hat Anspruch auf Kindergeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hat oder im Ausland wohnt, aber in D unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist oder als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig behandelt wird. Nach den vorliegenden Unterlagen sind diese Anspruchsvoraussetzungen ab ...... nicht mehr gegeben"
Ich denke das Schreiben ist ausschlaggebend für die Zahlung in N, Beweis das ihr in D kein KG bekommt.
Hei Hubi,
bekommt man das schreiben von der familienkasse auch auf englisch ausgestellt ? Oder muss man das noch extra übersetzen lassen wenn man das beim NAV einreicht ?
Viele Grüße Lini
Nach §62 EStG hat Anspruch auf Kindergeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hat oder im Ausland wohnt, aber in D unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist oder als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig behandelt wird. Nach den vorliegenden Unterlagen sind diese Anspruchsvoraussetzungen ab ...... nicht mehr gegeben"
Ich denke das Schreiben ist ausschlaggebend für die Zahlung in N, Beweis das ihr in D kein KG bekommt.
Hei Hubi,
bekommt man das schreiben von der familienkasse auch auf englisch ausgestellt ? Oder muss man das noch extra übersetzen lassen wenn man das beim NAV einreicht ?
Viele Grüße Lini
Re: Kindergeld
Bin zwar nicht Hubi aber als wir damals bei der Familiekasse das Schreiben ausgestellt bekammen und nachfragten ob dieses auch in Englisch ginge hat man uns dieses verwehrt aber vielleicht liegt das im Ermessen des jeweiligen Amtes sowie des Sachbearbeiters ..
Einfach nachfragen ..
Einfach nachfragen ..
Re: Kindergeld
Hängt möglicherweise damit zusammen, dass in Deutschland Englisch nicht die Behördensprache (Amtssprache) ist und hängt wahrscheinlich weniger mit dem Sachbearbeiter zusammen. Dem ist es vermutlich sogar untersagt.MOMO hat geschrieben:............Familiekasse das Schreiben ausgestellt bekammen und ................in Englisch ginge hat man uns dieses verwehrt .......... ..
Re: Kindergeld
Wichtig ist nur ob NAV das deutsche schreiben anerkennt ....?
Oder ob die sich genau so quer stellen wie die behörden hier in deutschland,
jeden einzelnen nachweis den sie verlangen übersetzt haben müssen ...
Oder ob die sich genau so quer stellen wie die behörden hier in deutschland,
jeden einzelnen nachweis den sie verlangen übersetzt haben müssen ...
Re: Kindergeld
Lini hat geschrieben:Wichtig ist nur ob NAV das deutsche schreiben anerkennt ....?........... ...

Sammen med kravet om barnetrygd eller kontantstøtte må du legge ved en attest fra hjemlandet som bekrefter at du er forelder til det barnet du søker om stønad for. Det er folkeregisteret eller en annen kompetent myndighet i hjemlandet som skal fylle ut attesten. Du må be om at myndighetene fyller ut skjemaet E 401. Dette skjemaet er likt for alle EØS-land, og det er skjema på hjemlandets språk som skal benyttes.
Kannst du hier: http://www.nav.no/805383897.cms nachlesen

Re: Kindergeld
Das ist prima
"på hjemlandets språk "
Vielen Dank

"på hjemlandets språk "
Vielen Dank