Fester Wohnsitz für ID Nummer?

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Fannytology
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Fester Wohnsitz für ID Nummer?

Beitrag von Fannytology »

hallo liebe leute,

ich habe mir in den kopf gesetzt mit meinem wohnmobil nach norge auszuwandern. ich habe vor in meinem wohnmobil zu leben und die gegend auszukundschaften und überall zu arbeiten. ich bin tischler und unternehmungslustig. aber ich brauche ja die ID nummer... kann ich die auch ohne einen festen wohnsitz beantragen? und auch ohne langzeitigen arbeitsplatz? denn ich werde ja alle paar monate weiterziehen...
wäre toll wenn ihr mir diesbezüglich helfen könntet.

har det bra
hilsen

Fannytology
Zuletzt geändert von Fannytology am Di, 30. Sep 2008, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
Claudi
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Re: Fester Wohnsitz für ID Nummer?

Beitrag von Claudi »

also die p-nr wirst du nur für längerfristig bekommen wenn du auch einen festen arbeitsvertrag vorweisen kannst. Ansonsten würdest du nur eine p-nr bekommen so lange dein arbeitsvertrag geht.
Fannytology
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Re: Fester Wohnsitz für ID Nummer?

Beitrag von Fannytology »

wenn mein erster vertrag auf sagen wir 1 jahr befristet ist, ich aber nach 4 monaten kündige und weiter ziehe und woanders anfange zu arbeiten, bekomme ich dann die p-nr für 1 jahr aufgrund meines ersten vertrages? und verfällt die nummer dann wieder nach 4 monaten wegen meiner frühzeitigen kündigung?
Maini
Beiträge: 11
Registriert: Di, 05. Jun 2007, 22:14

Re: Fester Wohnsitz für ID Nummer?

Beitrag von Maini »

Für die Aufenthaltsgenehmigung, die ja zuerst beantragt werden muss, brauchte ich eine postalische Anschrift (Mietvertrag war nicht notwendig) sowie einen Arbeitsvertrag. Nachdem ich die Aufenthaltsgenehmigung erhalten hatte, konnte ich die P-nummer beantragen. Dort wollte man dann einen Mietvertrag sowie den Arbeitsvertrag sehen. Darüber hinaus sollte bedacht werden, dass es einige Zeit dauert, bis man beides zusammen hat (Aufenthaltsgenehmigung und P-Nummer). Ein Umzug in der Zwischenzeit ist kein Problem, muss allerdings gemeldet werden.

Edit: die P-Nummer verfällt nicht. Einmal erteilt, dürfte sie dein ganzes Leben gültig sein. Du bringst glaub ich die Aufenthaltsgenehmigung mit der P-Nummer durcheinander. Die verfällt allerdings auch nicht. Wenn sie einmal für ein Jahr erteilt wurde, dann ist sie auch ein Jahr gültig.
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