Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

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Ulrike44
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Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Ulrike44 »

Spachliche Anforderung zur Erlangung der norwegischen Staatsbürgerschaft

Ab dem 1. September 2008 müssen alle, die norwegische Staatsbürger werden wollen, norwegisch oder samisch beherrschen. Das bedeutet, sie müssen 300 Stunden anerkannten Norwegisch-Unterricht absolviert haben oder ausreichende Kenntnisse in norwegisch oder samisch nachweisen. Dies gilt für Personen zwischen 18 und 55 Jahren.
1.1. Erforderliche 300 Std. Norwegischunterricht
Der Unterricht muss über die Kommune erfolgen, von einem von einem von der Kommune anerkannten Anbieter oder einem anerkannten Institut. (...)
Nach Abschluss des Lehrgangs muss dieser durch eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert werden.
1.2. Forderung von ausreichenden Kenntnissen in norwegisch oder samisch
Glaubst du, ausreichende Kenntnisse in norwegisch oder samisch zu haben, musst du dokumentieren, dass du
- eine Sprachprüfung (norskprøve 2 eller norskprøve 3, die von den Kommunen angeboten werden oder vom norwegischen Sprachtest in Zusammenarbeit mit der Folkeuniversitet veranstaltet werden) bestanden hast
- Unterricht in norwegisch oder samisch gemäß Lehrplänen für das Fach in Grundschulen oder fortgeschrittenem Unterricht bekommen hast und das Fach dort benotet wurde
- Studien auf norwegisch oder samisch auf Universitäts- oder Hochschuleniveau in Norwegen oder im Ausland entsprechend 30 Studienpunkten durchgeführt hast oder
- den Aufnahmebedingungen für Studien auf norwegisch oder samisch für die Universität oder Hochschule in Norwegen erfüllt hast.
.............
Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen oder anderweitigen schwerwiegenden Gründen (näheres siehe Link).

Das UDi entscheidet anhand des Einbürgerungsantrags, ob dem Gesetz Genüge getan wurde oder ausreichende norwegische oder samische Kenntnisse vorhanden sind oder Gründe für eine Ausnahme vorliegen.

http://www.udi.no/templates/Page.aspx?id=9361

Ulrike
Zuletzt geändert von Ulrike44 am Sa, 30. Aug 2008, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von isbjörn »

Nein, es gilt nicht für alle.

Es gilt für alle zwischen 16 und 55 J., die nach dem 1.09.2005 eingewandert sind und für die nicht Ausnahmen nach dem "introduksjonsloven" gelten.

Hilsen

isbjörn
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von TrållMædchen »

Dies gilt aber nur wer die Staatbuergerschaft haben moechte nicht fuer die Aufenthaltserlaubniss dies ist naemlich dies was viele denken .
Nochmal es ist nur wer Norwegischer Staatsbuerger werden will .
Ulrike44
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Ulrike44 »

isbjörn hat geschrieben:Nein, es gilt nicht für alle.

Es gilt für alle zwischen 16 und 55 J., die nach dem 1.09.2005 eingewandert sind und für die nicht Ausnahmen nach dem "introduksjonsloven" gelten.

Hilsen

isbjörn
Aha, bekam diesen Link heute vom UDi zugeschickt - da stand nichts drüber drin. Aber gut zu wissen!

Gruß
Ulrike
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von *Munin* »

isbjörn hat geschrieben:Nein, es gilt nicht für alle.

Es gilt für alle zwischen 16 und 55 J., die nach dem 1.09.2005 eingewandert sind und für die nicht Ausnahmen nach dem "introduksjonsloven" gelten.

Hilsen

isbjörn
Wo auch immer das stehen mag... ich hab es nicht gefunden. Komm Bärchen, gib mir mal nen Tip ;-)

Hilsen Munin
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von 23 fot »

*Munin* hat geschrieben:
isbjörn hat geschrieben:Nein, es gilt nicht für alle.

Es gilt für alle zwischen 16 und 55 J., die nach dem 1.09.2005 eingewandert sind und für die nicht Ausnahmen nach dem "introduksjonsloven" gelten.

Hilsen

isbjörn
Wo auch immer das stehen mag... ich hab es nicht gefunden. Komm Bärchen, gib mir mal nen Tip ;-)

Hilsen Munin
IMDI.no schau mal rein...steht alles ausfuehrlich drinnen..... :D
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Mietzekatze »

Wo auch immer das stehen mag... ich hab es nicht gefunden. Komm Bärchen, gib mir mal nen Tip ;-)

Den Link hätte ich auch gerne

reine Neugier,weil ich nichts gefunden habe
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Mietzekatze »

Ok,

erledigt

23fot war schneller,alles klar

schönen Abend noch und Danke
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Alinghi
Jcos22
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Jcos22 »

TrållMædchen hat geschrieben:Dies gilt aber nur wer die Staatbuergerschaft haben moechte nicht fuer die Aufenthaltserlaubniss dies ist naemlich dies was viele denken .
Nochmal es ist nur wer Norwegischer Staatsbuerger werden will .
Hallöle.
Das stimmt nicht so ganz.
Wenn Du nach dem 1.9.05 hierher gezogen bisst, und dein Mann oder deine Frau norwegisch ist (du also eine familiegjenførig hast), brauchst Du denselben Nachweis über seine Sprachkenntnisse, um eine bosettingstillatelse (nicht für arbeids/oppholdtillatelser) zu bekommen.

Viele Grüsse.....
23 fot
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von 23 fot »

Jcos22 hat geschrieben:
TrållMædchen hat geschrieben:Dies gilt aber nur wer die Staatbuergerschaft haben moechte nicht fuer die Aufenthaltserlaubniss dies ist naemlich dies was viele denken .
Nochmal es ist nur wer Norwegischer Staatsbuerger werden will .
Hallöle.
Das stimmt nicht so ganz.
Wenn Du nach dem 1.9.05 hierher gezogen bisst, und dein Mann oder deine Frau norwegisch ist (du also eine familiegjenførig hast), brauchst Du denselben Nachweis über seine Sprachkenntnisse, um eine bosettingstillatelse (nicht für arbeids/oppholdtillatelser) zu bekommen.

Viele Grüsse.....
Kommt darauf an ob diese oben genannte person kommt von einem EØS land oder nicht.Schwieriges thema und viele møglichkeiten.Wo steht es geschrieben dein "Statement"? :roll:
Manfredm
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Manfredm »

Also ich glaube man sollte vorher den ganzen Text durchlesen :

Personer uten rett og plikt til opplæring i norsk og samfunnskunnskap
Noen grupper faller utenfor ordningen med rett og plikt til norskopplæring. Disse er blant annet:
studenter
au pairer og andre med midlertidig opphold
nordiske borgere
personer med opphold etter EFTA/EØS-regelverket


und hier der link:

http://www.velkommenoslo.no/norskopplae ... _plikt.htm


hilsen Manfred
Jcos22
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Jcos22 »

23 fot hat geschrieben:
Jcos22 hat geschrieben:
TrållMædchen hat geschrieben:Dies gilt aber nur wer die Staatbuergerschaft haben moechte nicht fuer die Aufenthaltserlaubniss dies ist naemlich dies was viele denken .
Nochmal es ist nur wer Norwegischer Staatsbuerger werden will .
Hallöle.
Das stimmt nicht so ganz.
Wenn Du nach dem 1.9.05 hierher gezogen bisst, und dein Mann oder deine Frau norwegisch ist (du also eine familiegjenførig hast), brauchst Du denselben Nachweis über seine Sprachkenntnisse, um eine bosettingstillatelse (nicht für arbeids/oppholdtillatelser) zu bekommen.

Viele Grüsse.....
Kommt darauf an ob diese oben genannte person kommt von einem EØS land oder nicht.Schwieriges thema und viele møglichkeiten.Wo steht es geschrieben dein "Statement"? :roll:
Hallo.
Steht geschrieben auf der Seite vom udi.
Kenne das Problem selber zu gut.
Bin selber aus Deutschland hierhet gezogen. Mein Lebensgefährte/Mann ist Norweger. Hatten duzendemale dasgleiche Problem.
Mir wollte man auch immer eine Aufenthaltgenehmigung als EØS Bürger andrehen, das stimmt aber leider nicht so ganz.
Wenn es um Familienzusammenführung mit einem norwegischen Bürger geht, ist es uninterressant, ob Du aus einem EØS-Staat kommst oder nicht.

Schau mal beim udi nach. Da gibt es zum eingen folgendes:

Familieinnvandring med person i Norge
Her finner du informasjon om hvordan du går frem for å søke familieinnvandring med en person som bor i Norge.
En person som bor i Norge betyr norske/nordiske borgere, og utenlandske borgere som enten har en bosettingstillatelse eller en arbeids- eller oppholdstillatelse som danner grunnlag for familieinnvandring.

Und dann gibt es folgendes:
Familieinnvandring med person som har en EU/EØS/EFTA-tillatelse
Enhver EU/EØS/EFTA-borger som har fått oppholdstillatelse i Norge har rett til å få sin nærmeste familie hit.

Deutsche, die aufgrund von Arbeit hier sind, können ihre Familie in Verbindung mit der zweiten Regelung nach Norwegen holen.
Für diese, und die familie, fallen keinerlei Pflicht für norskopplæring an.

Für Menschen, die hier sind aufgrund einer Familienzusammenführung z.B. mit einem Norweger/einer Norwegerin, haben (wenn sie nach dem 1.9.05 hierher gezogen sind) Pflicht an der norskopplæring teilzunehmen.

Spezialfälle sind z.B. Zusammenzug mit einem Ausländer, der hier schon eine bosettingstillatelse besitzt. Da muss sich der Zuziehende ebenfalls der norskopplæring unterziehen.

Die oft zitierte EØS Regelung gilt nur für Menschen, die aufgrund eines Jobs hierher kommen, und dann konsequenterweise für deren Familien.

Meldet Euch, wenn es sonst noch Fragen gibt.
Viele Grüsse und schönen Abend....
Imsewims
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Imsewims »

MIr wollte man auch den Norwegischkurs aufzwingen, nachdem ich einen Norweger geheiratet habe. Bin aber freigestellt worden, weil ich 98 einen Bergenstest gemacht habe.
Der Brief hat aber hier im Hause zu viel Gelæchter gefuehrt, da ich selber Norwegischlehrerin bin :lol:
23 fot
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Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von 23 fot »

[/quote]
Hallöle.
Das stimmt nicht so ganz.
Wenn Du nach dem 1.9.05 hierher gezogen bisst, und dein Mann oder deine Frau norwegisch ist (du also eine familiegjenførig hast), brauchst Du denselben Nachweis über seine Sprachkenntnisse, um eine bosettingstillatelse (nicht für arbeids/oppholdtillatelser) zu bekommen.

Viele Grüsse.....[/quote]
Kommt darauf an ob diese oben genannte person kommt von einem EØS land oder nicht.Schwieriges thema und viele møglichkeiten.Wo steht es geschrieben dein "Statement"? :roll:[/quote]

Hallo.
Steht geschrieben auf der Seite vom udi.
Kenne das Problem selber zu gut.
Bin selber aus Deutschland hierhet gezogen. Mein Lebensgefährte/Mann ist Norweger. Hatten duzendemale dasgleiche Problem.
Mir wollte man auch immer eine Aufenthaltgenehmigung als EØS Bürger andrehen, das stimmt aber leider nicht so ganz.
Wenn es um Familienzusammenführung mit einem norwegischen Bürger geht, ist es uninterressant, ob Du aus einem EØS-Staat kommst oder nicht.

Schau mal beim udi nach. Da gibt es zum eingen folgendes:

Familieinnvandring med person i Norge
Her finner du informasjon om hvordan du går frem for å søke familieinnvandring med en person som bor i Norge.
En person som bor i Norge betyr norske/nordiske borgere, og utenlandske borgere som enten har en bosettingstillatelse eller en arbeids- eller oppholdstillatelse som danner grunnlag for familieinnvandring.

Und dann gibt es folgendes:
Familieinnvandring med person som har en EU/EØS/EFTA-tillatelse
Enhver EU/EØS/EFTA-borger som har fått oppholdstillatelse i Norge har rett til å få sin nærmeste familie hit.

Deutsche, die aufgrund von Arbeit hier sind, können ihre Familie in Verbindung mit der zweiten Regelung nach Norwegen holen.
Für diese, und die familie, fallen keinerlei Pflicht für norskopplæring an.

Für Menschen, die hier sind aufgrund einer Familienzusammenführung z.B. mit einem Norweger/einer Norwegerin, haben (wenn sie nach dem 1.9.05 hierher gezogen sind) Pflicht an der norskopplæring teilzunehmen.

Spezialfälle sind z.B. Zusammenzug mit einem Ausländer, der hier schon eine bosettingstillatelse besitzt. Da muss sich der Zuziehende ebenfalls der norskopplæring unterziehen.

Die oft zitierte EØS Regelung gilt nur für Menschen, die aufgrund eines Jobs hierher kommen, und dann konsequenterweise für deren Familien.

Meldet Euch, wenn es sonst noch Fragen gibt.
Viele Grüsse und schönen Abend....[/quote]
Bist aber recht adrett hier mit deinen aussagen...lerne ordentlich die "norwegische schprache" und lese dir die info ang.deines geschriebene hier nocheinmal genau an....At enhver EU-EØS eller EFTA borger har rett til å forenes med sin familie er vel bare rett dette ja...men... det finnes ,tror det eller ei, også saker om familiegjenforening hvor en av partene kommer utenfra de omtalte områdene ovenfra...!!!!! Nicht nur little europa og dermed tyskland og omegn skjønner du....Wie du geschrieben hast..wenn es um familienzusammen fuehrung mit einem norwegischen buerger geht,ist es uninteressant,ob du aus einen EØS statt kommst oder nicht....HAHAHA besserwisser und klugscheisser...totaler schwachsinn...war heute uebrigens bei der utlendinghetsseksjonen hos politiet und habe mit UDI in oslo koresspondiert angesichts desgleichen und anderen fragen...die wissen aufjedenfall selber untereinander nicht sehr viel,aber das DU "ALLES" weisst und wenn fragen von anderen anstehen du sie doch selbsverstaendlich beantworten kannst begreife ich wohl erst wenn du mir beweist das DU der"BESTE" bist...
Uebrigens...er du tysker? :roll:
muheijo
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Wohnort: Trøndelag

Re: Neuregelung zur Erlangung d.norwegischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von muheijo »

Lieber 23 foot, kannst du bitte deinen Beitrag mal so bearbeiten, dass man erkennen kann, was du zitierst und was du selber meinst - wære nett...das ist eine heillose Aneinanderreihung...

Speziell bei diesem Thema, dass ja fuer einige sehr wichtig ist, wære etwas mehr Uebersichtlichkeit
wuenschenswert.

Gilt uebrigens fuer einige hier - da wird anscheinend nicht mehr nachgeschaut, was man da so in's WWW loslæsst:
<---' und Tschuess...

Wo bleiben die deutschen Tugenden? :wink: "Ordnung muss sein!", sagt man sogar in N - auf deutsch natuerlich :lol:

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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