Die babsi wieder

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babsi
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Die babsi wieder

Beitrag von babsi »

hab da mal ne frage

muß ich die scheidungspapiere auch übersetzen lassen damit ich mein sohnemann mit rüber nehmen darf

GLG babsi
Liebe Grüße aus Ostfriesland
bayer
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Re: Die babsi wieder

Beitrag von bayer »

Hallo
Wer hat den das Sorgerecht?
Und warum uebersetzen, es ist DEIN Sohn !
Also warum soll er nicht mitduerfen?
gruss Klaus
Zimmerman
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Re: Die babsi wieder

Beitrag von Zimmerman »

Hi Scheidungspaiere nein. Einverständnisserklärung vom Vater (Übersetzt)
Wurde bei uns verlangt. Kann von Fall zu Fall verschieden sein . Besser man hat sie.
trolli
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Re: Die babsi wieder

Beitrag von trolli »

bayer hat geschrieben:Hallo
Wer hat den das Sorgerecht?
Und warum uebersetzen, es ist DEIN Sohn !
Also warum soll er nicht mitduerfen?
gruss Klaus
Sooo selbstverständlich ist das nicht. (Nicht hier in D - und manchmal auch zu recht.)
Sorgerecht ist wichtig, und das wird manchmal auch gerichtlich bestimmt. Die Frage ist schon berechtigt. (leider)
bayer
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Re: Die babsi wieder

Beitrag von bayer »

Hallo
Bin doch selber geschieden und habe aus erster Ehe eine Tochter und einen Sohn, die sind aber schon ælter 18 & 16. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nur die sollen erstmal ihr Lehre machen,ob sie dann hochkommen,,steht in den Sternen.
Gruss Klaus
babsi
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Re: Die babsi wieder

Beitrag von babsi »

Also wie ich schonmal berichtet habe teile ich das sorgerecht mit meinem exmann.
Das mit dem Bestimmungsrecht sind wir uns einig geworden, was nicht immer selbstverständlich ist.

Habe mich meinem exmann beim JA getroffen und uns erkundigt was passieren KÖNNTE, wenn mein ex nicht einverstanden wäre. das würde dann so laufen, dass es dann vom gericht geklärt werden würde (was aber bei uns nicht der fall wäre wegen einigung).

Da ich aber das scheidungsurteil und die einverständniserklärung bei der polizei da vorlegen muß
war meine frage nur ob ich das SU auch mit übersetzen lassen sollte.

GL babsi
Liebe Grüße aus Ostfriesland
trolli
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Re: Die babsi wieder

Beitrag von trolli »

Hei babsi,
rein gefühlsmäßig würde ich es tun. (... die übersetzung...)
Ob es rechtlich notwendig ist, weiß ich leider nicht.
gruß trolli
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