hab da mal ne frage
muß ich die scheidungspapiere auch übersetzen lassen damit ich mein sohnemann mit rüber nehmen darf
GLG babsi
Die babsi wieder
Die babsi wieder
Liebe Grüße aus Ostfriesland
-
bayer
- NF-Stammbesucher

- Beiträge: 297
- Registriert: Mi, 07. Nov 2007, 19:54
- Wohnort: Langevåg bei Ålesund
- Kontaktdaten:
Re: Die babsi wieder
Hallo
Wer hat den das Sorgerecht?
Und warum uebersetzen, es ist DEIN Sohn !
Also warum soll er nicht mitduerfen?
gruss Klaus
Wer hat den das Sorgerecht?
Und warum uebersetzen, es ist DEIN Sohn !
Also warum soll er nicht mitduerfen?
gruss Klaus
Re: Die babsi wieder
Hi Scheidungspaiere nein. Einverständnisserklärung vom Vater (Übersetzt)
Wurde bei uns verlangt. Kann von Fall zu Fall verschieden sein . Besser man hat sie.
Wurde bei uns verlangt. Kann von Fall zu Fall verschieden sein . Besser man hat sie.
Re: Die babsi wieder
Sooo selbstverständlich ist das nicht. (Nicht hier in D - und manchmal auch zu recht.)bayer hat geschrieben:Hallo
Wer hat den das Sorgerecht?
Und warum uebersetzen, es ist DEIN Sohn !
Also warum soll er nicht mitduerfen?
gruss Klaus
Sorgerecht ist wichtig, und das wird manchmal auch gerichtlich bestimmt. Die Frage ist schon berechtigt. (leider)
-
bayer
- NF-Stammbesucher

- Beiträge: 297
- Registriert: Mi, 07. Nov 2007, 19:54
- Wohnort: Langevåg bei Ålesund
- Kontaktdaten:
Re: Die babsi wieder
Hallo
Bin doch selber geschieden und habe aus erster Ehe eine Tochter und einen Sohn, die sind aber schon ælter 18 & 16. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nur die sollen erstmal ihr Lehre machen,ob sie dann hochkommen,,steht in den Sternen.
Gruss Klaus
Bin doch selber geschieden und habe aus erster Ehe eine Tochter und einen Sohn, die sind aber schon ælter 18 & 16. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nur die sollen erstmal ihr Lehre machen,ob sie dann hochkommen,,steht in den Sternen.
Gruss Klaus
Re: Die babsi wieder
Also wie ich schonmal berichtet habe teile ich das sorgerecht mit meinem exmann.
Das mit dem Bestimmungsrecht sind wir uns einig geworden, was nicht immer selbstverständlich ist.
Habe mich meinem exmann beim JA getroffen und uns erkundigt was passieren KÖNNTE, wenn mein ex nicht einverstanden wäre. das würde dann so laufen, dass es dann vom gericht geklärt werden würde (was aber bei uns nicht der fall wäre wegen einigung).
Da ich aber das scheidungsurteil und die einverständniserklärung bei der polizei da vorlegen muß
war meine frage nur ob ich das SU auch mit übersetzen lassen sollte.
GL babsi
Das mit dem Bestimmungsrecht sind wir uns einig geworden, was nicht immer selbstverständlich ist.
Habe mich meinem exmann beim JA getroffen und uns erkundigt was passieren KÖNNTE, wenn mein ex nicht einverstanden wäre. das würde dann so laufen, dass es dann vom gericht geklärt werden würde (was aber bei uns nicht der fall wäre wegen einigung).
Da ich aber das scheidungsurteil und die einverständniserklärung bei der polizei da vorlegen muß
war meine frage nur ob ich das SU auch mit übersetzen lassen sollte.
GL babsi
Liebe Grüße aus Ostfriesland
Re: Die babsi wieder
Hei babsi,
rein gefühlsmäßig würde ich es tun. (... die übersetzung...)
Ob es rechtlich notwendig ist, weiß ich leider nicht.
gruß trolli
rein gefühlsmäßig würde ich es tun. (... die übersetzung...)
Ob es rechtlich notwendig ist, weiß ich leider nicht.
gruß trolli
