Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgenehmig
Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgenehmig
Hallo.
Ich lebe in Norwegen und wir kommen nun für ein Jahr nach D.
Muss mein Lebensgefährte, der Norweger ist, nun Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss beantragen?
Kann mir da jemand helfen oder hat jemand schon Erfahrungen gemacht.
Danke für eure Hilfe
Ich lebe in Norwegen und wir kommen nun für ein Jahr nach D.
Muss mein Lebensgefährte, der Norweger ist, nun Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss beantragen?
Kann mir da jemand helfen oder hat jemand schon Erfahrungen gemacht.
Danke für eure Hilfe
Mit nordischen Grüßen
Babsy81
Babsy81
Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
Arbeitserlaubnis nein, Aufenthaltsgenehmigung ja, genau wie für Deutsche in Norwegen.babsy81 hat geschrieben:Hallo.
Ich lebe in Norwegen und wir kommen nun für ein Jahr nach D.
Muss mein Lebensgefährte, der Norweger ist, nun Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss beantragen?
Kann mir da jemand helfen oder hat jemand schon Erfahrungen gemacht.
Danke für eure Hilfe
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
Nein
nichts davon
Die Zeiten der Aufenthaltsgenehmigung sind seit 2005 glaube ich vorbei.
Ich bin Norwegerin, wohnhaft in .de und als ich meine Genehmigung in 2005 verlängern wollte, kam dann nach einigen Wochen die Aussage durch Schengen Abkommen oder wars EWR? ist dies nicht mehr nötig.
Warum es in .no noch nötig ist verstehe ich zwar nicht, aber gut
Im Klartext, man braucht als Norweger in .de nur ein Reisepass, das wars.
nichts davon
Die Zeiten der Aufenthaltsgenehmigung sind seit 2005 glaube ich vorbei.
Ich bin Norwegerin, wohnhaft in .de und als ich meine Genehmigung in 2005 verlängern wollte, kam dann nach einigen Wochen die Aussage durch Schengen Abkommen oder wars EWR? ist dies nicht mehr nötig.
Warum es in .no noch nötig ist verstehe ich zwar nicht, aber gut
Im Klartext, man braucht als Norweger in .de nur ein Reisepass, das wars.
Grüsse,
Linda
Linda
Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
Linda hat natürlich recht!
http://www.oslo.diplo.de/Vertretung/osl ... Seite.html
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Detlef
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
Hallo Babsy,
Dein Lebensgefährte muss sich nach der Einreise bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde anmelden.
Ihm kann dann von der ABH eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR Staates“ ausgestellt werden.
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ewr.html
Diese Aufenthaltskarte beinhaltet dann auch sofort die Arbeitserlaubnis.
Zur Klarstellung, einfach nur einen gültigen Pass in der Tasche reicht definitiv nicht!
Hilsen – Detlef
Dein Lebensgefährte muss sich nach der Einreise bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde anmelden.
Ihm kann dann von der ABH eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR Staates“ ausgestellt werden.
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ewr.html
Diese Aufenthaltskarte beinhaltet dann auch sofort die Arbeitserlaubnis.
Zur Klarstellung, einfach nur einen gültigen Pass in der Tasche reicht definitiv nicht!
Hilsen – Detlef
Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
Die Angaben sind veraltet.
Wie schon geschrieben, ich, Norwegerin, wollte 2005 meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen.
Gaaaanz klasse Papiere ausgefüllt, mit der Behörde telefoniert weil nichts kam und einige Wochen später kam die Mitteilung, man benötigt KEINE Aufenthaltsgenehmigung mehr.
Was schade ist, ich habe jetzt keine Möglichkeit mehr beim Zoll in .no zu beweisen, das sich in .de Wohnhaft bin.
Zwar bekam ich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrechts, aber es steht einfach, dass ich Angehöriger ein EWR/ Eu Staat bin und somit berechtig bin mich hier aufzuhalten.
Früher hatte ich aber eine Aufenthaltsgenehmigung mit Bild, Stempel und co, die meisten hatten den Sogar im Reisepass eingeklebt bekommen.
Die Zeiten sind aber vorbei.
Wie schon geschrieben, ich, Norwegerin, wollte 2005 meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen.
Gaaaanz klasse Papiere ausgefüllt, mit der Behörde telefoniert weil nichts kam und einige Wochen später kam die Mitteilung, man benötigt KEINE Aufenthaltsgenehmigung mehr.
Was schade ist, ich habe jetzt keine Möglichkeit mehr beim Zoll in .no zu beweisen, das sich in .de Wohnhaft bin.
Zwar bekam ich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrechts, aber es steht einfach, dass ich Angehöriger ein EWR/ Eu Staat bin und somit berechtig bin mich hier aufzuhalten.
Früher hatte ich aber eine Aufenthaltsgenehmigung mit Bild, Stempel und co, die meisten hatten den Sogar im Reisepass eingeklebt bekommen.
Die Zeiten sind aber vorbei.
Grüsse,
Linda
Linda
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Voronwe
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- Registriert: Fr, 26. Okt 2007, 9:08
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
Mußt Du Dich nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden?Linda hat geschrieben:
Was schade ist, ich habe jetzt keine Möglichkeit mehr beim Zoll in .no zu beweisen, das sich in .de Wohnhaft bin.
Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
Doch schon, aber ich kriege ja von denen auch nichts schriftliches.
Grüsse,
Linda
Linda
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Detlef
- NF-Stammbesucher

- Beiträge: 105
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- Wohnort: westl. Münsterland
Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
@ Linda,
war ja auch nicht verkehrt, dass man Dir 2005 eine sog. „Freizügigkeitsbescheinigung“ ausgestellt hat.
Wenn ich mich recht erinnere, dann kamen erst im Frühjahr / Sommer 2006 die von mir erwähnten „Aufenthaltskarten …… für Staatsangehörige eines EWR-Staates“ in Umlauf.
Im Übrigen wieder so wie von Dir gewünscht mit eingescanntem und eingedrucktem Foto und jeder Menge Stempel
Die Aufenthaltskarte ist auch kein Klebeetikett das in den Pass reinkommt, sondern wird als eigenständiger Datenträger ausgestellt.
Ich weiß zwar nicht wie man die ganze Sache in Bayern handhabt
, aber hier in NRW sind die Dinger durchaus üblich und werden auch ausgestellt.
Nur am Rande, ich mache den Job hier bei der Ausländerbehörde seit nunmehr 20 Jahren und sollte eigentlich wissen was ich so jeden Tag verbreche
In diesem Sinne
Detlef
war ja auch nicht verkehrt, dass man Dir 2005 eine sog. „Freizügigkeitsbescheinigung“ ausgestellt hat.
Wenn ich mich recht erinnere, dann kamen erst im Frühjahr / Sommer 2006 die von mir erwähnten „Aufenthaltskarten …… für Staatsangehörige eines EWR-Staates“ in Umlauf.
Im Übrigen wieder so wie von Dir gewünscht mit eingescanntem und eingedrucktem Foto und jeder Menge Stempel
Die Aufenthaltskarte ist auch kein Klebeetikett das in den Pass reinkommt, sondern wird als eigenständiger Datenträger ausgestellt.
Ich weiß zwar nicht wie man die ganze Sache in Bayern handhabt
Nur am Rande, ich mache den Job hier bei der Ausländerbehörde seit nunmehr 20 Jahren und sollte eigentlich wissen was ich so jeden Tag verbreche
In diesem Sinne
Detlef
Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
d.h. man erhælt eine Bescheinigung, dass man keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung braucht, und dann noch mit Bild und Stempel?
Sorry, aber das klingt etwas nach "Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestætigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars...."
Das ist doch dann vom Aufwand eigentlich auch kein Unterschied mehr zur Aufenthaltsgenehmigung, die man als Deutscher in Norwegen beantrægt.
Gruss, muheijo
Sorry, aber das klingt etwas nach "Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestætigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars...."
Das ist doch dann vom Aufwand eigentlich auch kein Unterschied mehr zur Aufenthaltsgenehmigung, die man als Deutscher in Norwegen beantrægt.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Detlef
- NF-Stammbesucher

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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene
Na, ganz so wie von Reinhard Mey besungen ist es dann doch nicht.
Hab mir gerade so ein Dingen rausgesucht.
Eingedruckt ist noch angeführt:
…… der Inhaber ist nach Maßgabe des Rechts …… des EWR-Vertrags ……. zum Aufenthalt in der BR Deutschland berechtigt.
Ganz abgesehen davon, das ist alles nicht auf meinem Mist gewachsen. Da gibt es mit Sicherheit einige sehr gut bezahlte Leute in Brüssel die sich so was einfallen lassen
viele Grüße
Hab mir gerade so ein Dingen rausgesucht.
Eingedruckt ist noch angeführt:
…… der Inhaber ist nach Maßgabe des Rechts …… des EWR-Vertrags ……. zum Aufenthalt in der BR Deutschland berechtigt.
Ganz abgesehen davon, das ist alles nicht auf meinem Mist gewachsen. Da gibt es mit Sicherheit einige sehr gut bezahlte Leute in Brüssel die sich so was einfallen lassen
viele Grüße