Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgenehmig

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babsy81
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Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgenehmig

Beitrag von babsy81 »

Hallo.
Ich lebe in Norwegen und wir kommen nun für ein Jahr nach D.
Muss mein Lebensgefährte, der Norweger ist, nun Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss beantragen?
Kann mir da jemand helfen oder hat jemand schon Erfahrungen gemacht.
Danke für eure Hilfe
Mit nordischen Grüßen
Babsy81
Ingo M
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Ingo M »

babsy81 hat geschrieben:Hallo.
Ich lebe in Norwegen und wir kommen nun für ein Jahr nach D.
Muss mein Lebensgefährte, der Norweger ist, nun Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss beantragen?
Kann mir da jemand helfen oder hat jemand schon Erfahrungen gemacht.
Danke für eure Hilfe
Arbeitserlaubnis nein, Aufenthaltsgenehmigung ja, genau wie für Deutsche in Norwegen. :-)
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Linda
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Linda »

Nein
nichts davon

Die Zeiten der Aufenthaltsgenehmigung sind seit 2005 glaube ich vorbei.

Ich bin Norwegerin, wohnhaft in .de und als ich meine Genehmigung in 2005 verlängern wollte, kam dann nach einigen Wochen die Aussage durch Schengen Abkommen oder wars EWR? ist dies nicht mehr nötig.

Warum es in .no noch nötig ist verstehe ich zwar nicht, aber gut ;)

Im Klartext, man braucht als Norweger in .de nur ein Reisepass, das wars.
Grüsse,
Linda
Ingo M
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Ingo M »

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Detlef
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Detlef »

Hallo Babsy,

Dein Lebensgefährte muss sich nach der Einreise bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde anmelden.

Ihm kann dann von der ABH eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR Staates“ ausgestellt werden.

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ewr.html

Diese Aufenthaltskarte beinhaltet dann auch sofort die Arbeitserlaubnis.

Zur Klarstellung, einfach nur einen gültigen Pass in der Tasche reicht definitiv nicht!


Hilsen – Detlef
Linda
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Linda »

Die Angaben sind veraltet.

Wie schon geschrieben, ich, Norwegerin, wollte 2005 meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen.

Gaaaanz klasse Papiere ausgefüllt, mit der Behörde telefoniert weil nichts kam und einige Wochen später kam die Mitteilung, man benötigt KEINE Aufenthaltsgenehmigung mehr.

Was schade ist, ich habe jetzt keine Möglichkeit mehr beim Zoll in .no zu beweisen, das sich in .de Wohnhaft bin.

Zwar bekam ich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrechts, aber es steht einfach, dass ich Angehöriger ein EWR/ Eu Staat bin und somit berechtig bin mich hier aufzuhalten.

Früher hatte ich aber eine Aufenthaltsgenehmigung mit Bild, Stempel und co, die meisten hatten den Sogar im Reisepass eingeklebt bekommen.

Die Zeiten sind aber vorbei.
Grüsse,
Linda
Voronwe
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Voronwe »

Linda hat geschrieben:
Was schade ist, ich habe jetzt keine Möglichkeit mehr beim Zoll in .no zu beweisen, das sich in .de Wohnhaft bin.
Mußt Du Dich nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden?
Linda
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Linda »

Doch schon, aber ich kriege ja von denen auch nichts schriftliches.
Grüsse,
Linda
Detlef
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Detlef »

@ Linda,

war ja auch nicht verkehrt, dass man Dir 2005 eine sog. „Freizügigkeitsbescheinigung“ ausgestellt hat.

Wenn ich mich recht erinnere, dann kamen erst im Frühjahr / Sommer 2006 die von mir erwähnten „Aufenthaltskarten …… für Staatsangehörige eines EWR-Staates“ in Umlauf.
Im Übrigen wieder so wie von Dir gewünscht mit eingescanntem und eingedrucktem Foto und jeder Menge Stempel :wink: :wink:

Die Aufenthaltskarte ist auch kein Klebeetikett das in den Pass reinkommt, sondern wird als eigenständiger Datenträger ausgestellt.

Ich weiß zwar nicht wie man die ganze Sache in Bayern handhabt :nixwissen: , aber hier in NRW sind die Dinger durchaus üblich und werden auch ausgestellt.

Nur am Rande, ich mache den Job hier bei der Ausländerbehörde seit nunmehr 20 Jahren und sollte eigentlich wissen was ich so jeden Tag verbreche :oops: :oops:

In diesem Sinne

Detlef
muheijo
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von muheijo »

d.h. man erhælt eine Bescheinigung, dass man keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung braucht, und dann noch mit Bild und Stempel?

Sorry, aber das klingt etwas nach "Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestætigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars...." :lol:

Das ist doch dann vom Aufwand eigentlich auch kein Unterschied mehr zur Aufenthaltsgenehmigung, die man als Deutscher in Norwegen beantrægt.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
Detlef
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Re: Braucht ein Norweger um in D zu Arbeiten Aufenthaltsgene

Beitrag von Detlef »

Na, ganz so wie von Reinhard Mey besungen ist es dann doch nicht.

Hab mir gerade so ein Dingen rausgesucht.

Eingedruckt ist noch angeführt:

…… der Inhaber ist nach Maßgabe des Rechts …… des EWR-Vertrags ……. zum Aufenthalt in der BR Deutschland berechtigt.

Ganz abgesehen davon, das ist alles nicht auf meinem Mist gewachsen. Da gibt es mit Sicherheit einige sehr gut bezahlte Leute in Brüssel die sich so was einfallen lassen :spinner:

viele Grüße
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