Expliziete Fragen zur Automitnahme

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Ravebase
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Expliziete Fragen zur Automitnahme

Beitrag von Ravebase »

Hallo,

also folgende Situation:

Ich könnte/werde in Norwegen arbeiten. Meine Verlobte bleibt erstmal ( 2,max. 3 Monate ) hier und regelt noch so einiges.

Mein Auto ist nur auf mich angemeldet, nur bei der Versicherung ist sie als mitfahrerin angegeben. Ich muss noch um die 9000 Euro abzahlen (ich weis...wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir das Auto nicht gekauft ).

Kann ich das Auto mitnehmen und mich normal Anmelden, wenn ich:

1. befristeten Vertrag habe ( eigentlich ja )

2. unbefristeten Vertrag habe. ( könnte sagen der ist meiner Verlobten in
D?

Mir geht es wirklich nicht darum die Norweger zu beschei... oder so, ich will nur etwas Zeit schinden um eventuell später die ca. 5000 Euro Zoll Gebühr zu bezahlen.

Danke für eure Antworten.

Steve
muheijo
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Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme

Beitrag von muheijo »

Ravebase hat geschrieben:1. befristeten Vertrag habe ( eigentlich ja )
lass dir einen befristeten vertrag fuer ein jahr geben, den legst du in's handschuhfach deines autos und gut ist - fuer ein jahr.
fuer's 2. jahr antrag stellen
Ravebase hat geschrieben:2. unbefristeten Vertrag habe. ( könnte sagen der ist meiner Verlobten in D?)
du kannst auch sagen, er gehørt dem papst - spielt alles keine rolle.
entscheidend ist, ob der, der das auto fæhrt, dazu berechtigt ist.
und das wærst du dann nicht.

gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
Ravebase
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Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme

Beitrag von Ravebase »

muheijo hat geschrieben:...
du kannst auch sagen, er gehørt dem papst - spielt alles keine rolle.
entscheidend ist, ob der, der das auto fæhrt, dazu berechtigt ist.
und das wærst du dann nicht.

gruss, muheijo
Ah, ok. Das wollte ich eigentlich wissen. Also interessiert es echt keinen wem das auto gehört, sondern entscheidend ist ob das Auto in Norwegen bewegt werden darf.

Dann kauf ich mir ne alte Kiste, fürs erste Jahr.

Ginge es denn, das Auto mitnehmen und die Nummernschilder nebst Vollmacht ( zu einem Bekannten ) schicken der das Auto abmeldet? Also das Auto abgemeldet in N stehen lassen und dann erst später "verzollen" und wieder anmelden.

grüße
Steve
heringshai
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Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme

Beitrag von heringshai »

wenn es abgemeldet ist und privat irgendwo steht wo es keinen stört wird es sicher keine probleme geben,
kenne welche die es auch so gemacht haben,
heringshai
Det22
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Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme

Beitrag von Det22 »

Ravebase hat geschrieben:........., sondern entscheidend ist ob das Auto in Norwegen bewegt werden darf.
...........
Nein, es ist vor allem entscheidend, ob DU es bewegen / fahren darfst. Wenn du einen offenen Arbeitsvertrag (also nicht befristet) hast oder nicht nachweisen kannst, dass du dich nur befristet auf ein Jahr in Norwegen aufhalten willst, dann darfst du dein Auto nicht mit ausländischer Zulassung fahren. Du darfst in dem Fall auch ein anderes Auto mit ausländischer Zulassung nur dann fahren, wenn der "Berechtigte" im Auto mitfährt.
Ravebase
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Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme

Beitrag von Ravebase »

Hallo Det22,

okay das beantwortet meine Frage sehr genau.
Ist schon Mist das die Einfuhr so extrem erschwert wird. :cry:

Danke
Steve
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