Wir wollen nach Norwegen

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babsi
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Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von babsi »

Ich möchte mit meiner Familie gerne nach Norwegen auswandern.
Mein Mann und ich haben vier Kinder,welches eins nicht von meinem Mann ist.
Ich habe ein Kind mit in die Beziehung "mitgebracht" welches mein Mann als sein eigenes akzeptiert.

So nun das Problem welches und aus der Seele liegt.

Kann mir mein Exmann einen Strich durch die Rechnung machen zwecks Auswanderung?

Wenn ja, welche und was kann ich dagegen tun

Brauche Eure Hilfe schreibt mir alles was Ihr dazu wißt


Liebe Grüße aus Ostfriesland Eure babsi
xingox
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von xingox »

Hei,
ob dein Ex was dagegen machen kann, hängt von mehreren Dingen ab.
Du solltest auf jeden Fall die gütliche Einigung suchen, da selbst wenn dein Ex kein Sorgerecht hat, dein Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat, welches dein Ex einklagen kann. Wenn du "heimlich" auswanderst, kann unter Umständen sogar eine Strafanzeige wegen Kindesentführung daraus werden.
Wenn du den Umgang mit deinem Ex regelst bist du auf der sicheren Seite. In dem Falle sollte ein Angebot von dir mindestens die halben Ferien vorsehen- alles andere könnte vor Gericht gegen dich verwendet werden.
Die genaue Beratung ängt allerdings von vielen Faktoren ab:
Wie alt ist das Kind?
In welcher Lebenssituation steckt der Vater?
Besteht im Moment Kontakt des Kindes zu dem Vater?
usw.
Ins Blaue hinein geschossen, versuche auf jeden Fall das schriftliche Einverständnis deines Ex zu bekommen!

Ein Gedanke von mir persönlich als alleinerziehender Vater:
Wenn Kontakt zwischen Vater und Kind besteht, solltest du im Interesse deines Kindes und letztlich auch damit dir selbst, versuchen diesen aufrecht zu erhalten. Er ist wichtiger für das Kind, als wir "Erwachsenen" uns denken...
...und ein schlechter Mann muß kein schlechter Vater sein.

Falls der Kontakt bisher nicht statt gefunden hat, oder vorerst nicht wieder herstellbar abgerissen ist, solltest du dich absichern, indem du dich ans Jugendamt wendest, deine Auswanderungspläne angibst, und versicherst, keinen Kontakt zum Kindesvater herstellen zu können, um sein Einverständnis einzuholen. Eventuell versucht das JA dann Kontakt zu bekommen- zumindest gehst du damit der Kindesentführung aus dem Weg.

Für juristisch wasserdichtes (falls in Dutschland möglich) Verhalten solltest du aber einem Anwalt die genauen Begleitumstände schildern und auf seinen Rat hören.

Hade
Ingo
babsi
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von babsi »

Danke für Deine Antwort

Mein Sohn wird im Herbst 10 Jahre alt. Der regelmäßige Kontakt zu meinem exmann läuft nun erst seit vier Jahren regelmäßig d.h er erscheint alle 14 tage für ein paar std, obwohl ihm vom gericht zugesprochen wurde sein sohn alle 14 tage für we zu haben aber naja.
mein ex bekommt hartz 4

Mein mann und ich haben meinem exmann das angobt gemacht das er sein sohn die schulferien über in deutschland haben darf bzw wir (mann und ich) ihm auch das angebot gemacht das er auf unsere kosten zu uns dann nach norge kommen kann. (wenn als klappt)

Einen termin beim JA haben wir deswegen auch schon (nächste woche) mal sehen was dabei raus kommt.

so nun noch eine frage

weiß jemand ob das JA in norge mit dem in D zusammen arbeitet?

wäre für jede antwort dankbar


babsi
Liebe Grüße aus Ostfriesland
Bärli01
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von Bärli01 »

Hei Babsi,

wir haben das auch grade durchexerziert,du brauchst auf jeden Fall eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Kindsvaters,dass du das Kind mit nach Norwegen nehmen darfst,sonst wird das hier nix mit der Aufenthaltsgenehmigung und der so wichtigen P-Nummer,die du wiederum brauchst,um das Kind dann in der Schule anzumelden!!

Gruss Pierre
xingox
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von xingox »

Hei,

deine Vorschläge um den Ungang abzusichern sind aus meiner Sicht mehr als ausreichend um deinen guten Willen zu zeigen. Warte mal ab, was das JA sagt- vielleicht löst sich alles in Wohlgefallen auf. Wenn nicht, würde ich noch die Möglichkeit sehen, dass du die Einverständniserklärung deines Ex gerichtlich ersetzen läßt. Der Hintergrund: Das KJHG hat als Leitsatz dem Wohl des Kindes zu folgen. Eine Auswanderung nach Norwegen kann aus fachlicher Sicht leicht zum Wohle des Kindes begründet werden (Schulsystem, Lebenserfahrung, Sprache, Persönlichkeitsbildung usw.). Unter diesen Umständen, mit den Umgangsvorschlägen, die du machst, solltest du vor Gericht gute Chancen haben, das Einverständnis gerichtlich einklagen zu können.

Allerdings brauchst du dafür auf jeden Fall einen Anwalt mit Fachrichtung Familienrecht. Evtl. könnte auch das JA diesen gerichtlichen Weg für dich beschreiten, das kommt aber sehr auf die Fähigkeit und das Engagement des Sozialarbeiters an und da kann ich dir aus meiner berufl. Erfahrung leider nur wenig Hoffnung machen :-?

Ich wünsche euch, dass dein EX ein Einsehen hat und ihr keinen Stress habt. Vielleicht ist er ja bereit der Argumentation mit dem Kindeswohl zu folgen. Jedenfalls solltest du nes versuchen, bevor du zum Anwalt gehst, da damit meistens sämtliche gütlichen Einigungen unmöglich werden.

Alles Gute
Ingo
HSVMichi
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von HSVMichi »

Hier mal ein Link: http://www.frag-einen-anwalt.de/Aufenth ... 15982.html

Demnach ist in diesem Fall eine Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erforderlich durch das Familiengericht.

Aber lies selbst den ganzen Text. :)
schwarz-weiß-blaue Grüsse,
Michi
babsi
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von babsi »

hi xingox

mir schwirrt da noch so eine frage im kopf die ich los werden möchte.

Hab euch ja unsere vorschläge zu meinem exmann geschrieben.
Kann man vielleicht auch die einverständniserklärung beim JA ablegen?

ansonsten werde ich mir in den nächsten tagen mal einen termin bei einem Rechtsanwalt holen und mal mit ihm/R drüber quatschen.

allen noch eine gute nacht danke für eure hilfe

babsi
Liebe Grüße aus Ostfriesland
xingox
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von xingox »

Hei,
falls du meinst, dass dein Ex seine Erklärung ablegt: nur insoweit, dass das JA bereit ist, dass amtlich zu beglaubigen (kostet Gebühr von 8 Euro, soweit ich weiß). Ansonsten macht die amtliche Beglaubigung jede Meldestelle (natürlich auch gegen Gebühr :lol: )
Wenn dein Ex dazu bereit ist die Erklärung abzugeben, kann er das also schriftlich tun und muss dieses Schriftstück dann beglaubigen lassen. Eigentlich sehr unbürokratisch; weiß aber nicht, ob norwegische Ämter dafür eine bestimmte Form oder Formular verlangen. Solltest du nochmal bei Bärli01 nachfragen.

Ha det
Ingo

PS: Anwälte, sofern sie sich mit dem Auswandern nach Norge auskennen, wissen zwar alles juristisch hieb und stichfest, wollen aber auch Geld verdienen. Kann mir vorstellen, dass es dich mehr unnützen Ärger kostet, dem Anwalt zu folgen, als dich mit deinem Ex selbst zu einigen, was du ja anscheinend getan hast.
Morfie
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von Morfie »

Bärli01 hat geschrieben:Hei Babsi,

wir haben das auch grade durchexerziert,du brauchst auf jeden Fall eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Kindsvaters,dass du das Kind mit nach Norwegen nehmen darfst,sonst wird das hier nix mit der Aufenthaltsgenehmigung und der so wichtigen P-Nummer,die du wiederum brauchst,um das Kind dann in der Schule anzumelden!!

Gruss Pierre
Hallo Pierre,

lag das bei euch daran, das ihr gemeinsames Sorgerecht habt? Wir waren nämlich auch in einer ähnlichen Situation. Ältestes Kind ist aus meiner ersten Ehe und die anderen drei von meinem Mann. Da ich das alleinige Sorgerecht habe, brauchte ich bei der Einwanderung nur das Scheidungsurteil vorlegen, aus dem hervorging, das ich das alleinige Sorgerecht habe und dann haben wir ohne Probleme die Aufenthaltsgenehmigung für meinen Ältesten erhalten.

LG, Kirsten.
Bärli01
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Re: Wir wollen nach Norwegen

Beitrag von Bärli01 »

Morfie hat geschrieben: Hallo Pierre,

lag das bei euch daran, das ihr gemeinsames Sorgerecht habt? Wir waren nämlich auch in einer ähnlichen Situation. Ältestes Kind ist aus meiner ersten Ehe und die anderen drei von meinem Mann. Da ich das alleinige Sorgerecht habe, brauchte ich bei der Einwanderung nur das Scheidungsurteil vorlegen, aus dem hervorging, das ich das alleinige Sorgerecht habe und dann haben wir ohne Probleme die Aufenthaltsgenehmigung für meinen Ältesten erhalten.

LG, Kirsten.
Hei Kirsten,

Ja,genau das ist der Grund.

Gruss Pierre

P.S.: Wie sieht's denn mal wieder aus mit einem Treffen,war echt schön das letzte Mal. Und bevor jetzt jemand auf dumme Gedanken kommt,ich meine unseren ersten "Stammtisch"!!! :D :D
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