Will demnächst in Deutschland ein Auto kaufen.
Meine Frage: Kann ich mit dem roten Exportkennzeichen in Norwegen fahren und wenn ja wie lange?
Habe bisher verschiedene Meinungen dazu gehørt. Einige sagten: nachdem ich mit dem Auto nach Norwegen eingereist bin und mich beim Zoll gemeldet habe, max. 3 Tage, die anderen meinten ich kønnte einen Antrag auf "midlertidige kjøretillatelse" stellen und dann 14 Tage fahren. Bin jetzt etwas verwirrt.
Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen.
Viele Grüsse
Steffen
Noch ne frage zum Auto "Rotes Exportkennzeichen"
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Re: Noch ne frage zum Auto "Rotes Exportkennzeichen&quo
Also die zulassungs (int. fahrzeugschein) gilt ein jahr. Die datumsstempelung auf dem kennzeichen gibt den letzten tag der verschicherung an. (Wenn du nach ablauf der versicherung diese verlaengerst, oder einer andere abschliesst, bleibt die zulassung erhalten).
In N darfst du damit fahren solange bis das auto verzollt ist.
D.h. nach passieren der grenze (wo man die einfuhr meldet) bis zum "heimat zollbezirk".
Dazu erhalt man eine zeitliche frist von der zollstaelle an der grenze (normal 2-3 tage, je nach dem wo in N dein heimatzollamt ist und wo du einreisst, und lust/laune des zollbeamten
).
D.h. das der zeitraum der farherlaubnis ("kjøretillatelse") im ermessen des zoellners liegt.
Wenn man das auto dann verzollt (entrichten der mwst.) ist das auto juristisch ein norwegisches und darf nicht mehr mit den dt. kennzeichen bewegt werden.
Ab hier brauchst du norw. ueberfuehrungskennzeichen ("prøveskilt", kostet kr. 225,- pro tag inkl. haftpflicht).
Vor der zulassung musst du dann noch die zulassungssteuer ("engansavgift") zahlen.
Dies kannst du natuerlich auch gleich beim verzollen (zusammen mit der entrichtung der mwst.) machen, muss man aber nicht (wenn du mit der zulassung noch warten willst, z.b. wegen "geburtstag" deines autos
).
Deutsch kurzzeitkennzeichen (gelbe) sind in N, genauso wie rote(06er) haendlerkennzeichen, nicht anerkannt.
In N darfst du damit fahren solange bis das auto verzollt ist.
D.h. nach passieren der grenze (wo man die einfuhr meldet) bis zum "heimat zollbezirk".
Dazu erhalt man eine zeitliche frist von der zollstaelle an der grenze (normal 2-3 tage, je nach dem wo in N dein heimatzollamt ist und wo du einreisst, und lust/laune des zollbeamten

D.h. das der zeitraum der farherlaubnis ("kjøretillatelse") im ermessen des zoellners liegt.
Wenn man das auto dann verzollt (entrichten der mwst.) ist das auto juristisch ein norwegisches und darf nicht mehr mit den dt. kennzeichen bewegt werden.
Ab hier brauchst du norw. ueberfuehrungskennzeichen ("prøveskilt", kostet kr. 225,- pro tag inkl. haftpflicht).
Vor der zulassung musst du dann noch die zulassungssteuer ("engansavgift") zahlen.
Dies kannst du natuerlich auch gleich beim verzollen (zusammen mit der entrichtung der mwst.) machen, muss man aber nicht (wenn du mit der zulassung noch warten willst, z.b. wegen "geburtstag" deines autos

Deutsch kurzzeitkennzeichen (gelbe) sind in N, genauso wie rote(06er) haendlerkennzeichen, nicht anerkannt.
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Re: Noch ne frage zum Auto "Rotes Exportkennzeichen&quo
Danke für die Antwort.
Also besorge ich mir für den Zeitraum zwischen Verzollung und Zullassung ein prøveskilt vom statens vegvesen.
Erhalte ich dies bei allen Stellen, oder bin ich auf die zuständige Stelle meines Heimatortes angewiesen und wie sieht es mit der teknisk prøve aus? Kann man sie überall machen lassen?
Bei mir liegen Heimatort, Zollstelle und nächstes statens vegvesen ziemlich weit entfernt voneinander.
Viele Grüsse
Steffen
Also besorge ich mir für den Zeitraum zwischen Verzollung und Zullassung ein prøveskilt vom statens vegvesen.
Erhalte ich dies bei allen Stellen, oder bin ich auf die zuständige Stelle meines Heimatortes angewiesen und wie sieht es mit der teknisk prøve aus? Kann man sie überall machen lassen?
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Viele Grüsse
Steffen
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Re: Noch ne frage zum Auto "Rotes Exportkennzeichen&
Wick1e hat geschrieben: In N darfst du damit fahren solange bis das auto verzollt ist.
D.h. nach passieren der grenze (wo man die einfuhr meldet) bis zum "heimat zollbezirk".
. . . bist du dir da sicher ??
Nettopp:Ikke i dag !
Re: Noch ne frage zum Auto "Rotes Exportkennzeichen&
So wie Wick1e kenne ich das im Großen und Ganzen auch.norwegenbus hat geschrieben:Wick1e hat geschrieben: In N darfst du damit fahren solange bis das auto verzollt ist.
D.h. nach passieren der grenze (wo man die einfuhr meldet) bis zum "heimat zollbezirk".
. . . bist du dir da sicher ??
Grüßlis vom Polarkreis...
vom NarVikinger Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."
frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Re: Noch ne frage zum Auto "Rotes Exportkennzeichen&
Christoph hat geschrieben:So wie Wick1e kenne ich das im Großen und Ganzen auch.norwegenbus hat geschrieben:Wick1e hat geschrieben: In N darfst du damit fahren solange bis das auto verzollt ist.
D.h. nach passieren der grenze (wo man die einfuhr meldet) bis zum "heimat zollbezirk".
. . . bist du dir da sicher ??
Grüßlis vom Polarkreis...
vom NarVikinger Christoph
Na dann wird`s wohl so sein , war mir wegen Einfuhr-/Heimt- Zoll nicht sicher . . .

Nettopp:Ikke i dag !