Auto und erster Wohnsitz
Auto und erster Wohnsitz
Wir werden im August für ein bis maximal zwei Jahre nach Norwegen gehen.
Auf der Seite des Zoll und auf diversen Seiten des Forums haben wir gelesen , dass eine beschränkte Einfuhr des Autos möglich ist und das dabei die anfallenden Abgaben erstmal nicht bezahlt werden müssen. Dabei wird das Auto weiterhin in Deutschland angemeldet sein.
Seit 1.3.2007 kann aber in Deutschland kein Auto mehr auf den Zweitwohnsitz angemeldet werden.
Ist es machbar in Deutschland und in Norwegen einen Hauptwohnsit einzurichten? Hatte dieses Problem schon jemand?
Auf der Seite des Zoll und auf diversen Seiten des Forums haben wir gelesen , dass eine beschränkte Einfuhr des Autos möglich ist und das dabei die anfallenden Abgaben erstmal nicht bezahlt werden müssen. Dabei wird das Auto weiterhin in Deutschland angemeldet sein.
Seit 1.3.2007 kann aber in Deutschland kein Auto mehr auf den Zweitwohnsitz angemeldet werden.
Ist es machbar in Deutschland und in Norwegen einen Hauptwohnsit einzurichten? Hatte dieses Problem schon jemand?
Re: Auto und erster Wohnsitz
Definitiv nicht. Hauptwohnsitz geht mit dem überwiegenden Aufenthaltsort (> 200 Tage/a) einher !!lucia hat geschrieben: Ist es machbar in Deutschland und in Norwegen einen Hauptwohnsit einzurichten?
Re: Auto und erster Wohnsitz
das sind durchaus interessante neuigkeiten. wo kann man das nachlesen?lucia hat geschrieben:Seit 1.3.2007 kann aber in Deutschland kein Auto mehr auf den Zweitwohnsitz angemeldet werden.
die meisten, die in N noch mit dt. kennzeichen rumfahren (legal oder illegal) werden ja eine adresse in D haben (muessen).
wenn sie da aber (zumeist) nicht wohnen, ist das ganze also nicht (mehr) zulæssig?
gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Re: Auto und erster Wohnsitz
deutsches Steuerrecht und praktizierte Rechtsprechungmuheijo hat geschrieben:das sind durchaus interessante neuigkeiten. wo kann man das nachlesen?
Re: Auto und erster Wohnsitz
das wuerde also bedeuten, den ganzen quatsch mit "voruebergehende nutzung eines dt. pkw" fuer ein/zwei jahre in N kann man sich schenken, wenn man arbeit in N hat?Bjørn hat geschrieben:deutsches Steuerrecht und praktizierte Rechtsprechungmuheijo hat geschrieben:das sind durchaus interessante neuigkeiten. wo kann man das nachlesen?
gruss, muheijo
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Re: Auto und erster Wohnsitz
jepp
Nachtrag: Das Steuerrecht spricht üblicherweise von > 180 Tagen/a. In Ausnahmefällen wurde in Einzelurteilen eine maximale Grenze von 200 d akzeptiert. Regelfall jedoch = 180 d
Nachtrag: Das Steuerrecht spricht üblicherweise von > 180 Tagen/a. In Ausnahmefällen wurde in Einzelurteilen eine maximale Grenze von 200 d akzeptiert. Regelfall jedoch = 180 d
Re: Auto und erster Wohnsitz
hei bjørn,Bjørn hat geschrieben:jepp
Nachtrag: Das Steuerrecht spricht üblicherweise von > 180 Tagen/a. In Ausnahmefällen wurde in Einzelurteilen eine maximale Grenze von 200 d akzeptiert. Regelfall jedoch = 180 d
das was du schilderst gilt meines wissens fuer den umgekehrten fall:
d.h. ich melde als deutscher mein auto in sagen wir mal tschechien an und fahre munter damit in D herum. das wære ja auch zum schaden des deutschen fiskus'.
wenn ich aber mein auto in D angemeldet lasse, ist's doch zum vorteil fuer's dt. finanzamt, und der norwegische staat erlaubt ja auch diese møglichkeit.
leuchtet mir also nicht ganz ein....
gruss, muheijo
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Re: Auto und erster Wohnsitz
Nein, das Steuerrecht reflektiert ganz einfach auf die Frage, wo ich meine erzielten Einkünfte zu versteuern habe. Antwort: Hauptwohnsitz.
Hierauf gründet zwangsläufig die rechtliche Definition: Was ist Hauptwohnsitz ? Antwort: Dort, wo ich mich > 180 d/a aufhalte.
Wenn ich nu demnach > 180 in N bin, unterhalte ich dort auch meinen Hauptwohnsitz und kann somit mein Kfz nicht in D anmelden. Capische

Hierauf gründet zwangsläufig die rechtliche Definition: Was ist Hauptwohnsitz ? Antwort: Dort, wo ich mich > 180 d/a aufhalte.
Wenn ich nu demnach > 180 in N bin, unterhalte ich dort auch meinen Hauptwohnsitz und kann somit mein Kfz nicht in D anmelden. Capische
Re: Auto und erster Wohnsitz
klingt zwar logisch, aber irgendwie wieder doch nicht...Bjørn hat geschrieben:Nein, das Steuerrecht reflektiert ganz einfach auf die Frage, wo ich meine erzielten Einkünfte zu versteuern habe. Antwort: Hauptwohnsitz.
Hierauf gründet zwangsläufig die rechtliche Definition: Was ist Hauptwohnsitz ? Antwort: Dort, wo ich mich > 180 d/a aufhalte.
Wenn ich nu demnach > 180 in N bin, unterhalte ich dort auch meinen Hauptwohnsitz und kann somit mein Kfz nicht in D anmelden. Capische![]()
- was ist mit dem rentner, der 300 tage/a. oder gar 2 jahre urlaub im ausland mit seinem auto macht?
- was ist mit dem, der zwar nach N geht, aber sich eben nicht in D abmeldet? woher will das finanzamt wissen, dass man weg ist?
- und wenn, bekommt man dann einen mahnbescheid, dass man die kfz-steuer gefælligst erstattet bekommt?
- wie verhalten sich die dt. versicherungen zu dieser thematik?
vielleicht bløde fragen, aber bei einem thema, dass vielleicht viele betrifft, sollten wir das schon mal vollstændig klæren.
ich behaupte immer noch, dass es (nur) fuer den fall gilt, dass man als deutscher mit auslændischen kennzeichen in D fahren will.
gruss, muheijo
Zuletzt geändert von muheijo am Mi, 27. Jun 2007, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Auto und erster Wohnsitz
Bitte keinen Denkfehler, muheijo.
Der Rentner behält ja seinen Wohnsitz in D und hält sich im Urlaubsland nur besuchsweise auf. Anders hingegen der Mensch, der seinen *Fachausdruck ein* Lebensmittelpunkt Fachausdruck aus* nach N verlegt, weil er dort arbeitet, wohnt und somit lebt.
Das FA reflektiert vornehmlich auf die am Hauptwohnsitz erzielten Einnahmen. Das Zulassungs-, Versicherungs- etc. -recht übernimmt hierbei diese Hauptwohnsitzdefinition und zieht seine eigenen, individuellen Schlüsse daraus...........
Der Rentner behält ja seinen Wohnsitz in D und hält sich im Urlaubsland nur besuchsweise auf. Anders hingegen der Mensch, der seinen *Fachausdruck ein* Lebensmittelpunkt Fachausdruck aus* nach N verlegt, weil er dort arbeitet, wohnt und somit lebt.
Das FA reflektiert vornehmlich auf die am Hauptwohnsitz erzielten Einnahmen. Das Zulassungs-, Versicherungs- etc. -recht übernimmt hierbei diese Hauptwohnsitzdefinition und zieht seine eigenen, individuellen Schlüsse daraus...........
Re: Auto und erster Wohnsitz
o.k.Bjørn hat geschrieben: Der Rentner behält ja seinen Wohnsitz in D und hält sich im Urlaubsland nur besuchsweise auf. Anders hingegen der Mensch, der seinen *Fachausdruck ein* Lebensmittelpunkt Fachausdruck aus* nach N verlegt, weil er dort arbeitet, wohnt und somit lebt
womit wir dann bei den konsequenzen einer wissentlich/unwissentlich begangenen zuwiederhandlung wæren:Bjørn hat geschrieben:Das FA reflektiert vornehmlich auf die am Hauptwohnsitz erzielten Einnahmen. Das Zulassungs-, Versicherungs- etc. -recht übernimmt hierbei diese Hauptwohnsitzdefinition und zieht seine eigenen, individuellen Schlüsse daraus...........
also, was kann passieren?
oder gilt: nicht erlaubt, aber toleriert bzw. in der praxis uninteressant, weil
1. nicht zum schaden des finanzamts, im gegenteil
2. nicht/kaum nachpruefbar
???
gruss, muheijo
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Re: Auto und erster Wohnsitz
Hinsichtlich der Nennung konkreter Details muss ich an diesem Punkt passen.muheijo hat geschrieben:also, was kann passieren?
M. E. dürfte die Überschreitung zulassungstechnischer Regeln bussgeldrelevant sein. Hinsichtlich der Versicherung sehe ich jedoch bei evtl. geplanter Leistungsinanspruchnahme echte Hürden
Re: Auto und erster Wohnsitz
bjørn,
danke fuer den dialog mit dir. gott sei dank habe ich noch etwas zeit, mich mit dieser thematik zu beschæftigen.
ich denke aber, dass das wichtig fuer viele ist!
in meinen augen jedenfalls ein grund mehr, sich in N baldmøglichst nach einem norwegischen auto umzuschauen.
gruss, muheijo
danke fuer den dialog mit dir. gott sei dank habe ich noch etwas zeit, mich mit dieser thematik zu beschæftigen.
ich denke aber, dass das wichtig fuer viele ist!
in meinen augen jedenfalls ein grund mehr, sich in N baldmøglichst nach einem norwegischen auto umzuschauen.
gruss, muheijo
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Re: Auto und erster Wohnsitz
Gleichfalls, wirklich gern geschehenmuheijo hat geschrieben:bjørn,
danke fuer den dialog mit dir.
Re: Auto und erster Wohnsitz
Vielen Dank für die ausführlich Information! Wir werden also wohl unsere Autos wieder auf Mama oder Papa anmelden müssen...
Wenn der norwegische Zoll ja nicht so horrende Summen verlangen würde (die in meinem Fall den Wert des Autos um das dreifache übersteigen), würde ich das Auto ja auch dort anmelden. Wie sieht es denn mit Autokauf in Norge aus? Kann man dort einen günstigen Gebrauchten kriegen?
Wenn der norwegische Zoll ja nicht so horrende Summen verlangen würde (die in meinem Fall den Wert des Autos um das dreifache übersteigen), würde ich das Auto ja auch dort anmelden. Wie sieht es denn mit Autokauf in Norge aus? Kann man dort einen günstigen Gebrauchten kriegen?

