Hallo,
arbeite seit Anfang März in Oslo. (1-Jahres-Vertrag bei der Norges Bank) Mein Arbeitgeber hat einen Antrag fuer was auch immer fuer mich gestellt.
Die Polizei macht jedoch nicht voran (Wartezeit 3 Monate), ich warte auf meine P-Nummer und bekomme 50% Steuern abgezogen...
Was ich nicht ganz verstehe, sind die Ausfuehrungen auf der offiziellen norwegischen Seite in Deutschland:
http://www.norwegen.no/arbeit/tips/tips.htm
Unter Polizei heisst es, dass EU Buerger keine Arbeitsbewilligung benoetigen. Brauche ich dann ueberhaupt die Polizei? Kann ich nicht direkt zum Einwohnermeldeamt gehen und die P-Nummer beantragen?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe
Lars
Einwohnermeldeamt/Polizei
Re: Einwohnermeldeamt/Polizei
Die Polizei brauchst du, da du nach wie vor eine Aufenthaltsgenehmigung haben musst. Bei der P-Nummer bin ich mir nicht sicher, ob du die auch direkt vom Folkeregister kriegen kannst.furiosus hat geschrieben:Hallo,
arbeite seit Anfang März in Oslo. (1-Jahres-Vertrag bei der Norges Bank) Mein Arbeitgeber hat einen Antrag fuer was auch immer fuer mich gestellt.
Die Polizei macht jedoch nicht voran (Wartezeit 3 Monate), ich warte auf meine P-Nummer und bekomme 50% Steuern abgezogen...
Was ich nicht ganz verstehe, sind die Ausfuehrungen auf der offiziellen norwegischen Seite in Deutschland:
http://www.norwegen.no/arbeit/tips/tips.htm
Unter Polizei heisst es, dass EU Buerger keine Arbeitsbewilligung benoetigen. Brauche ich dann ueberhaupt die Polizei? Kann ich nicht direkt zum Einwohnermeldeamt gehen und die P-Nummer beantragen?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe
Lars
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Re: Einwohnermeldeamt/Polizei
Hallo,
die Polizei hat mit der P-Nummer nichts zu tun. Dort bekommst Du nur die Aufenthaltsgenehmigung. Diese brauchst Du aber um Dich beim Folkeregister überhaupt anmelden zu können (und so die P-Nummer zu bekommen)... macht ja auch Sinn irgendwie. Wer keine Aufenthaltsgenehmigung hat, der kann sich auch nicht anmelden.
Aber wichtig, wegen Deiner Steuern: Du brauchst die P-Nummer NICHT um die Skattekort zu bekommen. Dazu brauchst Du einfach Deinen Arbeitsvertrag, mit dem gehst Du SOFORT zum Likningskontor. Und bald hast Du die Skattekort und eine vernünftige Besteuerung...
die Polizei hat mit der P-Nummer nichts zu tun. Dort bekommst Du nur die Aufenthaltsgenehmigung. Diese brauchst Du aber um Dich beim Folkeregister überhaupt anmelden zu können (und so die P-Nummer zu bekommen)... macht ja auch Sinn irgendwie. Wer keine Aufenthaltsgenehmigung hat, der kann sich auch nicht anmelden.
Aber wichtig, wegen Deiner Steuern: Du brauchst die P-Nummer NICHT um die Skattekort zu bekommen. Dazu brauchst Du einfach Deinen Arbeitsvertrag, mit dem gehst Du SOFORT zum Likningskontor. Und bald hast Du die Skattekort und eine vernünftige Besteuerung...

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Eventuell eine Hilfe für dich
Hallo Lars
Du mußt beim zuständigen Finanzamt eine Lohnsteuerkarte beantragen, die Du Deinem Arbeitgeber vorlegen mußt.
Das ist wahrscheinlich schon geschehen, oder? Ansonsten ist der Arbeitgeber nämlich dazu verpflichtet 50 % von Deinem Lohn einzubehalten. Das kannst Du Dir dann aber über die Jahressteuererklärung zurückholen. Diese muß in jedem Jahr bis spätestens 30. April eingereicht werden.
Sobald Du in Norwegen eine Arbeit gefunden hast, was ja bereits der Fall ist, solltest Du persönlich die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Polizeidienststelle beantragen nämlich durch Vorlage Deines Passes oder Persos und die Bestätigung bzw. den Anstellungsvertrag Deines Arbeitgebers. Wenn der Vertrag für weniger als ein Jahr gilt, dann wird Dir eine Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Vertrages gewährt. Wenn der Vertrag hingegen auf unbestimmte Zeit unterzeichnet worden ist, so wird normalerweise eine Erlaubnis über fünf Jahre gewährt und kann erneuert werden.
Zudem solltest Du Dich direkt nach Arbeitsaufnahme beim nächstgelegenen Einwohnermeldeamt (folkeregisteret). Nämlich abhängig von der Länge Deines Aufenthalts erteilt Dir das Einwohnermeldeamt entweder eine provisorische ``D``-Nummer oder eine persönliche ID-Nummer.
Infos über die Aufenthaltserlaubnis liegen auf Norwegisch, Englisch, Deutsch und Französisch vor und sind bei der zentralen Ausländerbehörde unter folgender Adresse erhältlich:
Utlendingsdirektoratet, P.O. Box 8108 Dep., N-0032 Oslo oder unter : http://www.udi.no.
Nimm die Dinge selber in die Hand und wo Du nicht weiterkommst wirst Du bestimmt die nötige Hilfe und Unterstützung bekommen sicher auch durch Deinen Arbeitgeber.
Wir hoffen Dir geholfen zu haben und senden viele Grüße aus NRW!
Alex und Micha
Du mußt beim zuständigen Finanzamt eine Lohnsteuerkarte beantragen, die Du Deinem Arbeitgeber vorlegen mußt.
Das ist wahrscheinlich schon geschehen, oder? Ansonsten ist der Arbeitgeber nämlich dazu verpflichtet 50 % von Deinem Lohn einzubehalten. Das kannst Du Dir dann aber über die Jahressteuererklärung zurückholen. Diese muß in jedem Jahr bis spätestens 30. April eingereicht werden.
Sobald Du in Norwegen eine Arbeit gefunden hast, was ja bereits der Fall ist, solltest Du persönlich die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Polizeidienststelle beantragen nämlich durch Vorlage Deines Passes oder Persos und die Bestätigung bzw. den Anstellungsvertrag Deines Arbeitgebers. Wenn der Vertrag für weniger als ein Jahr gilt, dann wird Dir eine Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Vertrages gewährt. Wenn der Vertrag hingegen auf unbestimmte Zeit unterzeichnet worden ist, so wird normalerweise eine Erlaubnis über fünf Jahre gewährt und kann erneuert werden.
Zudem solltest Du Dich direkt nach Arbeitsaufnahme beim nächstgelegenen Einwohnermeldeamt (folkeregisteret). Nämlich abhängig von der Länge Deines Aufenthalts erteilt Dir das Einwohnermeldeamt entweder eine provisorische ``D``-Nummer oder eine persönliche ID-Nummer.
Infos über die Aufenthaltserlaubnis liegen auf Norwegisch, Englisch, Deutsch und Französisch vor und sind bei der zentralen Ausländerbehörde unter folgender Adresse erhältlich:
Utlendingsdirektoratet, P.O. Box 8108 Dep., N-0032 Oslo oder unter : http://www.udi.no.
Nimm die Dinge selber in die Hand und wo Du nicht weiterkommst wirst Du bestimmt die nötige Hilfe und Unterstützung bekommen sicher auch durch Deinen Arbeitgeber.
Wir hoffen Dir geholfen zu haben und senden viele Grüße aus NRW!

Alex und Micha