
Frei Campen?
Re: Frei Campen?
Soweit ich weiß, gilt generell das jedermannsrecht. Das heißt, dass mit einem bestimmten Abstand von Privatgrundstücken jeder überall Campen darf. Aber gerade an den Straßen in den Nationalparks habe ich auch des öfteren Schilder gesehen, die Campen verbieten.
Re: Frei Campen?
Ja und nein. Bei uns in Norwegen haben wir sogenannte Jedermannsrecht.
D.h. dass man im Prinsip überall im Wald, Gebirge usw. campen darf, aber nicht auf Privatgrundstücke so wie im Garten bei jemand, oder auf die Wiesen des Bauerns.
Eine kleine Geschickte aus unserem Gegend als Beispiel.
" Ein Wohmo rollt vor dem Haus von ein Bekannter von mir und stellt sich
fast im Garten hin. Mein Bekannter, der sehr gut deutsch spricht geht natürlich raus, und sagt dass hier könne sie leider nicht stehen bleiben,
sie sind ja praktisch im meinem Garten reingefahren. Der Wohmofahrer
will aber nich weg, er findet es "im Garten" ganz schön zu sein, und erzählt von dem norwegischen Jedermannsrecht.
Mein Bekannter versuch nochmals der Wohmofahrer zu erklären dass der
Jedermannsrecht nicht im Privatgarten gültig ist, aber der Wohmofahrer bleibt stehen.
Jetzt war aber der Geduld meines Bekanntes zu Ende, und er hat die
Wasserschlange der vor dem Haus lag angemacht, und spritze der Wohmo
mit Wasser, was auch eine Reaktion von der Wohmofahrer vorgebracht haben, und er ist vom "Tatort" gefahren."
Also, lieber Wohmofahrer - nicht überall campen - frag gerne, meistens von uns kennen schöne Gegende wo es erlaubt ist zu campen.
Anne-Marie
D.h. dass man im Prinsip überall im Wald, Gebirge usw. campen darf, aber nicht auf Privatgrundstücke so wie im Garten bei jemand, oder auf die Wiesen des Bauerns.
Eine kleine Geschickte aus unserem Gegend als Beispiel.
" Ein Wohmo rollt vor dem Haus von ein Bekannter von mir und stellt sich
fast im Garten hin. Mein Bekannter, der sehr gut deutsch spricht geht natürlich raus, und sagt dass hier könne sie leider nicht stehen bleiben,
sie sind ja praktisch im meinem Garten reingefahren. Der Wohmofahrer
will aber nich weg, er findet es "im Garten" ganz schön zu sein, und erzählt von dem norwegischen Jedermannsrecht.
Mein Bekannter versuch nochmals der Wohmofahrer zu erklären dass der
Jedermannsrecht nicht im Privatgarten gültig ist, aber der Wohmofahrer bleibt stehen.
Jetzt war aber der Geduld meines Bekanntes zu Ende, und er hat die
Wasserschlange der vor dem Haus lag angemacht, und spritze der Wohmo
mit Wasser, was auch eine Reaktion von der Wohmofahrer vorgebracht haben, und er ist vom "Tatort" gefahren."
Also, lieber Wohmofahrer - nicht überall campen - frag gerne, meistens von uns kennen schöne Gegende wo es erlaubt ist zu campen.
Anne-Marie
Re: Frei Campen?
Sachen gibts. N ist so groß und hat Platz für alle.magne hat geschrieben: " Ein Wohmo rollt vor dem Haus von ein Bekannter von mir und stellt sich
fast im Garten hin.
Anne-Marie
Diese deutschen Touris und solche die es werden wollen, sollten von Gesetzes wegen einen 1m großen Signalroten nicht ablösbaren Aufkleber mit der Aufschrift "Caution!!! Stupid Tourist" auf ihr WoMo bekommen.
Aber genau dieser Schlag Menschen ist es, der sofort vor Gericht zieht, wenn ein verfaulter Apfel vom Nachbarsbaum auf den sooo gepflegten englischen Garten plumpst, obwohl er doch schon alle Äste radikal per Gerichtsbeschluß stutzen ließ und eine 2m hohe Betonmauer zog um sich vor fremden Blicken zu schützen....Punkt
Arme Menschen!
Vielen Dank magne für dieses wiedereinmal traurige Beispiel. Es sollte manchen die Augen öffnen!
Gruß ihmotep
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Re: Frei Campen?
Das Jedermannsrecht gilt grundsätzlich nicht für Leute, die motorisiert unterwegs sind, sondern für Wanderer.NaneIV hat geschrieben:Soweit ich weiß, gilt generell das jedermannsrecht.
Näheres dazu unter
http://www.norwegenfreunde.de/Reisen/allemansretten.htm
Dass man viele Womos in Norwegen in der Landschaft herumstehen sieht beruht allenfalls auf der Gutmütigkeit der norwegischen Gastgeber, die bei ständiger Überstrapazierung zu Recht irgendwann ein Ende hat.
Liebe Motortouristen, wenn ihr ständig Missbrauch an einem alten Gewohnheitsrecht treibt, sorgt ihr dafür, dass eine für Wanderer sinnvolle Einrichtung zerstört wird.
Viele Grüße
Matthias
Fahrradtour Nordnorwegen 2002 | Land im Licht
In Bayern geboren - in Norwegen das Licht der Welt erblickt
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Re: Frei Campen?
Anne-Marie und Matthias
IHR SPRECHT MIR AUS DER SEELE !!!
gruss karoline
IHR SPRECHT MIR AUS DER SEELE !!!
gruss karoline
Re: Frei Campen?
Hei Matthias,Matthias Scheidl hat geschrieben:Das Jedermannsrecht gilt grundsätzlich nicht für Leute, die motorisiert unterwegs sind, sondern für Wanderer.
tja, da denkt man immer man kennt sich aus.....

Dachte eigentlich es gilt für jeden.
Wie ist es denn wenn man unterwegs ist? Wenn wir dieses Jahr zu den Lofoten fahren, möchten wir unterwegs eigentlich gerne im Zelt nächtigen und wissen nicht, ob wir immer auf anhieb einen Campingplatz finden. Geht das? Am Zielort stehen wir dann natürlich auf einem Campingplatz.
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Re: Frei Campen?
Es geht dann, wenn ihr die Genehmiung des Grundstückeigentümers habt. (Das ist im Übrigen in allen Ländern so).Anonymous hat geschrieben: Wie ist es denn wenn man unterwegs ist? Wenn wir dieses Jahr zu den Lofoten fahren, möchten wir unterwegs eigentlich gerne im Zelt nächtigen und wissen nicht, ob wir immer auf anhieb einen Campingplatz finden. Geht das? Am Zielort stehen wir dann natürlich auf einem Campingplatz.
Das Jedermannsrecht räumt Wanderern das Recht ein, unter bestimmten Bedingungen (siehe mein Beitrag ogen), für eine Nacht auf Privatgrundstücken zu zelten ohne den Grundstückseigentümer zu fragen.
Ist eigentlich klar ausgedrückt, denke ich.
Gruß
Matthias
Fahrradtour Nordnorwegen 2002 | Land im Licht
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Re: Frei Campen?
hei ,
sobald du dich auf privatgrundstueck befindest musst du den eigentuemer fragen. hier gilt das jedermannsrecht nicht. es gilt in der freien natur!
allerdings wird es selten sein das , wenn man hoeflich und nett fragt und seinen pflichten nachkommt , jemand nein sagt .
gruss karoline
sobald du dich auf privatgrundstueck befindest musst du den eigentuemer fragen. hier gilt das jedermannsrecht nicht. es gilt in der freien natur!
allerdings wird es selten sein das , wenn man hoeflich und nett fragt und seinen pflichten nachkommt , jemand nein sagt .
gruss karoline
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Re: Frei Campen?
OK, ich glaube, es hängt am Begriff "Privatgrundstück". Wenn man diesen Begriff eng fasst und damit die nähere Umgebung des Hausen meint = "Garten", dann ist hier selbstverständlich das Campen ohne Erlaubnis nicht gestattet. Aber das wird ja durch die Einschränkung, dass der Abstand zum nächsten Haus / "Garten" mind. 150 m etragen muss sowieso ausgeschlossen.
Wenn ich mich recht entsinne, gibt es in Norwegen die Unterscheidung in innmark und utmark. Ersteres meint bewirtschaftetes/bebautes Gelände. Hier ist campen nicht erlaubt. Letzteres meint unbewirtschaftetes Gelände, das gleichwohl "privat" sein kann, also keine allmenning sein muss. Hier kann man auch ohne explizite Erlaubnis des Eigentümers (unter den genannten Bedingungen) zelten.
In diesem Sinne habe ich jedenfalls immer die Bestimmungen zum Jedermannsrecht gelesen.
Matthias
Wenn ich mich recht entsinne, gibt es in Norwegen die Unterscheidung in innmark und utmark. Ersteres meint bewirtschaftetes/bebautes Gelände. Hier ist campen nicht erlaubt. Letzteres meint unbewirtschaftetes Gelände, das gleichwohl "privat" sein kann, also keine allmenning sein muss. Hier kann man auch ohne explizite Erlaubnis des Eigentümers (unter den genannten Bedingungen) zelten.
In diesem Sinne habe ich jedenfalls immer die Bestimmungen zum Jedermannsrecht gelesen.
Matthias
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Re: Frei Campen?
hei matthias,
utmarka ist gelaende welches wohl privat sein kann welches aber nicht eingezaeunt ist
inmarka ist gelaende welches privatgrundstueck ist welches eingezaeunt ist. egal wie gross.....
gruss karoline
utmarka ist gelaende welches wohl privat sein kann welches aber nicht eingezaeunt ist
inmarka ist gelaende welches privatgrundstueck ist welches eingezaeunt ist. egal wie gross.....
gruss karoline
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Re: Frei Campen?
Also, ich sehe schon, wir haben es mit einem echten Gewohnheitsrecht zu tun: Es gibt verschiedene Ausformulierungen.
Letztlich kommt es aber darauf an, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
Das war für die Einheimischen nie in Problem.
Nur für Touristen scheint das ein Problem zu sein.
Matthias
Letztlich kommt es aber darauf an, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
Das war für die Einheimischen nie in Problem.
Nur für Touristen scheint das ein Problem zu sein.

Matthias
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Re: Frei Campen?
Hei,
hier zum genaueren Nachlesen - um Definitionsfragen ggf. zu klaeren - drei nuetzliche Links:
Fuer die, die des Norwegischen maechtig sind:
http://www.friluftsrad.no/flm2.html
und auf der ausgezeichneten Seite von Julia und Morten:
http://www.etojm.com/Tysk/Praktisches/a ... retten.htm.
Um das althergebrachte Gewohnheitsrecht naeher zu definieren hat der Gesetzgeber das "Allemannsretten" im FRILUFTSLOV vom 1. Juli 1957 (zuletzt geaendert und aktualisiert am 24.11.2000) manifestiert
http://www.lovdata.no/all/hl-19570628-016.html
und so eine weltweit einzigartige gesetzlich festgeschriebene Berechtigung des Einzelnen zur "Inanspruchnahme der freien Natur" geschaffen.
Schoene Gruesse aus dem Norden,
Charly
hier zum genaueren Nachlesen - um Definitionsfragen ggf. zu klaeren - drei nuetzliche Links:
Fuer die, die des Norwegischen maechtig sind:
http://www.friluftsrad.no/flm2.html
und auf der ausgezeichneten Seite von Julia und Morten:
http://www.etojm.com/Tysk/Praktisches/a ... retten.htm.
Um das althergebrachte Gewohnheitsrecht naeher zu definieren hat der Gesetzgeber das "Allemannsretten" im FRILUFTSLOV vom 1. Juli 1957 (zuletzt geaendert und aktualisiert am 24.11.2000) manifestiert
http://www.lovdata.no/all/hl-19570628-016.html
und so eine weltweit einzigartige gesetzlich festgeschriebene Berechtigung des Einzelnen zur "Inanspruchnahme der freien Natur" geschaffen.
Schoene Gruesse aus dem Norden,
Charly
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- NF-Stammbesucher
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- Registriert: Do, 08. Aug 2002, 0:46
Re: Frei Campen?
Hei Charly,
es gibt hier zwar auch die Unterscheidung innmark/utmark, jedoch ist die Abgrenzung doch ein bisschen schwammig:
§ 1a. (Hva som forstås med innmark og utmark.)
Som innmark eller like med innmark reknes i denne lov gårdsplass, hustomt, dyrket mark, engslått, kulturbeite og skogsplantefelt samt liknende område hvor almenhetens ferdsel vil være til utilbørlig fortrengsel for eier eller bruker. Udyrkete, mindre grunnstykker som ligger i dyrket mark eller engslått eller er gjerdet inn sammen med slikt område, reknes også like med innmark. Det samme gjelder område for industrielt eller annet særlig øyemed hvor almenhetens ferdsel vil være til utilbørlig fortrengsel for eier, bruker eller andre.
Med utmark mener denne lov udyrket mark som etter foregående ledd ikke reknes like med innmark. .
(Lov om friluftslivet.)
Denn besonders was hier ein "utilbørlig fortrengsel" ist, bleibt ja doch dem gesunden Menschenverstand überlassen. Ikke sant?
Gruß
Matthias
es gibt hier zwar auch die Unterscheidung innmark/utmark, jedoch ist die Abgrenzung doch ein bisschen schwammig:
§ 1a. (Hva som forstås med innmark og utmark.)
Som innmark eller like med innmark reknes i denne lov gårdsplass, hustomt, dyrket mark, engslått, kulturbeite og skogsplantefelt samt liknende område hvor almenhetens ferdsel vil være til utilbørlig fortrengsel for eier eller bruker. Udyrkete, mindre grunnstykker som ligger i dyrket mark eller engslått eller er gjerdet inn sammen med slikt område, reknes også like med innmark. Det samme gjelder område for industrielt eller annet særlig øyemed hvor almenhetens ferdsel vil være til utilbørlig fortrengsel for eier, bruker eller andre.
Med utmark mener denne lov udyrket mark som etter foregående ledd ikke reknes like med innmark. .
(Lov om friluftslivet.)
Denn besonders was hier ein "utilbørlig fortrengsel" ist, bleibt ja doch dem gesunden Menschenverstand überlassen. Ikke sant?
Gruß
Matthias
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