Hallo,
knubbelelch hat geschrieben:Für die Versicherung brauche ich die Fahrgestellnummer.
Wie dir bereits richtig geschrieben wurde, steht die im Fahrzeugschein.
Du solltest ausserdem versuchen herauszufinden, wo sie am Fahrzeug direkt ist (bei mir war das am unteren Rand der Windschutzscheibe), denn das wollen die bei statens vegvesen sehen, sonst wird es nichts mit dem registrieren.
Wieviel wird diese technische Untersuchung beim veivesen kosten??
Keine ahnung, ich musste dafuer nicht bezahlen.
Hat jemand nen tipp, was man erzählt, falls man gefragt wird, wie lange das Auto schon im Land ist

Und es ist das schon etwas länger?! Ist wohl schlecht wenn man erzählt, dass ein Verwandter das mit der Fähre hier hochgebracht hat.Wollen dann doch bestimmt die Tickets sehen..

Lies einfach mal diesen Thread von Anbeginn an, dann kannst du dir ja ggf. eine Ausrede einfallen lassen, falls du eine weisst.
Empfehlung von mir: sag die Wahrheit. Wenn du sagst, dass du den Wagen erst vor 2-3 Wochen geholt hast, dann wollen die die Faehrtickets sehen, und das wird bei der Faehrgesellschaft geprueft. Das weiss ich genau, weil ich naemlich gefragt habe, direkt beim Verzollen. Ansonsten bist DU verpflichtet, das Gesagte nachzuweisen. Und wenn du einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt hast, dann wissen die auch, wie lange du schon im Land bist. Jetzt liegt es an dir, denen glaubhaft zu machen, dass du evtl. den Wagen nicht von anfang an mitgenommen hast. Mir wuerde da nichts wasserdichtes einfallen, ausserdem ist das strafbar, dass sollte dir bewusst sein.
Vielleicht hast du ja Glueck und sie fragen dich nicht
Wuensche dir viel Glueck beim Zoll
