"Treuepunkte" gibts nur, wenn die "Treueprämien" auch in Deutschland zugestellt werden können.
Ist dies nicht der Fall, also kein Wohnsitz in DE vorhanden, gilt je nach Bonusfähigkeit des Vergehens eher bei der Rennleitung die Devise.....was man hat, das hat man.
Für klackernde Reifen, wird eher zum direkten Bakshish gegriffen und das Fahrzeug solange stillegen, bis der Protagonist von irgendwoher
Reifen mit einem geringen Geräuschvolumen besorgt hat.
Mvh
Christian
Weihnachtsurlaub in Deutschland - Fahren mit Spikes erlaubt?
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Re: Weihnachtsurlaub in Deutschland - Fahren mit Spikes erlaubt?
ChristianAC hat geschrieben:"Treuepunkte" gibts nur, wenn die "Treueprämien" auch in Deutschland zugestellt werden können.
Ist dies nicht der Fall, also kein Wohnsitz in DE vorhanden, gilt je nach Bonusfähigkeit des Vergehens eher bei der Rennleitung die Devise.....was man hat, das hat man.


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Re: Weihnachtsurlaub in Deutschland - Fahren mit Spikes erlaubt?
Mir ging es um den umgekehrten Fall, ob ich meine Treuepunkte wieder loswerde, obwohl ich nicht in D wohnhaft bin.ChristianAC hat geschrieben:"Treuepunkte" gibts nur, wenn die "Treueprämien" auch in Deutschland zugestellt werden können.
Laut Pfalzcamper scheint das ja der Fall zu sein. Dann duerfte ich meine 1 oder 2 Punkte wohl inzwischen losgeworden sein.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Re: Weihnachtsurlaub in Deutschland - Fahren mit Spikes erlaubt?
jepp, und bei 8 Punkten einen WanderurlaubMortisia hat geschrieben:ChristianAC hat geschrieben:"Treuepunkte" gibts nur, wenn die "Treueprämien" auch in Deutschland zugestellt werden können.
Ist dies nicht der Fall, also kein Wohnsitz in DE vorhanden, gilt je nach Bonusfähigkeit des Vergehens eher bei der Rennleitung die Devise.....was man hat, das hat man.Gibts es dafür jetzt auch Kundenkarten und alle halbe Jahre einen Prämienkatalog? "PRÄMIEN-SONDERANGEBOT....für bereits 6 Punkte bekommen Sie eine MPU ohne Zuzahlung!"



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Re: Weihnachtsurlaub in Deutschland - Fahren mit Spikes erlaubt?
Ich würde eher davon ausgehen, dass du ohne festen Wohnsitz in Deutschland einem Ausländer gleichgestellt wirst.
Bei der Polizei ist es zumindest so. Da wird direkt kassiert und auch gegebenenfalls der Führerschein einbehalten.
Na ja nicht grad für Spikes.
Da wird kassiert und das Auto stillgelegt, bis du irgendwo her andere Reifen aufgetrieben hast.
Mvh
Christian
Bei der Polizei ist es zumindest so. Da wird direkt kassiert und auch gegebenenfalls der Führerschein einbehalten.
Na ja nicht grad für Spikes.
Da wird kassiert und das Auto stillgelegt, bis du irgendwo her andere Reifen aufgetrieben hast.
Mvh
Christian
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Re: Weihnachtsurlaub in Deutschland - Fahren mit Spikes erlaubt?
Hallo nochmal!
Falls jedoch ein Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis schon Punkte in Deutschland gesammelt hat und jetzt, z.B. nach einem Umzug nach Deutschland, seine ausländische Fahrerlaubnis gegen eine deutsche eintauschen will bzw muss, dann hat er bereits ein gewisses "Startkapital" an Punkten aufgebaut.
MfG
Gerhard
muheijo hat geschrieben:Mir ging es um den umgekehrten Fall, ob ich meine Treuepunkte wieder loswerde, obwohl ich nicht in D wohnhaft bin.
Der Wohnsitz ist bzgl. des Flensburger Punktekontos völlig irrelevant. Gesammelt werden die Punkte für jeden, egal ob Deutscher oder Ausländer, der in Deutschland punktepflichtige Verkehrsverstöße begeht. Sie werden auch bei Deutschen und Ausländern nach den gleichen Kriterien wieder gelöscht. Echte Konsequenzen haben die Punkte jedoch nur für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis. Diese wird beim Erreichen des entsprechenden Punktestandes entzogen werden, egal ob der Betroffene einen Wohnsitz in Deutschland hat oder nicht.ChristianAC hat geschrieben:Ich würde eher davon ausgehen, dass du ohne festen Wohnsitz in Deutschland einem Ausländer gleichgestellt wirst.
Falls jedoch ein Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis schon Punkte in Deutschland gesammelt hat und jetzt, z.B. nach einem Umzug nach Deutschland, seine ausländische Fahrerlaubnis gegen eine deutsche eintauschen will bzw muss, dann hat er bereits ein gewisses "Startkapital" an Punkten aufgebaut.
Man muss - in Deutschland jedenfalls - immer zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein unterscheiden: Der Führerschein ist lediglich das Dokument, mit dem man z.B. bei einer Polizeikontrolle die Existenz der Fahrerlaubnis nachweisen kann. Begeht nun der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland einen Verkehrsverstoß, der eigentlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird, z.B. eine Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1,1‰, dann kann die deutsche Behörde natürlich die Fahrerlaubnis nicht entziehen, da sie ja von einer ausländischen Behörde erteilt wurde. Die Polizei wird dann aber sehr wohl den Führerschein einziehen und ihn mit einem entsprechenden Schreiben an die ausstellende Behörde zurückschicken. Was die dann mit der Information über den Verstoß macht, ist deren Sache.ChristianAC hat geschrieben:Bei der Polizei ist es zumindest so. Da wird direkt kassiert und auch gegebenenfalls der Führerschein einbehalten.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.