Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
Hallo zusammen...
danke, daß Du, Apalliker, das Ganze mal wieder auf das Thema zurückgebracht hast.
Es wäre schön, wenn wir dabei auch bleiben und die Unterstellungen und Beschimpfungen lassen könnten!
Die anfängliche Frage war völlig legitim und wer dazu noch Antworten, Infos oder Tipps hat, kann sie ja posten.
Grüßlis und einen schönen Tag wünscht vom Tauwetterpolarkreis...
Christoph
danke, daß Du, Apalliker, das Ganze mal wieder auf das Thema zurückgebracht hast.
Es wäre schön, wenn wir dabei auch bleiben und die Unterstellungen und Beschimpfungen lassen könnten!
Die anfängliche Frage war völlig legitim und wer dazu noch Antworten, Infos oder Tipps hat, kann sie ja posten.
Grüßlis und einen schönen Tag wünscht vom Tauwetterpolarkreis...
Christoph
Zuletzt geändert von Christoph am Di, 15. Jan 2008, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."
frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
also was ich von bekannten aus D gehört habe sieht es mit der förderung einer arbeitsaufnahme im ausland momentan nicht sonderlich gut aus da ja viele arbeitslose vermittelt werden können (mittlerweile wieder).
da wird man das viele geld welches man in leute steckt die weg wollen aus D lieber sparen und diese an eine gutgehende zeitarbeitsfirma vermitteln.
was ja aus sicht des deutschen steuerzahlers auch zu unterstützen ist.
wer auswandern will -wohin auch immer- muss eben ein nettes finanzpolster haben oder sich durchbeissen.hab ich gemacht hat geklappt,wünsche allen viel erfolg.
da wird man das viele geld welches man in leute steckt die weg wollen aus D lieber sparen und diese an eine gutgehende zeitarbeitsfirma vermitteln.
was ja aus sicht des deutschen steuerzahlers auch zu unterstützen ist.
wer auswandern will -wohin auch immer- muss eben ein nettes finanzpolster haben oder sich durchbeissen.hab ich gemacht hat geklappt,wünsche allen viel erfolg.
Wer sich auf andere verlässt ist verlassen.
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Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
...wir haben uns auch vom arbeitsamt unter die arme greifen lassen -die haben das doch tatsächlich gern gemacht! eigentlich traurig, dass man noch dafür bezahlt wird, das heimatland zu verlassen. aber wir konnten es uns auch nicht "leisten", geld zu verschenken, was man uns so bereitwillig in die arme gelegt hat..
achja, karen + norway23: da ihr offensichtlich völlig im tal der ahnungslosen schwebt, was die östliche seite deutschlands angeht, solltet ihr mit euren meinungen ein bisschen hinter den berg halten. wenn alle wessis so sind wie ihr beide: bin ich froh und stolz, ein ossi zu sein!!

achja, karen + norway23: da ihr offensichtlich völlig im tal der ahnungslosen schwebt, was die östliche seite deutschlands angeht, solltet ihr mit euren meinungen ein bisschen hinter den berg halten. wenn alle wessis so sind wie ihr beide: bin ich froh und stolz, ein ossi zu sein!!

Leben ist das was passiert, während du eifrig dabei bist andere Pläne zu schmieden.
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
Ich verstehe nicht ganz, aus welchem Grund man auf zustehende Leistungen verzichten sollte. (?)
@norway23
Schau dich mal auf der Hompage der Bundesagentur für Arbeit um.
Hier ein Ausschnitt:
"Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
Als Mobilitätshilfen können folgende Leistungen gewährt werden:
Übergangsbeihilfe, die den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern soll. Sie kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.
Ausrüstungsbeihilfe kann in Höhe von bis zu 260 Euro für die Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gewährt werden.
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden
Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro,
Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich),
Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist unter anderem , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.
Für die Aufnahme einer Ausbildung können als Mobilitätshilfen nur Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe erbracht werden.
Zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland sind Mobilitätshilfen nur für Bezieher von Arbeitslosengeld möglich.
Weiter Informationen zu den Mobilitätshilfen finden Sie im Merkblatt 3 (PDF, 168 KB) ."
Die Reisekostenbeihilfe und Ausrüstungsbeihilfe haben wir selbst in Anspruch genommen. Kommen uns nicht schmarotzerhaft vor!
@norway23
Schau dich mal auf der Hompage der Bundesagentur für Arbeit um.
Hier ein Ausschnitt:
"Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
Als Mobilitätshilfen können folgende Leistungen gewährt werden:
Übergangsbeihilfe, die den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern soll. Sie kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.
Ausrüstungsbeihilfe kann in Höhe von bis zu 260 Euro für die Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gewährt werden.
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden
Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro,
Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich),
Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist unter anderem , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.
Für die Aufnahme einer Ausbildung können als Mobilitätshilfen nur Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe erbracht werden.
Zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland sind Mobilitätshilfen nur für Bezieher von Arbeitslosengeld möglich.
Weiter Informationen zu den Mobilitätshilfen finden Sie im Merkblatt 3 (PDF, 168 KB) ."
Die Reisekostenbeihilfe und Ausrüstungsbeihilfe haben wir selbst in Anspruch genommen. Kommen uns nicht schmarotzerhaft vor!
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Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
das wuerde fuer dich, norway23, bedeuten, dass du ueberhaupt erst mal alg I beantragen und auch bewilligt bekommen musst, bevor du was bekommst.trolli hat geschrieben:Zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland sind Mobilitätshilfen nur für Bezieher von Arbeitslosengeld möglich.
was ist denn das fuer eine bescheuerte regelung? wuerde das gleich uebernommen, z.b. aufgrund eines im vorfeld ergatterten arbeitsvertrages, kønnte doch wenigstens das alg gespart werden??? ob der sachbearbeiter da spielraum hat?
oder du machst erst mal 1-2 monate "urlaub" mit alg I, dann kannst du dir deinen umzug auch bezahlen lassen.

ich meine, es mag ja sein, dass es einem "zusteht", aber logisch und staatshaushaltsschonend isses nicht. und alles zu nehmen, was man kriegen kann, ob mans braucht oder nicht...geb ich zu, dass das in jedermanns eigenem ermessen liegt und nehme hiermit den schmarotzer zurueck. ihr habt ja recht, man wær ja dumm, wuerde man es anders machen.
lg.
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
Danke hb871, ich hatte ja schon direkt das Gefühl, ich bin nun ein Exot oder gar ein Vaterlandsverräter. Ich habe anscheind die Todsünde begangen, als Wessi nen Ossi sogar auch noch zu heiraten. Keine Sorge, ich bin stolz auf meinen Mann und würde ihn für nichts in der Welt mehr eintauschenhb871 hat geschrieben:.
achja, karen + norway23: da ihr offensichtlich völlig im tal der ahnungslosen schwebt, was die östliche seite deutschlands angeht, solltet ihr mit euren meinungen ein bisschen hinter den berg halten. wenn alle wessis so sind wie ihr beide: bin ich froh und stolz, ein ossi zu sein!!
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
das sage ich doch die ganze zeit. so bescheuert finde ich das auch gar nicht; wo kæmen wir hin, wenn D auch noch denen mobilitætsbeihilfe gibt, die noch arbeit haben?Barney Bär hat geschrieben:das wuerde fuer dich, norway23, bedeuten, dass du ueberhaupt erst mal alg I beantragen und auch bewilligt bekommen musst, bevor du was bekommst.trolli hat geschrieben:Zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland sind Mobilitätshilfen nur für Bezieher von Arbeitslosengeld möglich.
es soll ja wirklich nur fuer die sein, die das geld auch wirklich brauchen, weil sie's selbst nicht stemmen kønnen und durch den umzug auch tatsæchlich einen neuen job bekommen.
man kann uebrigens die mobilitætsbeihilfen generell in frage stellen, aber solange es diese møglichkeit gibt, ist es legitim, sie auch in anspruch zu nehmen, wenn die voraussetzungen dazu erfuellt sind.
der staat verlangt von mir ja auch die erfuellung bestimmter leistungen/steuern.
gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
[quote="Barney Bär
ich meine, es mag ja sein, dass es einem "zusteht", aber logisch und staatshaushaltsschonend isses nicht. und alles zu nehmen, was man kriegen kann, ob mans braucht oder nicht...geb ich zu, dass das in jedermanns eigenem ermessen liegt und nehme hiermit den schmarotzer zurueck. ihr habt ja recht, man wær ja dumm, wuerde man es anders machen.
lg.[/quote]
Wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dem stehen die Ansprüche zu. Das finde ich logisch.
Bei jahrzehntelanger Einzahlung erst recht. Rechne mal das Verhältnis aus zwischen Einzahlung der AV (bei z.B. 18jähriger Einzahlung) und der Höhe der doch eigentlich lächerlichen Ansprüche.
Und wer braucht bei Arbeitsaufnahme im Ausland nicht das Geld?
ich meine, es mag ja sein, dass es einem "zusteht", aber logisch und staatshaushaltsschonend isses nicht. und alles zu nehmen, was man kriegen kann, ob mans braucht oder nicht...geb ich zu, dass das in jedermanns eigenem ermessen liegt und nehme hiermit den schmarotzer zurueck. ihr habt ja recht, man wær ja dumm, wuerde man es anders machen.
lg.[/quote]
Wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dem stehen die Ansprüche zu. Das finde ich logisch.
Bei jahrzehntelanger Einzahlung erst recht. Rechne mal das Verhältnis aus zwischen Einzahlung der AV (bei z.B. 18jähriger Einzahlung) und der Höhe der doch eigentlich lächerlichen Ansprüche.
Und wer braucht bei Arbeitsaufnahme im Ausland nicht das Geld?
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
...nö! für die, die Anspruch haben.muheijo hat geschrieben:[
es soll ja wirklich nur fuer die sein, die das geld auch wirklich brauchen, gruss, muheijo

Die Offenlegung der Vermögensverhältnisse wird jedenfalls nicht verlangt.
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
Wenn jemand die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt ist es doch ok, wenn er Hilfen vom Amt in Anspruch nimmt. Aber was die Thematik Ossi/ Wessi angeht ist es noch schlimmer als die meisten wohl glauben! Mittlerweile geht selbst die Sonne nur noch im Osten auf- und im Westen nur noch unter !
Wenn ich nochmal auf die Welt komme, dann hoffentlich als Norweger.
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Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
Irrtum.trolli hat geschrieben: Wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dem stehen die Ansprüche zu. Das finde ich logisch.
Magst Du logisch finden, ist es aber nicht.
Denn die Arbeitslosenversicherung ist eine RISIKOversicherung nach dem Solidaritätsprinzip, wodurch im Gegensatz zur Kapitalversicherung durch die reine Einzahlung keine anwachsenden finanziellen (evtl rückerstattbaren) Rechte entstehen. Dir stehen erst Leistungen zu, wenn der Schadensfall (=Arbeitslosigkeit) eingetreten ist. Punktum.
In etwa so wie die Feuerversicherung. Wenn Dir gluecklicherweise die Bude NICHT abbbrennt, bekommst Du ja auch nichts raus. Dagegen bekommt durchaus der was, der ggf. erst kurz Mitglied ist. Wäre nach Deiner Argumentation ja vollkommen ungerecht. Ist es aber nicht.
TS
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
Ja, da hast du natürlich recht.Tom Sawyer hat geschrieben:Irrtum.trolli hat geschrieben: Wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dem stehen die Ansprüche zu. Das finde ich logisch.
Magst Du logisch finden, ist es aber nicht.
Denn die Arbeitslosenversicherung ist eine RISIKOversicherung nach dem Solidaritätsprinzip, wodurch im Gegensatz zur Kapitalversicherung durch die reine Einzahlung keine anwachsenden finanziellen (evtl rückerstattbaren) Rechte entstehen. Dir stehen erst Leistungen zu, wenn der Schadensfall (=Arbeitslosigkeit) eingetreten ist. Punktum.
TS
Ich meine eigentlich nur den Vergleich zu den "Nichtzahlern", die keine Ansprüche haben. Logik insofern, wer einzahlt erhält Leistungen.
Gerecht ist das ganze System ohnehin nicht.
Zuletzt geändert von trolli am Fr, 18. Jan 2008, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
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- Registriert: Do, 10. Aug 2006, 0:13
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
trolli hat geschrieben:Ich meine eigentlich nur den Vergleich zu den "Nichtzahlern", die keine Ansprüche haben.

Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
Zitat:Barney Bär hat geschrieben:trolli hat geschrieben:Ich meine eigentlich nur den Vergleich zu den "Nichtzahlern", die keine Ansprüche haben.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.
Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.
Re: Auswandern mit Geld vom Arbeitsamt?
trolli hat geschrieben:.........Arbeitslose Beamte ...........


