Mit dem Hund nach Norwegen
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Ich kenn die Fähre (bzw. den Typ) von Neuseeland, verkehrt dort zw. Nord- und Südinsel, hat echt einen Zahn drauf...
Meine Frage wg. Masterferries: Muß der Hund dort im Auto im Auto bleiben oder darf er mit an Bord?
Zwei Stunden bis Norwegen klingt echt verlockend und auch der Prei ist ok!!!
yansoon
Meine Frage wg. Masterferries: Muß der Hund dort im Auto im Auto bleiben oder darf er mit an Bord?
Zwei Stunden bis Norwegen klingt echt verlockend und auch der Prei ist ok!!!
yansoon
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Hallo,
in einem anderen Forum habe ich heute folgendes gefunden.
Hallo miteinander,
ich habe mich noch mal beim zuständigen Lebensmittelamt erkundigt und folgende Antwort erhalten:
Hi!
Many thanks for your e-mail!
Hunde, Katzen und Frettchen, die vorschriftsgemäss in Schweden gehalten werden, können ohne weitere Auflagen nach Norwegen verbracht werden.
Kind regards
Monica Vatne
Executive Officer
Mattilsynet - the Norwegian Food Safety Authority
Region Office Rogaland and Agder
National Centre of Animals and Food
Tel: +47 51 68 43 41
Fax: +47 51 68 43 01
e-mail: monica.vatne@mattilsynet.no
Dann habe ich noch einmal explizit nachfragt, ob dies dann auch gilt bei Einreise über Schweden und mein Hund in Norwegen NICHT zum Tierarzt muss,kam die kurze knappe Anwort:
Hi again,
Yes thats correct
Kind regards
Monica Vatne
Alles klar ?
In diesem Sinne grüßt Franz Peter,
der noch mal darum bittet, etwas gehörtes-vermutetes oder ähnliches gleich als "absolut" darzustellen.
_________________
http://www.womokiste.de
und im Übrigen: Das Ziel ist im Weg.
Nach oben
Bingo
Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 372
Wohnort: BW Verfasst am: 08.02.2007 - 11:37:41 Titel:
Hmmm....muss zugeben, dass ich das hier geschriebene (vA von Klaus2) nicht ganz blicke....
Was sind denn das für Regelungen???
Hast Du das, Klaus2, SELBST erlebt?
fragt Bingo
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Klaus2
Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 454
Verfasst am: 08.02.2007 - 12:00:18 Titel:
1. Antwort vom Tourist-Minist.
Nun erneute Antwort vom Food Safety Authority:
Hi!
Many thanks for your e-mail!
When you are entering Norway by coming from Sweden, then its not necessary to have a tapewormtreatment in Norway cause to no rules between Norway and Sweden regarding import of dog.
Kind regards
Monica Vatne
Executive Officer
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e-mail: monica.vatne@mattilsynet.no
in einem anderen Forum habe ich heute folgendes gefunden.
Hallo miteinander,
ich habe mich noch mal beim zuständigen Lebensmittelamt erkundigt und folgende Antwort erhalten:
Hi!
Many thanks for your e-mail!
Hunde, Katzen und Frettchen, die vorschriftsgemäss in Schweden gehalten werden, können ohne weitere Auflagen nach Norwegen verbracht werden.
Kind regards
Monica Vatne
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Dann habe ich noch einmal explizit nachfragt, ob dies dann auch gilt bei Einreise über Schweden und mein Hund in Norwegen NICHT zum Tierarzt muss,kam die kurze knappe Anwort:
Hi again,
Yes thats correct
Kind regards
Monica Vatne
Alles klar ?
In diesem Sinne grüßt Franz Peter,
der noch mal darum bittet, etwas gehörtes-vermutetes oder ähnliches gleich als "absolut" darzustellen.
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und im Übrigen: Das Ziel ist im Weg.
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Bingo
Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 372
Wohnort: BW Verfasst am: 08.02.2007 - 11:37:41 Titel:
Hmmm....muss zugeben, dass ich das hier geschriebene (vA von Klaus2) nicht ganz blicke....
Was sind denn das für Regelungen???
Hast Du das, Klaus2, SELBST erlebt?
fragt Bingo
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Klaus2
Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 454
Verfasst am: 08.02.2007 - 12:00:18 Titel:
1. Antwort vom Tourist-Minist.
Nun erneute Antwort vom Food Safety Authority:
Hi!
Many thanks for your e-mail!
When you are entering Norway by coming from Sweden, then its not necessary to have a tapewormtreatment in Norway cause to no rules between Norway and Sweden regarding import of dog.
Kind regards
Monica Vatne
Executive Officer
Mattilsynet - the Norwegian Food Safety Authority
Region Office Rogaland and Agder
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Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Also müsste ich laut Deiner Mail ja nicht nochmal entwurmen wenn ich über Schweden einreise.
Woher wissen die in N aber daß ich über Schweden reinkomme und nicht direkt mit der Fähre?
Woher wissen die in N aber daß ich über Schweden reinkomme und nicht direkt mit der Fähre?
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Hei,
hier eine Information der norwegischen Botschaft:
(Man beachte den letzten Absatz von Punkt 3; d.h Tiere, die in den letzten 12 Monate in Schweden gelebt haben, müssen NICHT innerhalb von einer Woche in Norge zwecks Wurmbehandlung zum Tierarzt. Die anderen schon, d.h für unsere Urlaubshunde.)
Reisen
Urlaub mit Hund, Katze oder Frettchen in Norwegen?
Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen unterliegt in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG). Norwegen und Schweden sind tollwutfreie Länder, deshalb gelten für diese Länder besondere Regeln bei der Einfuhr aus Ländern, in denen Tollwut vorkommt. Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Ecinococcose) sowohl vor, als auch nach der Einfuhr ist ebenfalls erforderlich. Ausserdem empfehlen wir, dass Hunde gegen Staupe und Leptospirose geimpft sind, und dass Hunde, Katzen und Frettchen vor der Einreise gegen Ektoparasitten behandelt werden.
10.07.2006 :: Falls Hund, Katze oder Frettchen mitgeführt werden, muss ein blauer EG-Pass, ausgestellt von einem Tierarzt, wo folgende Dokumentation hervorgeht, beim Zoll vorgelegt werden:
Identifikation
Transponder/ Mikrochip oder lesbare Tätowierung.
Tollwutimpfung
Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein, regelmässige Nachimpfungen nach Anweisung des Herstellers müssen durchgeführt sein.
Blutprobe
Betrifft nur Hunden und Katzen: Zur Feststellung des Tollwutantikörperspiegels im Blut des Tieres muss bei Hund und Katze zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung eine Blutprobe vorgenommen werden. Die Analyse zur Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss in einem zugelassenen Labor stattfinden. Falls die Blutprobe ein Antikörpertieter von 0,5 IE/ml (oder mehr) zeigt, und alle Nachimpfungen gegen Tollwut innerhalb der vorgeschriebene Zeitspanne vorgenommen worden sind, genügt diese eine Blutprobe. Im anderen, Fall muss eine neue Blutprobe vorgenommen werden (120 Tagen nach der letzten Impfung).
Bandwurmbehandlung
Betrifft nur Hunden und Katzen: Eine Behandlung des Tiers innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit einem Medikament, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen im Pass von einem Tierarzt bestätigt werden.
Checkliste
1. Kennzeichnung
Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.
2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein1.
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden.
Hier finden Sie die Übersicht über die Laboratorien, die die Bestimmung des Antikörpertiters vornehmen können: http://europa.eu.int/comm/food/animal/l ... val_de.htm
Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht werden, erforderlich.
Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.
Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorrige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzu sehen.
3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.
Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten Norwegen, Schweden und Finland nicht verlassen haben.
4. Heimtierausweis
Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.
5. Grenzkontrolle
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).
Hilsen
Rover
hier eine Information der norwegischen Botschaft:
(Man beachte den letzten Absatz von Punkt 3; d.h Tiere, die in den letzten 12 Monate in Schweden gelebt haben, müssen NICHT innerhalb von einer Woche in Norge zwecks Wurmbehandlung zum Tierarzt. Die anderen schon, d.h für unsere Urlaubshunde.)
Reisen
Urlaub mit Hund, Katze oder Frettchen in Norwegen?
Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen unterliegt in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG). Norwegen und Schweden sind tollwutfreie Länder, deshalb gelten für diese Länder besondere Regeln bei der Einfuhr aus Ländern, in denen Tollwut vorkommt. Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Ecinococcose) sowohl vor, als auch nach der Einfuhr ist ebenfalls erforderlich. Ausserdem empfehlen wir, dass Hunde gegen Staupe und Leptospirose geimpft sind, und dass Hunde, Katzen und Frettchen vor der Einreise gegen Ektoparasitten behandelt werden.
10.07.2006 :: Falls Hund, Katze oder Frettchen mitgeführt werden, muss ein blauer EG-Pass, ausgestellt von einem Tierarzt, wo folgende Dokumentation hervorgeht, beim Zoll vorgelegt werden:
Identifikation
Transponder/ Mikrochip oder lesbare Tätowierung.
Tollwutimpfung
Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein, regelmässige Nachimpfungen nach Anweisung des Herstellers müssen durchgeführt sein.
Blutprobe
Betrifft nur Hunden und Katzen: Zur Feststellung des Tollwutantikörperspiegels im Blut des Tieres muss bei Hund und Katze zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung eine Blutprobe vorgenommen werden. Die Analyse zur Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss in einem zugelassenen Labor stattfinden. Falls die Blutprobe ein Antikörpertieter von 0,5 IE/ml (oder mehr) zeigt, und alle Nachimpfungen gegen Tollwut innerhalb der vorgeschriebene Zeitspanne vorgenommen worden sind, genügt diese eine Blutprobe. Im anderen, Fall muss eine neue Blutprobe vorgenommen werden (120 Tagen nach der letzten Impfung).
Bandwurmbehandlung
Betrifft nur Hunden und Katzen: Eine Behandlung des Tiers innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit einem Medikament, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen im Pass von einem Tierarzt bestätigt werden.
Checkliste
1. Kennzeichnung
Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.
2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein1.
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden.
Hier finden Sie die Übersicht über die Laboratorien, die die Bestimmung des Antikörpertiters vornehmen können: http://europa.eu.int/comm/food/animal/l ... val_de.htm
Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht werden, erforderlich.
Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.
Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorrige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzu sehen.
3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.
Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten Norwegen, Schweden und Finland nicht verlassen haben.
4. Heimtierausweis
Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.
5. Grenzkontrolle
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).
Hilsen
Rover
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Hei,
ausserdem gibt es auf der Homepage der mattilsynet den gleichen Wortlaut: wenn man Tiere in Schweden ordnungsgemäss hält, muss man in Norwegen nicht zum Tierarzt, aber wenn man über Schweden einreist durchaus.
Grüsse,
Rover
ausserdem gibt es auf der Homepage der mattilsynet den gleichen Wortlaut: wenn man Tiere in Schweden ordnungsgemäss hält, muss man in Norwegen nicht zum Tierarzt, aber wenn man über Schweden einreist durchaus.
Grüsse,
Rover
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Hallo,
es wurde doch aber extra nachgefragt wie es bei der Einreise über Schweden aussieht und erst daraufhin kam die Antwort siehe oben:
man muß nicht.
Ich habe es mir ausgedrucht und im Impfausweis.
mfg
es wurde doch aber extra nachgefragt wie es bei der Einreise über Schweden aussieht und erst daraufhin kam die Antwort siehe oben:
man muß nicht.
Ich habe es mir ausgedrucht und im Impfausweis.
mfg
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Die Antwort bezog isch wohl auf die annahme, man hat die schwedische regeln eingehalten, die gelich sind mit den norwegischen.
bitte Hunde entwürmen, woher willst du wissen, ob deine Hunde diese bandwürmer NICHT in sich tragen?
Warum andere Hunde dieses risiko aussetzen?
Wir haben die 3 male die wir mit unserem eingereist sind, entwürmt.
Sicher ist sicher...
bitte Hunde entwürmen, woher willst du wissen, ob deine Hunde diese bandwürmer NICHT in sich tragen?
Warum andere Hunde dieses risiko aussetzen?
Wir haben die 3 male die wir mit unserem eingereist sind, entwürmt.
Sicher ist sicher...
Grüsse,
Linda
Linda
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
is ja nich grad so'n toller Link unter folgendem Aspekt : Zitat:>> Information über Vorschriften die bis am 1. Oktober 2004 gelten. <<uteligger hat geschrieben: http://www.tullverket.se/de/Schweden_Reisen/HundKatze/
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Hallo,
bin am 11.06.07 mit Masterferries von Hanstholm nach Kristiansand eingereist, Top-Fähre, der Hund darf mit an Bord , allerdings nicht ins Innere der Fähre. Wir haben ihn deshalb im Womo gelassen, 2 Stunden sind wohl zumutbar. Bei der Einreise nach Norwegen hat sich niemand für unseren Hund interessiert, obwohl der Zöllner ihn sehen konnte. Noch ein Tip zur Fähre: frühzeitig übers Internet buchen, denn eine Buchung vor Ort ist nicht so günstig, im Angebotskalende die günstigen Tage raussuchen. Das Womo darf bis 8 m lang sein.
bin am 11.06.07 mit Masterferries von Hanstholm nach Kristiansand eingereist, Top-Fähre, der Hund darf mit an Bord , allerdings nicht ins Innere der Fähre. Wir haben ihn deshalb im Womo gelassen, 2 Stunden sind wohl zumutbar. Bei der Einreise nach Norwegen hat sich niemand für unseren Hund interessiert, obwohl der Zöllner ihn sehen konnte. Noch ein Tip zur Fähre: frühzeitig übers Internet buchen, denn eine Buchung vor Ort ist nicht so günstig, im Angebotskalende die günstigen Tage raussuchen. Das Womo darf bis 8 m lang sein.
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Re: Mit dem Hund nach Norwegen
wir fahren im juli mit der scandlines von rostock nach gedser und laut auskunft auf meine telefonsiche nachfrage hin darf mein hund mit an deck, allerdings nur mit leine. is ja klar.
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Scandilines ist da viel besser, wir sind mit denen Puttgarden Rödby gefahren und der Hund dürfte mit ans Schiff. zwar laut AGBS nur mit Leine und Maulkorb, aber keienr der Hunde im Schiff hatte Maulkorb und für unseren zwerg haben wir eh keinen.
Grüsse,
Linda
Linda
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Danke für einige Infos zwecks Hunde an Bord oder nicht, das erleichtert die Entscheidung, was man letztendlich seinem Vierbeiner zumuten kann.
Wenn bei scanlines erlaubt ist, den Hund mit an Bord zu nehmen, dann wird das wohl eine echte Alternative...
Ist wohl so ähnlich wie letztes Jahr auf corsicaferries, auch Maulkorbzwang, aber alle Hunde waren ohne...!
Wenn bei scanlines erlaubt ist, den Hund mit an Bord zu nehmen, dann wird das wohl eine echte Alternative...
Ist wohl so ähnlich wie letztes Jahr auf corsicaferries, auch Maulkorbzwang, aber alle Hunde waren ohne...!
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Hallo,
ich war mit meinem Schäferhund schon mehrmals in Norwegen. Mit dem EU - Ausweiß ist die Einreise kein Problem. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Also mein Hund wurde jedesmal kontrolliert, ich noch nie. Die Wurmkur habe bei der Untersuchung in Deutschland von Tierarzt bescheinigen lassen, (es gibt da eine Spritze), und habe mir für Norwegen die Tabletten mitgenommen. Bisher hat noch keiner danach gefragt. Bei der Ausreise hat noch nie jemand nach dem Hund gefragt. Zugegeben, ganz wohl war mir dabei nicht, mann muß ja innerhalb der ersten 8 Tage eine zweite Wurmkur durchführen. Ich hatte jedoch jedesmal das Glück dass der Grenzer sich nur die Tabletten hat zeigen lassen und mir dann einen Stempel gegeben hat. Ansonsten würde ich auch einen Tierarzt aufsuchen.
In Norwegen hat mich noch niemand nach den Unterlagen für den Hund gefragt. Bekannte von mir sind mit einer Truckerfähre eingereist, dort wurden keine Kontrollen durchgeführt.
Gruß
Bosco
ich war mit meinem Schäferhund schon mehrmals in Norwegen. Mit dem EU - Ausweiß ist die Einreise kein Problem. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Also mein Hund wurde jedesmal kontrolliert, ich noch nie. Die Wurmkur habe bei der Untersuchung in Deutschland von Tierarzt bescheinigen lassen, (es gibt da eine Spritze), und habe mir für Norwegen die Tabletten mitgenommen. Bisher hat noch keiner danach gefragt. Bei der Ausreise hat noch nie jemand nach dem Hund gefragt. Zugegeben, ganz wohl war mir dabei nicht, mann muß ja innerhalb der ersten 8 Tage eine zweite Wurmkur durchführen. Ich hatte jedoch jedesmal das Glück dass der Grenzer sich nur die Tabletten hat zeigen lassen und mir dann einen Stempel gegeben hat. Ansonsten würde ich auch einen Tierarzt aufsuchen.
In Norwegen hat mich noch niemand nach den Unterlagen für den Hund gefragt. Bekannte von mir sind mit einer Truckerfähre eingereist, dort wurden keine Kontrollen durchgeführt.
Gruß
Bosco
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Hallo Bosco,
ich war mit meinem Hund auch noch nie beim Tierarzt in Norwegen.
Aber nun doch eine Frage, wird beim Zoll in den blauen Tierpaß der Einreisetage gestempelt?
Grüße Erika
ich war mit meinem Hund auch noch nie beim Tierarzt in Norwegen.
Aber nun doch eine Frage, wird beim Zoll in den blauen Tierpaß der Einreisetage gestempelt?
Grüße Erika
Gruß Erika
Re: Mit dem Hund nach Norwegen
Hallo,
in den EU Ausweiß wurde die Einreise nicht eingetragen, vorher gab es dieses Formular, welches vom Tierarzt in Deutschland ausgefüllt werden mußte und zusammen mit der Titerbscheinigung und dem Impfpass an der Grenze vorgezeigt werden musste. Dort wurde mir die Einreise bestätigt.Dem Grenzer hatte ich die Entwurmungstabletten vorgezeigt.
Seltsamerweise wollte der Grenzer zusätzlich die Titerbescheinigung sehen,
obwohl die Bescheinigung in den EU - Pass übertragen wurde. (mit Stempel & Unterschrift des Tierarztes.
Gruß
Bosco
in den EU Ausweiß wurde die Einreise nicht eingetragen, vorher gab es dieses Formular, welches vom Tierarzt in Deutschland ausgefüllt werden mußte und zusammen mit der Titerbscheinigung und dem Impfpass an der Grenze vorgezeigt werden musste. Dort wurde mir die Einreise bestätigt.Dem Grenzer hatte ich die Entwurmungstabletten vorgezeigt.
Seltsamerweise wollte der Grenzer zusätzlich die Titerbescheinigung sehen,
Gruß
Bosco


