Auswandern einige Fragen

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oter
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von oter »

Grønn Demon hat geschrieben: Kann mir aber kaum vorstellen, dass die 20-Stunden-Regelung auch gilt, wenn man nur ein paar Stunden pro Woche studiert.
Wie ist das denn gemeint? Dann verlierst Du Deinen Status als ordentlicher Student, d.h. Du kannst nur noch Gasthörer oder so etwas sein. Damit kann man aber keinen Abschluss machen :).

Dann brauchst Du auch nicht studieren. Brauchst Du aber doch eigentlich eh nicht wenn Du meinst auch so einen festen Arbeitsvertrag zu bekommen. Darauf beruht doch schließlich Dein ganzes Konstrukt.

Ich frage mich übrigens was der Status eines International Student mit den Sprachkenntnissen zu tun hat. Nüx ;).

Gruß, oter
Grønn Demon
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von Grønn Demon »

oter hat geschrieben:Wie ist das denn gemeint? Dann verlierst Du Deinen Status als ordentlicher Student, d.h. Du kannst nur noch Gasthörer oder so etwas sein. Damit kann man aber keinen Abschluss machen :).
Hør mal, in einem anderen Thread habe ich das schon geschrieben.
Da mir der Bergenstest fehlt, ist die næchste Møglichkeit anzufangen, die Bewerbung auf enkeltemner im Dezember. Drei emner sind ein Vollzeitstudium, ich kann also auch Vollzeit studieren. Alle Scheine, die ich da mache, werden mir in meinem spæteren Programm-Studium selbstverstændlich angerechnet.
oter hat geschrieben:Brauchst Du aber doch eigentlich eh nicht wenn Du meinst auch so einen festen Arbeitsvertrag zu bekommen.
Ach so, in Norwegen kann man ohne Job leben? :?:
oter hat geschrieben:Ich frage mich übrigens was der Status eines International Student mit den Sprachkenntnissen zu tun hat.
Das fragst du besser nicht dich, sondern die Uni :wink:.

Ich nehme an, dass der Unterschied fuer die Uni ist, dass sie fuer die einen Sprachkurse etc. bereithalten muessen und fuer die anderen nicht.

Selbstverstændlich ændert das nichts an meiner Staatsbuergerschaft :roll: .

Marvin
oter
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von oter »

Grønn Demon hat geschrieben: Ach so, in Norwegen kann man ohne Job leben? :?:
Hä?
Grønn Demon hat geschrieben: Ich nehme an, dass der Unterschied fuer die Uni ist, dass sie fuer die einen Sprachkurse etc. bereithalten muessen und fuer die anderen nicht.
Das kann ich mir nun wieder nicht vorstellen, denn warum muss man sonst den Bergenstest bestehen um überhaupt ein Studium aufnehmen zu können...

Zum Rest kann ich nichts mehr schreiben, ich nehme mal an dass Du Dich ausführlich damit befasst hast und Dich auskennst. Mach mal und lass wissen wie es läuft.

Ich will Dir wirklich nichts böses, brauchst Dich nicht angegriffen fühlen! Ich drück Dir die Daumen und versuche dann die besten Dinge für meinen Weg zu kopieren :).
Grønn Demon
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von Grønn Demon »

Vielleicht brauchst du etwas mehr Info:
Ich will so schnell wie møglich hoch. Anfangen zu studieren kann ich erst im Januar, also will ich die Zeit nutzen, indem ich arbeite.
Natuerlich werde ich auch wæhrend des Studiums arbeiten, um dieses zu finanzieren, es macht daher Sinn, einen Job zu finden, wo ich ab Januar auf Teilzeitbasis weiterarbeiten kan.
Aufgrund der enkeltemner bin ich hier aber besonders flexibel, eben weil ich kein Vollzeitstudium neben muss (es aber kann) und mir alles angerechnet wird. Bisschen klarer?
oter hat geschrieben:Das kann ich mir nun wieder nicht vorstellen, denn warum muss man sonst den Bergenstest bestehen um überhaupt ein Studium aufnehmen zu können... International Students bekanntlich auch...
Das wiederum leuchtet mir ein.
Ich kann dir leider nicht mehr dazu sagen.

Vielleicht muessen sie bei den internationalen Studenten dann andere Sachen ordnen, bei mir war ja auch der Fall, dass ich schon vor dem Studium ins Land komme *schulterzuck*.

Mir soll's recht sein, solange ich nur endlich in Oslo wohne.

Marvin
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von pannekakelansk »

Alsterix hat geschrieben:@ pankoken

Ja klar, wenn Du die Aufenthaltsgenehmigung schon hast mußt Du erst dann wieder zur Politi wenn man Dir das Fahrrad geklaut hat oderso :wink: .


alsterix
Ich habe dann doch nochmal beim UDI nachgefragt - weil mich dann das lesen immer wieder unterschiedlicher Versionen doch verwirrt hat und ich nicht nach vier Monaten hören wollte "Du hast Dich da und da nicht gemeldet also verschwinde aus Norwegen" oder so ähnlich...
Ergebnis:
Auch wenn der Arbeitgeber die Aufenthaltsgenehmigung beantragt muß man nochmal selber zur Politi laufen - nämlich dann wenn das Verfahren abgeschlossen ist - um die Bescheinigung abzuholen und den Paß nochmal vorzuzeigen - Marke ich bin wer ich bin.
Ich hab' das letztes Mal per Post bekommen, war allerdings auch vorher einmal persönlich da und hatte die Papiere schon von Deutschland aus zur Botschaft geschickt.

Gibt es eigentlich noch die "TBC-Prüfung" (TBC meint wirklich TBC und ist keine neue Abkürzung für irgendwas)? Vor mittlerweile sechs Jahren mußte man da nämlich noch hin und dann wurde erstmal getestet ob man TBC hat oder nicht...

@oter sorry auf den Sonderfall Student bin ich vor zwei Seiten wirklich nicht genau genug eingegangen. Als "Austauschstudent" brauchst Du in jedem Fall noch die deutsche Krankenversicherung und dies E-Formular. Wenn Du da aber arbeitest um zu leben und noch gleichzeitig studierst könnte das von Deinem Einkommen abhängen - wenn Du damit die Grenzen erfüllst um die berüchtigten Steuern und Abgaben abführen zu müssen bist Du ja wieder automatisch Krankenvers. pflichtig und zahlst da auch und bist dann da auch versichert, kannst Dir also bestimmt die deutsche KV ersparen.
Was ist aber wenn Du die Grenzen dafür nicht erfüllst? (quasi als Gegenstück der berühmte 400€-Job, bei dem man sich in Deutschland auch nicht krankenversichern mußte, so man denn noch in der Familienversicherung drin war [zumindest bis zu einem bestimmten Alter ab dann muß man ja auch hier sowieso seinen Studenten-KV-Beitrag zahlen])

Ich glaube bei diesem Gewusel würde ich das UDI nochmal anmailen, denen genau schildern was ich vor habe und dann mal nachfragen wie man es am besten macht. Die müssen es wissen und beißen auch nicht ;)
[Zumindest haben sie mich mit meinen ganzen Fragen bisher noch nicht gebissen ;)]

Hilser

Pannekakelansk
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von Grønn Demon »

Ich habe heute mal bei der Buchhaltung unserer Firma angefragt.
Laut ihrer Auskunft kann ich in der Familienversicherung bleiben, solange ich hauptberuflich Student bin, also nicht mehr als 19,5 Stunden arbeite.

Aber ich soll nochmal meine Versicherung direkt fragen.

Marvin
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von pannekakelansk »

@Grønn Demon
Das ist aber dann die Regelung für Studenten in Deutschland. Nur wenn ich Dich richtig verstanden habe möchtest Du von Deutschland nach Norwegen auswandern, in Norwegen studieren und ggf. auch nebenbei arbeiten weil man ja so'n Studium irgendwie finanzieren muß.
Du wolltest auch per Internet für die deutsche Firma weiter arbeiten, wenn ich das alles richtig mitbekommen habe. Damit gelten aber nicht mehr unbedingt die deutschen Versicherungskniffe sondern die für "Grenzgänger" oder die norwegischen oder irgendsowas im dazwischen. War mir nicht auch so, das Du ggf. noch einen weiteren Nebenjob an der Supermarktkasse in Norwegen annehmen wolltest? Spätestens hier wird es wirklich kniffelig.
Fragt sich auch, ob Du an Deinem Wohnort (dann Norwegen) oder an Deinem Arbeitsort (ein bißchen hier ein bißchen da) versteuern mußt.
Ob Deine Krankenkasse dann darüber so genau bescheid weiß, weiß ich nicht. Sonst frag einfach bei beiden (Krankenkasse & UDI) nach - das Schlimmste was Dir dabei passieren kann ist doch das Du verbindliche Antworten bekommst, die Dir unter Umständen nicht gefallen. ;)

Hilser

Pannekakelansk[/b]
Grønn Demon
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von Grønn Demon »

pannekakelansk hat geschrieben:Ob Deine Krankenkasse dann darüber so genau bescheid weiß, weiß ich nicht. Sonst frag einfach bei beiden (Krankenkasse & UDI) nach - das Schlimmste was Dir dabei passieren kann ist doch das Du verbindliche Antworten bekommst, die Dir unter Umständen nicht gefallen. ;)
Genau das werde ich tun. Und lieber im Voraus wissen, worauf ich mich einlasse, als später ein böses Erwachen zu haben.

Marvin
Frøken Ur
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von Frøken Ur »

Hallo!
Alsterix hat geschrieben:Zunächst beantragst Du beim udi (die zentrale Ausländerbehörde) eine Aufenthaltserlaubnis (opholdstilladelse). Das dauert meist einige Wochen und es müssen Fotos, Arbeitsvertrag usw. vorgelegt werden.
Welche Formulare und Anträge werden dafür genau benötigt? Anscheinend sind selbst die UDI-Seiten missverständlich. Weiss es jemand genau? Geburtsurkunde? Ansettelsesbevis?? ...
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von trolljenta »

Um die Aufenhaltsgenehmigung zu bekommen muss man eine Bestätigung vom Arbeitgeber haben, woraus hervorgeht, dass man dort angestellt ist. Desweiteren braucht man eine Adresse in Norwegen unter der man gemeldet ist und Passfotos. Eine Geburtsurkunde brauchst du nicht wenn du aus einem EU Land kommst, nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Um etwas Zeit bei den Behördengängen zu sparen und um in Norwegen so schnell wie möglich alle behördlichen Sachen erledigt zu haben, kann man die Aufenthaltgenehmigung auch schon vor der Einreise nach Norwegen beantragen.
Das geht entweder, in dem man die benötigten Formulare von der Internetseite der Ausländerbehörde UDI (http://www.udi.no) ausdruckt und alle notwendigen Papiere (Passbild, Arbeitsvertrag...) bei einem norwegischen Konsulat/Botschaft einreicht. Eine weitere, und auch schnellere Variante, ist es wenn man den zukünftigen Arbeitgeber bittet, diese Anträge schon einzureichen. Dazu muss man dem Arbeitgeber eine Vollmacht erteilen und die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Nach der Ankunft in Norwegen muss man dann jedoch persönlich zur örtlichen Polizeidienststelle um seine Aufenthaltsgehmigung in Empfang zu nehmen.

Trolljenta
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Re: Auswandern einige Fragen

Beitrag von pannekakelansk »

Hei.
Falls Du das von Deinem Arbeitgeber einreichen lassen kannst - was laut udi die Bearbeitungszeit verkürzt - mußt Du auch die Anreisetickets als Kopie beilegen.

Und Dein persönliches Erscheinen beim udi (bzw. der entsprechenden Polizeidienststelle) muß erst erfolgen - wenn Du Deine Papiere von Deinem Arbeitgeber hast einreichen lassen oder sie per Post vor der Einreise abgeschickt hast - wenn die Dir bzw. Deinem Arbeitgeber bescheid geben dass Deine Papiere fertig sind.

Wenn Du die Papiere erst fertig machst, wenn Du in Norwegen bist bzw. vorher nicht eingereicht hast mußt Du zwei Mal persönlich erscheinen. Einmal zum Abgeben der Formulare und einmal zum in Empfang nehmen der Aufenthaltsgenehmigung. Und die Warteschlange zumindest in Oslo ist lang - auch im Winter und bei strömendem Regen. Mein bisheriger Rekord liegt bei 80 Leute vor mir 10 Minuten bevor die aufgemacht haben und das obwohl es am gießen war und nur die ersten 10 unter einem Dach standen und es zudem noch kalt war (soll heißen es war gerade kein Hochsommer)...

D.h. direkt nach der Einreise mußt Du nur zum ligningskontor und die Steuerkarte samt vorläufiger Personnummer (D-Nummer) beantragen. Du kannst dann noch nicht die Papiere zur Wohnsitzmeldng abgeben. Erst wenn Du vom udi hörst das Deine Papiere fertig sind, kannst Du da hin fahren, sie persönlich abholen und danach ein zweites Mal zum ligningskontor fahren und dann Deine Meldung für den neuen Wohnsitz abgeben. Beide Besuche beim Ligningskontor müssen persönlich erfolgen, da die beim ersten mal deinen Paß kopieren werden und beim zweiten Mal Deine Aufenthaltsgenehmigung. Und der erste Besuch beim selbigen sollte so schnell wie irgend möglich nach der Einreise erfolgen - desto schneller ist Deine Steuerkarte und die D-Nummer bei Dir und umso kürzer mußt Du 50% Steuern abführen. Und bis zum Erhalt der Steuerkarte und D-Nummer kann es 4-6 Wochen (Stand Dez. 2005 in Oslo) dauern.
Deine Aufenthaltsgenehmigung kann noch länger dauern, wenn Du "alter" EU-Bürger bist (alter EU Bürger bezieht sich nicht auf Dein Alter sondern darauf das für die letztes Jahr hinzugekommenen Staaten [Polen und Co] noch andere Regelungen gelten), da die Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger aus nicht/neuen EU-Staaten vorgezogen werden, da die ohne die Aufenthaltsgenehmigung auch nicht arbeiten dürfen, was EU-Bürger dürfen.
Papiere die ich über meinen Arbeitgeber eingereicht habe waren:
Ausgefülltes Formular,
Kopie der Reisetickets (inkl. Hotel die ersten Nächte),
Kopie vom Personalausweis (beide Seiten),
Kopie vom Arbeitsvertrag,
Kopie vom Mietvertrag,
Vollmacht für meinen Arbeitgeber das er das auch einreichen darf,
zwei Paßbilder
Ich glaub das war's. Vollmacht und Formular kann man auf der website des UDI runterladen - dabei gibt es dann auch noch einen Zettel was man alles einreichen muß.

Viel Glück!

Pannekakelansk
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