filzlaus hat geschrieben:Es handelt sich um internationales Zollrecht,
Nein, es handelt sich um europæisches Zollrecht.
Der Artikel 137 (bei dem es um die voruebergehende Verwendung geht) stammt aus dem Zollkodex, der das einheitliche Zollrecht der EU regelt.
Was den EWR betrifft (wozu auch Norwegen gehørt), so wurden zwar zwischen den Mitgliedsstaaten die Zølle abgeschafft und es gelten auch hier etwa 80% der Binnenmarktvorschriften der EU, allerdings handelt es sich bei dem EWR nicht um eine Zollunion.
Fuer den Otto Normalverbraucher ist dies bei
Wikipedia umschrieben:
Der Zollkodex ist eine vom Rat der Europäischen Gemeinschaft am 12. Oktober 1992 erlassene Verordnung (VO Nr. 2913/92/EWG) zur europaweiten Vereinheitlichung der Zollvorschriften. Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Union und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Der Zollkodex ist nur im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft (Art. 3 ZK) anwendbar und wird teilweise durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) sowie durch nationale Regelungen ergänzt.
Wenn man Wikipedia nicht traut, kann man sich auch gern durch EU-Verordnungen wuehlen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 101:DE:PDF
Im Artikel 3 steht, was ausschliesslich zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehørt.
Voruebergehende Verwendung (Artikel 137):
Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne daß sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne daß sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden.
filzlaus hat geschrieben:somit kannst du es auf Norwegen übertragen.
Nein. Denn Norwegen ist zwar Mitglied des Europæischen Wirtschaftsraumes (EWR), nicht jedoch der EU - und damit auch nicht Mitglied der Zollunion. Norwegen hat ein eigenstændiges Zollrecht. Aus diesem Grund kann und darf man EU-Zollvorschriften nicht auf Norwegen uebertragen.
In den
norwegischen Zollvorschriften habe ich noch folgendes gefunden:
§ 6-1-34. Etterlatelse
Fartøy og luftfartøy som er innført midlertidig, skal utføres når den som er berettiget til tollfri innførsel forlater tollområdet. Transportmiddelet kan likevel etterlates i tollområdet i inntil seks uker i løpet av en tolvmåneders periode, men kan ikke disponeres av andre i denne perioden.
Heisst: Fahrzeuge und Luftfahrzeuge, die mittelfristig eingefuehrt wurden, muessen wieder ausgefuehrt werden, wenn derjenige, der zur zollfreien Einfuhr berechtigt ist, das Zollgebiet wieder verlæsst. Das Transportmittel kann dennoch im Zollgebiet fuer bis zu 6 Wochen im Laufe einer 12-Monatsperiode zurueck gelassen werden, darf aber wæhrend dieser Zeit nicht von anderen verwendet werden.
--> Also: bis zu 6 Wochen das WoMo in Norge stehen lassen, wære demnach rechtlich ok. Auch, wenn dann Familie 2 kommt, um das WoMo weiter zu nutzen, muesste dann ok sein, denn auch derjenige ist zur zollfreien Einfuhr und Benutzung berechtigt.....
Aber wie schon von anderen gesagt: wen interessiert das in der Praxis??
Ich hætte viel mehr Bammel, dass nach den 2 Monaten, die das WoMo irgendwo steht, dann auf einmal 2 da stehen.....
Dass der Vermieter damit kein Problem hat?