Soweit ich das gelesen habe, sind die Finanzbehörden inzwischen so klug geworden, dass sie nicht schauen, wie lange man schon da ist, sondern wie lange noch. Also gibt es keine Probleme bei einem Vertrag/Aufenthaltsgenehmigung bis zu 2 Jahre. Ansonsten - besser gleich voll zahlen.
Meiner Meinung nach ist es eh klüger, erst zu viel zu zahlen, und dann mit der Steuererklärung was zurück zu bekommen. Die Zinsen sind besser als auf einem Sparbuch in Deutschland...
Wieviel Steuern auf Lohn???
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Re: Wieviel Steuern auf Lohn???
Hallo
@ahmet8639, auf das mit den Prozent wuerde ich mich nicht verlassen,
bin auch erst ein halbes Jahr hier und zahle 36%, mein Kollege 25%,
hier die Antwort ,die ich vom Skattetaten bekommen habe
" Norwegen braucht Geld,deshalb der volle Betrag "
Arschkarte gezogen aber stoert mich nicht, zahle immer noch weniger als in D.
Wir haben uebrigens beide einen unbegrenzten Arbeitsvertrag.
Noch was wo ist Stavangart ?
gruss Klaus
@ahmet8639, auf das mit den Prozent wuerde ich mich nicht verlassen,
bin auch erst ein halbes Jahr hier und zahle 36%, mein Kollege 25%,
hier die Antwort ,die ich vom Skattetaten bekommen habe
" Norwegen braucht Geld,deshalb der volle Betrag "
Arschkarte gezogen aber stoert mich nicht, zahle immer noch weniger als in D.
Wir haben uebrigens beide einen unbegrenzten Arbeitsvertrag.
Noch was wo ist Stavangart ?
gruss Klaus
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Re: Wieviel Steuern auf Lohn???
bayer hat geschrieben: Noch was wo ist Stavangart ?
gruss Klaus



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Re: Wieviel Steuern auf Lohn???
HeiFlyhard hat geschrieben:Soweit ich das gelesen habe, sind die Finanzbehörden inzwischen so klug geworden, dass sie nicht schauen, wie lange man schon da ist, sondern wie lange noch. Also gibt es keine Probleme bei einem Vertrag/Aufenthaltsgenehmigung bis zu 2 Jahre. Ansonsten - besser gleich voll zahlen.
Meiner Meinung nach ist es eh klüger, erst zu viel zu zahlen, und dann mit der Steuererklärung was zurück zu bekommen. Die Zinsen sind besser als auf einem Sparbuch in Deutschland...
Du bekamst früher 4 Jahre jetzt 2 Jahre einen extra standardfradrag als Ausländer.
Dabei spielt es keine Rolle ob du 2 oder 5 Jahre (was eigentlich normal ist ) eine Aufenthaltsgenehmigung hast.
Wenn du z.B. nach einem Jahr nach D. zurückgehst und irgentwann wiederkommst, hast du noch ein Jahr diesen fradrag zu Gute.
Und du musst nichts von diesem fradrag zurückzahlen.
Sicherlich ist es besser erst etwas mehr Steuern zu zahlen und es bei der selvangivelse erstattet zu bekommen.
Hier und im parallel Forum gibt es genug postings, wo du es nachlesen kannst.
Manfred