Splash hat geschrieben:Also wir haben alles Aufenthaltsgenehmigung bis 2012 Personennummer sowie Skattekort ,und wir haben keinen Cent gezahlt.
Danke Ulrike fuer die Tips / Hinweis
Ja gerne! Diese Erfahrungen gebe ich gern weiter, weil ich anfangs ziemlich verdattert war und gar nicht wusste, warum ich hier plötzlich bei vielen Firmen als nicht vertrauenswürdig galt. Und das kann anderen ja erspart bleiben.
Hab selbst auch gerade die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis beantragt - und zumindest bei der Polizei auch nix zu bezahlen brauchen. Hoffe das bleibt so. Als Rentner kriegt man die ja nur für zwei Jahre im voraus.
Dann alles Gute in der Neuen Heimat!
Ulrike
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
@ KLEENE:
es kann sein, dass die Sache mit ALG I von fylke zu fylke unterschiedlich ist. Ohne die skattekort hätte ich leider nichts bekommen. Ausserdem musste ich ein EIGENES konto haben, auf das das geld überwiesen wurde (und für das konto natürlich die D-nummer ). Die D-nummer habe ich dann nur so schnell bekommen, weil die Skattekort beantragt wurde!
Wir dachten zunächst auch, dass es sicherlich die Möglichkeit gibt, das Geld per Scheck oder bar bei der Bank zu bekommen- oder das es auf das norwegische Konto meines Mannes überwiesen werden könnte- denkste! Ich musste ein eigenes Konto haben! Wie gesagt, vielleicht gibt es einen unterschied zwischen den kommunen.
Aber mittlerweile habe ich übrigens auch meine P-Nummer, jetzt ist sie aber komischerweise gar nicht mehr so wichtig
Sorry, ich meinte, dass wenn der Ehepartner/samboer eines Norwegers/Norwegerin aus dem Ausland kommt, dann fallen die Gebuehren fuer die oppholdstillatelse an.
(nicht wenn die Familie von jemandem, der aus arbeitstechnischen Gruenden hier ist, nachzieht)
Die oppholdstillatelse fuer familieinnvandring (bei Kombination Norweger/Auslaender)wird uebrigens nur jeweils fuer ein Jahr vergeben (sorry, off-topic, aber doch interessant, wie ich finde), und muss dann bis zur bosettingstillatelse jedes Jahr erneuert werden.
Schoenen Tag....
stjerneskudd hat geschrieben:@ KLEENE:
es kann sein, dass die Sache mit ALG I von fylke zu fylke unterschiedlich ist. Ohne die skattekort hätte ich leider nichts bekommen. Ausserdem musste ich ein EIGENES konto haben, auf das das geld überwiesen wurde (und für das konto natürlich die D-nummer ). Die D-nummer habe ich dann nur so schnell bekommen, weil die Skattekort beantragt wurde!
Wir dachten zunächst auch, dass es sicherlich die Möglichkeit gibt, das Geld per Scheck oder bar bei der Bank zu bekommen- oder das es auf das norwegische Konto meines Mannes überwiesen werden könnte- denkste! Ich musste ein eigenes Konto haben! Wie gesagt, vielleicht gibt es einen unterschied zwischen den kommunen.
Aber mittlerweile habe ich übrigens auch meine P-Nummer, jetzt ist sie aber komischerweise gar nicht mehr so wichtig
Dann scheint es wirklich unterschiede zu geben.
Die D-Nummer hat das NAV für mich sofort beantragt. Brauchte wie gesagt keien skattekort und das Geld hab ich alle zwei Wochen nach Abgabe der Meldekarte per Scheck erhalten, welchen ich bei der Post einlösen musste. Hätten das Geld auch auf das Konto meines Mannes überwiesen, aber denen war dann der Scheck lieber. Wieso auch immer.
P-Nummer brauchte ich bisher nur zwei mal. Im Krankenhaus bei der Entbindung und beim Legevakt.
Musstet Ihr, nachdem Ihr die Aufenthalts- und Wohnerlaubnis bekommen habt, Euren deutschen Personalausweis abgeben oder durftet Ihr den behalten, bis er seine Gültigkeit verliert?
würde mich mal interessieren - ich behielt den Personalausweis und muss erst nach dessen Ablauf einen Pass beim Konsulat beantragen.
Danke für Eure Rückmeldung!
Ulrike
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
Erstmal du beantragst nur die Aufenthaltsgenehmigung. Und zweitens klar behältst du weiterhin deinen perso da du weiterhin deutscher Stadtsbürger bist.
Wir haben uns ja nun letzte woche Montag bei der Politi angemeldet und warten nun auf das schreiben von denen.
Unsere Tochter habe ich gestern im skattetaten angemeldet und die pnr dauert ca. 2-3 wochen.
Guten Morgen alle zusammen,
also, natuerlich behaeltst Du den Personalausweis, und zwar (wie Du ganz richtig sagst) so lange, bis er abgelaufen ist. Obwohl Du deutscher Staatsbuerger bist, bekommst Du aber keinen neuen, denn Du wohnst ja dann nicht mehr in Deutschland.
Der Perso dient als Wohnsitznachweis fuer Deutschland, und auch auslaendische Buerger in Deutschland haben einen Perso.
Den Pass bekommst Du dann allerdings natuerlich bei der Botschaft.
Viele Gruesse.....
@HSVMichi
Wollte damit sagen, dass Du einen Perso in Deutschland bekommst, wenn Du auch da wohnst...und Du bekommst auch einen, wenn Du nicht Deutsche/r bist. Auf der Frontseite vom Person steht ja auch 'Staatsangehoerigkeit'...und die muss nicht zwingend deutsch sein.
(Ist...wenn auch gaaanz entfernt...ein bisschen so wie mit der P-nummer hier in Norwegen. Du bekommst eine, wenn Du hier registriert bist, aber Du musst dafuer nicht Norweger/in sein....) Das ganze dient halt dem Nachweis, dass Du in dem jeweiligen Land regulaer gemeldet bist.
Einen Nachweis darueber, dass Du deutscher Staatsbuerger bist, gibt der Reisepass.
Schoenen Abend noch!
Ich habe gerade mal eine Bekannte in Deutschland an gerufen, die ich damit beauftragt hatte, mal beim Einwohnersmeldeamt nachzufragen, und die hat das bestaetigt, was ihr gesagt habt...ich habe mich wohl etwas zu weit aus dem Fenster gehaengt.
Sorry, sorry, sorry!
Ihr hattet recht...beim naechsten Mal ueberpruefe ich am besten Mal, was ich sage.
Sorry again!