Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

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trolljenta
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von trolljenta »

Frøken Ur hat geschrieben:Hallo,
trolljenta hat geschrieben:Ich würde es so auslegen das wenn man eben die kriterien für den midlertidlig opphold nicht erfüllt nach dem Eintrag ins Folkeregister in die fast opphold Kategorie fällt.
Genau das sagte ich ja: fast opphold = ab Eintrag im Folkeregister. Hat man ein befristetes Arbeitsverhæltnis, dann hat man in der Regel sowieso eine midlertidig kjøretillatelse beantragt (und bekommen). Ansonsten ist man, sollte man mit Eintrag im Folkeregister und deutschem Kennzeichen angehalten werden, dran und muss mit Gefængnis und einer fetten Strafe rechnen. Ausserdem muss das Auto sofort verzollt werden!

vøllig korrekt! wenn man die kriterien für den befristeten opphold erfüllt und eine midlertidlige kjøretilatelse hat ist alles ok, erfüllt man diese nicht muss man sich UMGEHEND nach erhalt der P-Nummer um die Einfuhr und Umregistrierung des Autos kümmern.
Bei dem Punkt "im Rahmen eines Umzugs" ist das ja eigentlich recht einfach da man beim Umzug eh bei der Einreise nach Norwegen sich auf der Roten Spur einordnen muss.
Frøken Ur hat geschrieben: Warum muss ich auf die rote Spur? Ich und meine Familie fahren im Pkw, der Umzugswagen ist erst einen Tag oder zwei später da. Zu verzollen habe ich nix, und der Pkw ist kein Umzugsgut.
ok, wenn kein Umzugsgut im PKW ist und der Umzugswagen getrennt kommt musst du auch nicht in die rote Spur. Falls du Umzugsgut dabei hast allerdings schon.
Ist es allerdings der erste Umzug nach Norwegen, so ist man ja nocht nicht im Folkeregister. Erog muss man sich auch keine Gedanken um die 14 Tage machen.
Frøken Ur hat geschrieben: Auf den Seiten vom norweg. Zoll steht, dass man die 14 Tage fahren kann, wenn man eine Erlaubnis dafür hat. Demnach ist das wohl nicht einfach ein gottgegebenes Recht.
Frøken Ur hat geschrieben: Ich bitte um eifrige Korrektur, sollte ich mich irren.
das mit den 14 Tagen ist nur von Bedeutung wenn man eine P-Nummer hat, bis man diese erhält kann und muss man ja alle Fahrzeuge die man hat eh mit den alten Zulassungen weiter fahren.
Hat man schon eine P-Nummer und kommt mit einem Umzugswagen an der Grenze an, muss dieses halt vom Zoll erfasst werden und gut ist. Ich meine das die dann so einen Wisch ausstellen wo halt das Datum drauf ist wann das betreffende Fahrzeug wieder ausser Landes sein muss. Verweigert wird so eine Erlaubnis jedoch nie, kann høchstens sein das die halt nach Ablauf der Zeit nachschauen ob das Fahrzeug wieder weg ist. Aber wie gesagt, so lange keine P Nummer vorliegt ist das nicht relevant.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von trolljenta »

Gaustabooking hat geschrieben:Was geschieht denn wenn ich 2 Autos besitze und auf meinem Namen in Deutschland angemeldet sind?

Ich bin irritiert.

Ich besitze auch eine P Nummer. Aber ich kann doch nicht jedesmal bei einem längeren Aufenthalt jedes meiner Wagen (Deutschland) hier (Norwegen) an-, weg-, hin- und wieder zurückmelden????

Ich muss mir das noch mal durchesen.... :roll:
bøse Falle! Du hast deinen festen Wohnsitz hier und hast die P Nummer - ergo musst du deine Wagen hier anmelden! An sonsten kann es auch dir passieren das der Zoll deine Fahrzeuge einkassiert und erst dann wieder rausrückt wenn du diese ordnungsgemäss eingeführt hast und dann natürlich auch noch das fette bot bezahlt hast!

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von the-sun »

@gaustabooking:
hast du deine firma in norge oder d gemeldet? und die autos auf dich privat?

Ich wüsste gerne, was Heli dazu meint, aber der ist ja schwer am Bauen und nicht wirklich zu sprechen. Ich weiß aber, dass der ja auch hier wohnt, aber eben auch in Deutschland und der hat nen Firmen-LKW mit deutschem Kennzeichen. Weiß aber nicht, ob er nur die norwegische Firma hat oder auch in D eine gemeldet. Vielleicht solltest du den mal anrufen und fragen. :-)

Gruß,

Britta

PS. Mich würde aber auch interessieren, wie das Leute machen, die nun mal zwei Wohnsitze haben und eine Hälfte hier und eine Hälfte dort sind.
Muss mal mein deutsches Meldeamt anrufen und die befragen :-)
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Alsterix »

Frøken Ur hat geschrieben:Hallo,

hat mal jemand ernsthaft beim Zoll nachgelesen? Die norwegische Ausführung sagt dasselbe wie die deutsche:
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO

Da steht, dass man für 14 Tage bei Umzug eine Erlaubnis erteilt bekommen kann. Da steht nix von einem Recht, dass man einfach so hat. Die Frage ist nur, ab wann besteht genau ein "fast opphold i Norge"? Wenn ich gefragt werden würde, hmm, ich würde sagen mit dem Eintrag ins Folkeregister.
Ich denke da liegt wiedermal ein Mißverständnis vor. Erstmal ist die Frage zu klären - lebt der betreffende "noch" im Ausland oder ist er vom Wohnsitz her bereits Norweger. Hat er hier seinen Wohnsitz (=Eintragung im Folkeregister oder tatsächlicher Daueraufenthalt an mindestens 182 Tagen pro Jahr) dann ist die Benutzung ausländischer Autos verboten.
Die 14-Tage-Regelung bezieht sich nicht auf die Benutzung eines eigenen Autos wenn man nach Norwegen umzieht, da gilt mit jeglichem Auto weiter alles was hier schon zur Einfuhr gesagt wurde (also vor allem das Verbot ein ausländisches Auto als Wohnsitz-Norweger überhaupt zu benutzen, außer man erfüllt eine der wenigen Ausnahmen) - ein eigenes Auto kann man problemlos die ersten drei Monate mitbringen (wenn man nicht schon vorher in Norwegen gelebt hat natürlich) und dann einführen oder - wenn man die Voraussetzung erfüllt - die midlertidlig kjøretilladelse bekommen.
Die 14-Tage-Regelung zielt vor allem auf Mietwagen die zum Beispiel für einen Umzug im Ausland gemietet werden - für die kann (und muß) man sofort beim Grenzübertritt beim Zoll eine Erlaubnis beantragen (wenn man einen Wohnsitz in Norwegen hat) und die bekommt man dann eben auch, aber maximal für 14 Tage. Hat man keinen Wohnsitz in Norwegen sondern kutschiert z.B. als Papa aus Bad Tölz für die Tochter das Mobiliar nach Kirkenes dann braucht man auch nix, dann muß man halt nur nach einiger Zeit wieder ausreisen mitsamt dem Auto und gut ist`s...

Ansonsten darf man wirklich davon ausgehen daß die Vorschriften inzwischen "wasserdicht" gemacht sind - alle Hilfskonstruktionen wie z.B. das Auto ist im Ausland gemietet oder es gehört einer ausländischen Niederlassung der eigenen Firma - sind alle ohne Ausnahme verboten. Auch die Trickserei mit zwei oder noch mehr Wohnsitzen hilft da gar nichts - nach der norwegischen Rechtslage gibt es keine Haupt- und Nebenwohnsitze. Die entscheiden ganz klar schwarz oder weiß :
Entweder man wohnt in Norwegen oder nicht. Wohnst Du hier dann darfst Du ein ausländisches Auto nur mit entsprechender Erlaubnis in Norwegen fahren. Wohnst Du theoretisch nicht hier, hältst Dich aber 182 plus x Tage im Lande auf - herzlichen Glückwunsch ! Dann kommt zur vollen norwegischen Steuerpflicht womöglich auch noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren hinzu wenn Du Dich nicht ordentlich beim Folkeregister angemeldet hast und keine Aufenthaltserlaubnis hast.

An sich ist das norwegische Gesetz in der Frage des Aufenthaltsrechts sehr klar und einfach, einfacher als das entsprechende deutsche Recht :wink:


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Frøken Ur
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Frøken Ur »

Hei Alsterix,
Hat er hier seinen Wohnsitz (=Eintragung im Folkeregister oder tatsächlicher Daueraufenthalt an mindestens 182 Tagen pro Jahr) dann ist die Benutzung ausländischer Autos verboten.
Die Eintragung im Folkeregister habe ich u.U. bereits nach 3-4 Wochen.
ein eigenes Auto kann man problemlos die ersten drei Monate mitbringen (wenn man nicht schon vorher in Norwegen gelebt hat natürlich)
Angesichts der hohen Strafe und Geldverschwendung: wo steht das? Weisst du eine Quelle für diese Behauptung? Da würde ich mir nämlich eine Menge Ärger ersparen (oder fetten Ärger einfahren, wenn es nicht stimmen würde). :idea:
Die 14-Tage-Regelung zielt vor allem auf Mietwagen die zum Beispiel für einen Umzug im Ausland gemietet werden
Das steht so aber nicht auf den Seiten des norw. Zolls. Mit keinem Wort.
Damit will ich nicht sagen, dass du nicht Recht hast (ich hoffe du hast es!), sondern dass mir irgendwie die Grundlage fehlt... :roll:
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Alsterix »

Frøken Ur hat geschrieben:Das steht so aber nicht auf den Seiten des norw. Zolls. Mit keinem Wort.
Nicht immer steht jede Eventualität akkurat ausgeführt auf der jeweiligen Behördenhomepage - das ist doch in Deutschland nicht anders :)

Das Grundprinzip ist sowas von glasklar daß es imho ausgesprochen schwierig ist das nicht richtig zu verstehen :

Wer seinen Wohnsitz nach Norwegen verlegt und dabei oder später ein ausländisches Auto nach Norwegen einführt muß dieses voll versteuern (Engangsavgift, Mehrwertsteuer & weiterer Kleinkram). Das ist exorbitant teuer und deshalb ein sorgfältiges Rechnen vorher angesagt ob sich das Prozedere überhaupt lohnt - meistens tut`s das nicht !
Ausnahmeregelungen gibt es im Prinzip nur wenn mensch dafür eine entsprechende Erlaubnis beim Zoll bekommt. Ausnahmslos alle Tricks zur Umgehung dieser ebenso glasklaren wie strengen Regel sind eindeutig gesetzwidrig, alle schon vergeblich ausprobiert worden und den einheimischen Behörden nur zu gut bekannt (ausländischer Mietwagen, Papas Auto, Auto des ausländischen Arbeitgebers usw. usw.) - in jedem Falle droht ausdrücklich die Beschlagnahme des Autos und ein Strafverfahren.

Eine der legalen Möglichkeiten per Ausnahmegenehmigung vom Zoll eine Erlaubnis zu bekommen sind die besagten (maximal) 14 Tage im Zusammenhang mit einem Umzug nach Norwegen hinein oder aus Norwegen weg - da ist ausdrücklich von einem "flyttebil" die Rede (jedenfalls stand das früher so auf der Zoll-Homepage) und einen Umzugswagen/Möbelwagen wird man wohl ausgesprochen selten als Privatauto besitzen. Nach den 14 Tagen muß das entsprechende Auto selbstverständlich wieder aus Norwegen rausgebracht worden sein.

Ausnahmeregelung zwei ist die "midlertidlig kjøretilladelse" die eben an einen vorab dokumentierten auf ein bis allerhöchstens zwei Jahre befristeten Aufenthalt gebunden ist - in der Regel also ein befristeter Arbeitsvertrag.
Zur Vereinfachung sieht der Zoll seit letztem Jahr bei Arbeitsverträgen die ohnehin nur auf maximal ein Jahr befristet sind davon ab extra diese Erlaubnis zu erteilen - dann muß aber stets zu Kontrollzwecken eine Kopie des Vertrags mitgeführt werden.
Jede Handlung die nahelegt daß man doch auf Dauer in Norwegen bleiben will (z.B. Kauf von Immobilien, Firmengründung etc. oder eben eine Verlängerung des Arbeitsvertrags) legt für den Zoll den Verdacht nahe daß da jemand die ohnehin nur befristet erlaubte Nutzung mißbraucht, man muß dann immer damit rechnen daß der Zoll die sofortige reguläre Einfuhr (und ergo eine Menge Geld) verlangt.
Nach Ablauf einer midlertidlig kjøretilladelse kann man für die Zollbeamten schon mal den Kaffee warmstellen - die kommen 100%ig vorbei und prüfen was aus dem Auto geworden ist (ausgenommen natürlich sie haben die reguläre Einfuhr & Anmeldung in ihrem Computer).
An einem Punkt wo es um soviel Geld geht auf Schlendrian der norwegischen Bürokratie zu hoffen ist mehr als nur naiv, da nützt auch eine neue Adresse etc. gar nichts.
:wink:

Insgesamt ist diese ganze Regelung rund ums Autofahren in Norwegen schlicht als absolut wasserdicht anzusehen

Vielleicht schafft es noch jemand zur Kostenvermeidung Honrorarkonsul von Kiribati oder Tuvalu in Haukelisæter oder Båtsfjord zu werden und so tatsächlich auf die Dauer ein ausländisches Konsulatsfahrzeug durch Norge zu steuern.
Ob das allerdings wirklich billiger wird kann und möchte ich nicht beurteilen :wink:


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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von trolljenta »

Hat er hier seinen Wohnsitz (=Eintragung im Folkeregister oder tatsächlicher Daueraufenthalt an mindestens 182 Tagen pro Jahr) dann ist die Benutzung ausländischer Autos verboten.
Frøken Ur hat geschrieben: Die Eintragung im Folkeregister habe ich u.U. bereits nach 3-4 Wochen.
so schnell?? Das wäre ja echt neuer Rekord? Bist du dir sicher das du jetzt nicht P Nummer und Aufenthaltsgenehmigung durcheinander wirfst?
Also falls du schon so schnell die P Nummer hast ist logischerweise ab dem Tag wo du diese erhälst es nicht mehr länger möglich mit dem Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen zu fahren.
ein eigenes Auto kann man problemlos die ersten drei Monate mitbringen (wenn man nicht schon vorher in Norwegen gelebt hat natürlich)
Frøken Ur hat geschrieben: Angesichts der hohen Strafe und Geldverschwendung: wo steht das? Weisst du eine Quelle für diese Behauptung? Da würde ich mir nämlich eine Menge Ärger ersparen (oder fetten Ärger einfahren, wenn es nicht stimmen würde). :idea:
das mit den drei Monaten stimmt nur bedingt. Wenn du dich halt z.B drei Monate als Tourist oder Arbeitssuchender hier aufhältst, darfst du in dieser Zeit den Wagen auch mit den heimatlichen Kennzeichen fahren. Bist du hier registiert kannst du den Wagen auch noch weiter fahren, halt bis zu dem Tag wo die P-Nummer kommt. Ab da ist es dann nicht mehr länger erlaubt mit den deutschen Kennzeichen unterwegs zu sein.
Die 14-Tage-Regelung zielt vor allem auf Mietwagen die zum Beispiel für einen Umzug im Ausland gemietet werden
Frøken Ur hat geschrieben: Das steht so aber nicht auf den Seiten des norw. Zolls. Mit keinem Wort.
Damit will ich nicht sagen, dass du nicht Recht hast (ich hoffe du hast es!), sondern dass mir irgendwie die Grundlage fehlt... :roll:
Das steht zwar nicht genau so da, ist aber genau so gemeint. Es geht da halt wirklich nur darum das diese Fahrzeuge eben nur für den Umzugszeitraum hier ins Land kommen und dieses dann halt nach der Frist auch wieder verlassen sollen.
Das läuft auch eigentlich vøllig unspektakulär ab, wie will man es auch sonst anders machen?

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Alsterix »

Im Grunde ist die ganze Geschichte verhältnismässig einfach, zumindest solange man nicht partout noch schlauer als die Einheimischen sein möchte, die ja auch schon die verschiedensten Tricksereien beim Zoll probieren und damit regelmässig auf die Nase fallen.
In dem Augenblick wo klar ist daß man länger in Norwegen bleiben möchte und ein ausländisches Auto herbringt stellt man bei der Einreise mit diesem Auto beim Zoll den Antrag auf eine Erlaubnis zur vorübergehenden Benutzung. Dazu hat der Zoll ein einheitliches Formular in verschiedenen Sprachen, auch in deutsch und man kann es neuerdings auch auf dieser Homepage als Word-Datei bzw. pdf finden :
:arrow: http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO

Da werden die entsprechenden Angaben eingetragen, abgestempelt und fertig. Das kostet nicht einmal eine Gebühr (jedenfalls war das noch im Dezember so, ich bin nicht 100%ig sicher ob das in 2006 auch noch gratis ist). Je nachdem für welche Frist man die Genehmigung bekommen hat - solange hat man Ruhe, ggf. kann die Genehmigung auch bis zu maximal zwei Jahren verlängert werden. Diese Verlängerung beispielsweise ist aber nur möglich wenn man das z.B. zunächst für ein Jahr bewilligt bekommen hat (aufgrund eines Zeitvertrages z.B.) und von vornherein eine midlertidlig tilladelse mit dem genannten Formular beantragt wurde. Ist das für den Zoll dagegen nicht mehr festzustellen wann das Auto erstmals ins Land gebracht worden ist dann kann man die Verlängerung vergessen - deswegen finde ich es z.B. schon sinnvoll auch bei nur einjährigem Aufenthalt immer den Antrag zu stellen, selbst wenn das theoretisch nicht unbedingt notwendig ist sondern man sich eben auch so (mit dem ständigen Mitführen einer Arbeitsvertragskopie) behelfen könnte. Der Zoll bescheinigt auf dem Formular nicht nur für sich sondern auch für den Antragsteller was da genehmigt worden ist - das scheint mir allemal vernünftiger als eine telefonische Auskunft oder dergl.


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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Frøken Ur »

Hallo,
Alsterix hat geschrieben:da ist ausdrücklich von einem "flyttebil" die Rede (jedenfalls stand das früher so auf der Zoll-Homepage) und einen Umzugswagen/Möbelwagen wird man wohl ausgesprochen selten als Privatauto besitzen.
Mit flyttebil ist hier das Auto gemeint, mit dem man umzieht, egal ob privat oder geliehen. Der Rückschluss vom Begriff flyttebil auf einen Mietwagen stimmt hier garantiert nicht, auch nicht aus dem Kontext. Wobei ein leiebil natürlich auch gleichzeitig ein flyttebil sein kann :D
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Alsterix »

@ frøken ur
Also ich gebe mir ja nun wirklich Mühe zu verstehen worüber wir streiten.

Ich bin gewiß kein Sprachwissenschaftler, gehe aber davon aus daß der Begriff "flyttebil" auf deutsch nicht ganz falsch als Möbelwagen übersetzt werden würde :)
Wenn Du Deinen Umzug auch mit dem Smart erledigen kannst würde ich den aber selbstverständlich auch als flyttebil durchgehen lassen, ich bin ja gar nicht so 8)

Auf der angenehm überarbeiteten Zoll-Homepage (auch im deutschen Text) steht völlig präzise daß bei einem Umzug nach Norwegen die Benutzung eines ausländischen Autos für eine Zeit bis zu 14 Tagen erlaubt werden kann.
Auch in Norwegen dürfen Behörden nicht völlig willkürlich über derlei Genehmigungen entscheiden - man wird also durchaus darauf vertrauen können daß im Prinzip jeder bei der Enreise nach Norwegen mit einem flyttebil (egal ob nun Sattelzug oder Smart) so eine Erlaubnis bekommen wird. Auch das beantragt man wie jede andere vorübergehende Einfuhr eines ausländischen Autos auf einem der Formulare die man hier finden kann :
:arrow: http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO
Innerhalb der genehmigten Frist muß dieses Auto dann wieder ausgeführt werden und gut ist`s.
Anmerkung dazu : hat man noch gar keinen Wohnsitz in Norge (formal : noch keine P-Nummer und Eintragung im Folkeregister) dann braucht`s diese 14-Tage-Genehmigung natürlich noch nicht einmal, das Verbot ausländische Autos hier spazierenzufahren betrifft ja nur die offiziellen Eingeborenen bzw. gleichgestellte.

Jetzt alles klar ?

Viel Erfolg und viel Spaß beim Umziehen !


alsterix
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von neubuerger »

kann eigentlich der hiesige Arbeitgeber für seinen deutschen Arbeitnehmer irgendetwas bewirken? kann er z.B. beim Zoll für den wagen des Angestellten eine Zulassung beantragen, weil er für seine Firma einen Wagen braucht?
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von trolljenta »

nope! So hart es auch ist, die Einfuhrregelung ist Wasserdicht und es ist eigentlich Zeitverschwendung sich den Kopf darüber zu zerbrechen ob man nicht noch einen Lücke findet. Fakt ist, es gibt keine!

Trolljenta
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Alsterix »

Wenn der Wagen dem Arbeitnehmer gehört dann gibt es m.E. wirklich keine Möglichkeit, da kann auch der Arbeitgeber nichts machen.

Es gibt einige sehr hübsch komplizierte Varianten wenn jemand in Norwegen ein (ausländisches) Auto seines Arbeitgebers fahren soll, selbst aber seinen Wohnsitz in Norwegen hat. Dafür kann man auch eine Erlaubnis bekommen.
Im Unterschied zur midlertidlig kjøretilladelse für das eigene Auto kostet die alleine aber schon ein hübsches Sümmchen und ist wirklich nur für eine Reihe sehr spezieller Sonderfälle überhaupt möglich, das würde den Rahmen des Forums sprengen das hier komplett aufzulisten und ich hab die auch noch nicht alle so ganz drauf : Stichwort angestellter Fahrer oder Monteur o.ä. der mit einem ausländischen LKW, Omnibus, Werkstattwagen, Abschleppwagen, Mobilkran o.ä. Teil in Norwegen arbeitet, z.B. im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, Bergungsunternehmen, Strassenbau, Tunnelbau oder dergleichen.
Alles für Otto Normalverbraucher und Ola Normann uninteressant und mit den möglichen kostenpflichtigen und befristeten Genehmigungen eigentlich auch wasserdicht abgeschottet :wink:


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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Heli »

the-sun hat geschrieben: Ich wüsste gerne, was Heli dazu meint, aber der ist ja schwer am Bauen und nicht wirklich zu sprechen. Ich weiß aber, dass der ja auch hier wohnt, aber eben auch in Deutschland und der hat nen Firmen-LKW mit deutschem Kennzeichen.
Ja, nicht wirklich ansprechbar. Aber gelegentlich noch zu finden. Bin gerade wieder vorübergehend nach Deutschland gezogen. Zumindest für die nächsten zwei Wochen... :D
Abgesehen davon gilt:
alsterix hat geschrieben: Insgesamt ist diese ganze Regelung rund ums Autofahren in Norwegen schlicht als absolut wasserdicht anzusehen
Keine Regelung ist absolut "wasserdicht" So hat DHL in Larvik schwedische Zugmaschinen und finnische Anhänger, Lidl Handwerker aus Osnabrück und ich eine deutsche Zulassung an meinem Kombi :wink: Man muß sich nur die Gesetzte durchlesen.

Als Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hat man aber keine Wildcard zum ausspielen und muß zahlen.

Grüße aus dem verschneiten Hunsrück!
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitrag von Alsterix »

Heli hat geschrieben: Keine Regelung ist absolut "wasserdicht" So hat DHL in Larvik schwedische Zugmaschinen und finnische Anhänger, Lidl Handwerker aus Osnabrück und ich eine deutsche Zulassung an meinem Kombi :wink: Man muß sich nur die Gesetzte durchlesen.
Auswärtige Handwerker bei Lidl sind im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinien vollkommen normal. In aller Regel werden die sich ja ohnehin nur vorübergehend in Norwegen aufhalten und soweit sie bzw. ihre Unternehmen aus dem EU/EOS-Bereich kommen ist das ganz klar geregelt. Was hat das mit dem Thema zu tun ?

DHL unterhält weltweit Niederlassungen und der Einsatz der Fahrzeuge in Norwegen ist selbstverständlich möglich und zulässig. Wenn sie allerdings von Einheimischen im Sinne des Wohnsitzes gefahren werden sollen dann benötigen die dazu eine Erlaubnis vom Zoll. Soweit ich mich erinnere kostete die schon 2004 pro Nase (also pro Ausfertigung) 900,- nok und war jeweils nur für ein Jahr gültig. Außerdem war man da ausgesprochen pingelig : es mußte ausdrücklich jedes einzelne Kennzeichen in der Genehmigung aufgelistet sein für das diese Genehmigung gilt. Wer den Speditionsalltag großer Unternehmen kennt wird sich vorstellen können wie das in der Praxis aussieht. Meinem damaligen Arbeitgeber sind zweimal Autos aus dem Verkehr gezogen worden - einmal weil der Fahrer das Dokument zu Hause liegen gelassen hatte und im anderen Fall weil ein gemietetes Unfall-Ersatzfahrzeug nicht in der Erlaubnis eingetragen war. Da mußte eine - wiederum kostenpflichtige - Ergänzung vorgenommen werden bevor der Fahrer in Svinesund weiterfahren durfte.
Dabei ärgern in der Praxis natürlich gar nicht so sehr die Kosten, die Verluste aus stundenlangen Verzögerungen können viel höher sein.

Wie Heli oder die "Helirent AS" in Norwegen legal mit einem ausländischen Auto herumgurkt wäre allerdings zu erklären. Der süffisante Hinweis man müßte nur das Gesetz lesen können reicht da zur Antwort auf Brittas Frage sicher nicht. An sich ist mir das egal, das ist ja jedem selbst überlassen was und wie er hier antwortet. Soweit dabei aber der lockere Eindruck rübergebracht wird "geht alles, ist ganz easy, gar kein Problem, da kann gar nix passieren" finde ich das schon ziemlich verantwortungslos. Immerhin riskiert derjenige der blind darauf vertraut sowohl ein Strafverfahren als auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und man darf sicher sein daß das kein kleiner Ärger ist den man sich da einhandelt.


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