hobbitmädchen hat geschrieben:...Ich habe noch einen dieser netten rosa Lappen.... und kein Kærtchen.....Die gute Frau war so verzweifelt, dass meiner nur auf Deutsch war.
Aaaalso - gueltig ist (u.a.) der rosa Lappen selbstverstændlich auch in Norwegen.
Und dass dort alles nur auf Deutsch drauf steht, tut diesem keinen Abbruch.
Bei Statens Vegvesen findet man ein dickes Pamflet ueber alle gueltigen Fahrerlaubnisse aller europæischen Lænder (EU/EFTA) - ganze 259 Seiten dick.
Freundlicherweise hat Statens Vegvesen das ganze etwas aufgeteilt.
Du findest also
hier alle in Deutschland gueltigen (und damit auch in Norwegen gueltigen) Versionen - mit den entsprechenden heutigen Æquivalenten.
Aus Seite 9 und 10 in dem verlinkten Dokument (Rubrik D5) steht alles, was der norwegische Polizist braucht, um den "rosa Lappen" interpretieren zu kønnen.
Vielleicht einfach ausdrucken und mit zum Fuehrerschein legen...? Fuers næchste Mal "grosse Augen"...
Ich hab auch noch so 'nen rosa Fuehrerschein mit den Klassen 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 - wurde auch schon mehrfach kontrolliert, auch komisch angeguckt - aber es wurde nie angezweifelt, ob der gueltig sei.
Lediglich, was die Gueltigkeitsdauer betrifft, hat mich ein Polizist mal ins Schleudern gebracht...
Ich wusste nicht, dass in Norwegen der Fueherschein auf 100 Jahre begrenzt ist. Er fragte mich, wie lange meiner gueltig sei - ich erschrak, weil ich schon befuerchtete, er sei vielleicht gar nicht gueltig - oder nach Umzug ins Ausland nur ne gewisse Zeit oder so.... bekam einen hochroten Kopf, und antwortete mit unsicherer Stimme, dass der Fuehrerschein unbegrenzt gueltig ist - zeigte drauf - und man aber zu Beginn eine Probezeit hat - und zeigte auch darauf..... Als er mir dann mit einem Grinsen sagte, dass die Fahrerlaubnis in Norwegen auf 100 Jahre beschrænkt sei, hielt ich das fuer einen Scherz.... Konnte da noch nicht ahnen, dass es wirklich so eine putzige Regelung gibt....
hobbitmädchen hat geschrieben:- Hat der "neue" deutsche Fuehrerschein zeitliche Limits?
Nein. Nur bestimmte Klassen. Guckst du hier:
http://bundesrecht.juris.de/fev_2010/__23.html
hobbitmädchen hat geschrieben:- In welchen Sprachen stehen da die Infos drauf?
In der jeweiligen Landessprache. Aber die Rubriken/ Ziffern sind standardisiert:
Vorderseite:
1. Nachname
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt)
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Klassen
Rueckseite
9. Klasse(n)
10. Erteilungsdatum
11. Klasse gültig bis
12. Beschränkungen/Zusatzangaben
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedsstaaten bei Verlegung des Wohnortes dorthin
14. Händisch eingetragenes Erteilungsdatum (bei 10. mit *) zu kennzeichnen)
Hier 2 Beispiele:
deutsch:
norwegisch:

(bei der norwegischen steht unter 4d noch die Personennummer - ich sage jetzt nix dazu, dass dieser intelligente Hans-Petter Fjeld hier seinen kompletten Fuehrerschein samt Personennummer verøffentlicht...- ok, die Unterschrift hat er zumindest ausgeblendet.....

)
“Photo: Hans-Petter Fjeld (CC-BY-SA)”