Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

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ikkeforstå
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von ikkeforstå »

uteligger hat geschrieben:
ikkeforstå hat geschrieben:Hei,
sag mal schlæfst du nachts schlecht ?
Wolltest Du das Wohnmobil hier 4 Monate parken ?
Hast du sonst noch irgendwelche Probleme ?
Wenn ich solche Fragen lesen darf weiss ich wieder, warum ich glaube ich erstmal nicht nach D zurueckkehre.
Viele Gruesse aus Midt-Norge
Jau, der Nickname ist Programm.
Hast du nen Agressivkeks zum Kaffee gehabt?
Wenn ich solche Antworten lesen darf weiss ich wieder, warum ich glaube ich erstmal nicht nach N zurueckkehre. :idea:

Hilsen
Uteligger
okay, okay... gebe zu mein posting klingt nicht so nett.
war eigentlich nicht so gemeint.
finde den thread eigentlich sehr erheiternd.
mir ist halt manchmal rætselhaft auf welche art probleme die menschen stossen...
da ich diese wirklich sehr, sehr wichtig frage nicht beantworten kann:
bis die tage ;)))))
språket er knøkkelen! så vær så snill å korrigere meg når jeg skriver feil!
filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

uteligger hat geschrieben:
filzlaus hat geschrieben: Das hat nix mit Korinthenkackerei zu tun. Es sind gesetzliche Bestimmungen, die man genau genommen einhalten müßte.
Gibt es dazu irgendeinen Text? Nicht deine Interpretationen. Die Nummer wenn sie dann laufen soll, läuft dann wohl in Norwegen. Der Deutsche Fiskus hat doch keinen Schimmer was in Norwegen läuft. Also käme nur der norwegische Fiskus in Frage. Oder norwegische Wohnmobilvermieter, die etwas gegen diese Praktiken haben.

Ich könnte dann ja auch meine deutsche Rostlaube in Torp deponieren und ein erfülltes Autofahrerleben mit deutschen Kennzeichen in Norwegen frönen. An lustige Touris vermieten, die zum ersten Male nach N fliegen und das Abenteuer suchen. Alle 2 Jahre nach D zum Tüv und fertig ist der Lack. Ohne die böse Abgabe auf importierte Fahrzeuge zu zahlen.

Hilsen
Uteligger
Norwegen gewährt den Reisenden auf ihr Waren im Reisegepäck bzw. die Reisemitbringsel unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabenfreiheit. Dazu zählt auch der Pkw, das Womo, welches selbst im Urlaub gefahren wird. Dieses im Rahmen der vorübergehenden Verwendung: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Die Einhaltung dieser Bedingung obliegt nun den norwegischen Behörden. Durch eine Stichprobenkontrolle würden sie eben heraus bekommen können, dass das Fahrzeug eben nicht mehr als Ferienmobil im Lande ist, sondern damit Geld verdient wird.

Sicher gibt es sowas tagtäglich öfter und auch im größeren Stil, als mit einem Womo. Man denke nur an die Reisebusse, die mal eben leer in das Land XY fahren und dort erst mal ein paar Menschen von hier nach dort karren. Oder eben bei Lkw, die einen Anhänger irgendwo anhängen und dafür keinen Werksvertrag oder Leasingvereinbarung haben.
Aber werden sie erwischt, ist es für alle bitter! :wink:
pininfarina
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von pininfarina »

mir ist halt manchmal rætselhaft auf welche art probleme die menschen stossen...
Na ja, da möchte ich mich auch mal zu dieser Aussage melden. In der Praxis dürfte das wohl ziemlich egal sein und auch schwer nachvollziehbar sein, wie lange sich ein Wohnmobil in Norwegen
aufhält. Möglicherweise kann man ja auch politisches Asyl für ein WOMO beantragen....weil es ständig auf der deutschen Autobahn von rasend schnellen Autos gejagt wird :lol: :lol:

Aber Spass beiseite, wie von den anderen Forumsmitgliedern bereits geschrieben, könnte es - wenn unglückliche Umstände zusammenkommen - erhebliche Probleme geben. Ist halt gut zu wissen, wie
die gesetzlichen Bestimmungen in NO sind! :wink:

Viele Grüße von,

Wolfgang
uteligger
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von uteligger »

filzlaus hat geschrieben: Aber werden sie erwischt, ist es für alle bitter! :wink:
Ja, das Leben ist wie Fußball. Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.
Der norwegische Zoll interessiert sich bestimmt für Womos, die im Land zu lange unterwegs sind.

@Pininfarina (welch ein Nick!) schönen Urlaub und ne gute Zeit in Norwegen!

Hilsen
Uteligger
Jeg vandrer ikke fordi jeg vil bli yngre – men fordi jeg vil bli eldre.
Hvor utgangspunktet er galest, er resultatet ofte orginalest
pininfarina
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von pininfarina »

dass das Fahrzeug eben nicht mehr als Ferienmobil im Lande ist, sondern damit Geld verdient wird.
Kann so aber auch nicht sein, denn dann dürfte ja niemand mit einem in Deutschland, Italien, Tschechien, usw. angemieteten Wohnmobil in Norwegen umherfahren..

Wolfgang
filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

pininfarina hat geschrieben:
dass das Fahrzeug eben nicht mehr als Ferienmobil im Lande ist, sondern damit Geld verdient wird.
Kann so aber auch nicht sein, denn dann dürfte ja niemand mit einem in Deutschland, Italien, Tschechien, usw. angemieteten Wohnmobil in Norwegen umherfahren..

Wolfgang
Wenn ich mein Womo in D (oder EU)anmiete und damit im Rahmen meiner Urlaubsreise nach Norwegen reise, bleibt es abgabenfrei. Übergebe ich es jedoch jemanden anderes zur Nutzung, ist es nicht mehr abgabenfrei. Was anderes ist es, wenn ich einen ordentlichen Mietvertrag von einer Firma habe.
filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

uteligger hat geschrieben:
filzlaus hat geschrieben: Aber werden sie erwischt, ist es für alle bitter! :wink:
Ja, das Leben ist wie Fußball. Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.
Der norwegische Zoll interessiert sich bestimmt für Womos, die im Land zu lange unterwegs sind.

Hilsen
Uteligger
Jep, so ist es wohl in der Realität. Aber Gesetze sind ja dazu gemacht, dass sie eingehalten werden. Wenigstens ab und zu... oder so ein ganz bißchen. :wink: Unwissenheit (Wissenheit) schützt vor Strafe nicht.
der westfale
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von der westfale »

Hei sammen,


ob das nun ein Steuervergehen ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Sollte es aber eins sein so hat nicht der Zollbeamte bei Verdacht zu beweisen das man einen bestimmten Zeitraum ueberschritten hat, sondern der Betroffene das es so nicht ist.
Im Steuerrecht gilt halt leider die umgekehrte Beweislast.

Hilsen Mark
pininfarina
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von pininfarina »

bergebe ich es jedoch jemanden anderes zur Nutzung, ist es nicht mehr abgabenfrei. Was anderes ist es, wenn ich einen ordentlichen Mietvertrag von einer Firma habe.
Selbstverständlich hat jeder der drei Nutzer einen ordentlichen Mietvertrag mit der Vermieterfirma in Deutschland. Lediglich die Fahrzeugübergabe findet nicht in D sondern in NO statt.
Wäre in diesem Fall halt eine Sondervereinbarung mit dem Vermieter. Na ja, um da von vornherein möglichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen, bleibt immer noch die Fahrzeugübergabe in
DK (oder Schweden). Ist zwar absoluter Schwachsinn, da man die Fähre zusätzlich bezahlen muss, aber so wäre es zu 100% absolut legal! :P

Viele Grüße von,

Wolfgang
Ulrike44
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Ulrike44 »

pininfarina hat geschrieben:
bergebe ich es jedoch jemanden anderes zur Nutzung, ist es nicht mehr abgabenfrei. Was anderes ist es, wenn ich einen ordentlichen Mietvertrag von einer Firma habe.
Selbstverständlich hat jeder der drei Nutzer einen ordentlichen Mietvertrag mit der Vermieterfirma in Deutschland. Lediglich die Fahrzeugübergabe findet nicht in D sondern in NO statt.
Wäre in diesem Fall halt eine Sondervereinbarung mit dem Vermieter. Na ja, um da von vornherein möglichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen, bleibt immer noch die Fahrzeugübergabe in
DK (oder Schweden). Ist zwar absoluter Schwachsinn, da man die Fähre zusätzlich bezahlen muss, aber so wäre es zu 100% absolut legal! :P

Viele Grüße von,

Wolfgang
Was soll das denn? Ist doch nicht euer Problem, wie lange das Fahrzeug vorher schon in N war! Das ist Sache des Vermieters. Ihr habt einen Mietvertrag über die zwei Monate - und gutt iss. Jetzt macht doch nicht die Pferde scheu. Hab fast das Gefühl, mit diesen Überlegungen könntet ihr einen ganzen julebord norwegischer Zöllner retten, die lachen sich tot!
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
Berny
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Berny »

Man könnte ja auch mal hier anfragen: http://www.toll.no/ :idea:
filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

Ulrike44 hat geschrieben: Was soll das denn? Ist doch nicht euer Problem, wie lange das Fahrzeug vorher schon in N war! Das ist Sache des Vermieters. Ihr habt einen Mietvertrag über die zwei Monate - und gutt iss. Jetzt macht doch nicht die Pferde scheu. Hab fast das Gefühl, mit diesen Überlegungen könntet ihr einen ganzen julebord norwegischer Zöllner retten, die lachen sich tot!
Ich weiß nicht, wer unter Umständen lauter lacht, wenn z.B. die Zöllner das Womo zur Sicherung der Kosten etc. beschlagnahmen.
Letztendlich ist es ja nicht ok, wie es laufen soll und dann muß man sich eben nicht beschweren und sagen, dass man es nicht gewußt hätte oder es ja immer die falschen trifft.....
pininfarina
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von pininfarina »

Man könnte ja auch mal hier anfragen: http://www.toll.no/

So werde ich das machen. Am besten dort nachfragen. Habe mal versucht auf der Internetseite etwas zu finden und meine etwas von einem Jahr gelesen zu haben.
Bin eben der Ansicht, man sollte sich gegenüber allen Beteiligten korrekt verhalten (Norwegischer Staat und Vermieterfirma) und warum sollt man sich unnötige
mögliche Probleme schaffen, wenn es auch anders geht? :wink:

Viele Grüße von,

Wolfgang
Schnettel
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von Schnettel »

filzlaus hat geschrieben:Norwegen gewährt den Reisenden auf ihr Waren im Reisegepäck bzw. die Reisemitbringsel unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabenfreiheit. Dazu zählt auch der Pkw, das Womo, welches selbst im Urlaub gefahren wird. Dieses im Rahmen der vorübergehenden Verwendung: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Moment mal... Das, was du da zitierst, ist genau der umgekehrte Fall - wenn jemand mit einem z.B. Norwegen-Womo nach Deutschland bzw. in die EU einreist....
In dem Link ist ganz klar von "Nichtgemeinschaftsware", vom "Zollgebiet der Gemeinschaft" und von "voruebergehender Verwendung innerhalb der EG" die Rede.

Der Fragesteller hier hat was ganz anderes gefragt.
Wie kannst du dann vom deutschen (bzw. europæischen) Zollrecht auf das norwegische schliessen? :roll:

Wie bereits Berny vorgeschlagen hat - das Sinnvollste ist, einfach mal beim Zoll nachzufragen.
Denn auch auf deren Seite und in den norwegischen Einfuhrbestimmungen findet sich dazu nichts konkretes.
Das, was aber auf jeden Fall relevant ist - ist § 2 Abs. 1 der Vorschrift zur abgabenfreien Einfuhr und mittelfristigen Benutzung von im Ausland registrierten Fahrzeugen in Norwegen:
Toll- og avgiftsfri innførsel og midlertidig bruk av utenlandsregistrert motorvogn i Norge er tillatt for personer som har fast oppholdssted i et annet land,
Da beide Familien ihren festen Aufenthalt in einem anderen Land haben, duerfen diese das in D zugelassene WoMo in Norwegen einfuehren und benutzen.

An anderer Stelle (§ 2 Abs. 4) steht noch:
Utenlandsregistrert motorvogn kan ikke toll- og avgiftsfritt innføres til Norge med sikte på utleie her. Utleiekjøretøy som er mottatt av utleiers representant som følge av et avsluttet leieforhold, kan likevel leies ut for transport direkte til utlandet.
Heisst: Ein im Ausland registriertes Fahrzeug kann nicht zoll- und abgabenfrei nach Norwegen eingefuehrt werden mit dem Zweck der Vermietung hier. Ein Auslandsfahrzeug welches empfangen wurde von einem Repræsentanten des Vermieters als Folge des Endes eines Mietverhæltnisses kann dennoch vermietet werden fuer den Transport direkt ins Ausland.
Dieser Passus zielt aber eigentlich auf Autovermieter und solche Fælle, wenn z.B. jemand in D bei Hertz ein Fahrzeug mietet mit einer Einwegsmiete nach Norwegen, dieses bei Hertz in Norwegen wieder abgibt und es dort wieder vermietet wird mit Einwegsmiete nach D.
Das ist aber in dem im Eingangsthread angefragten Beispiel nicht der Fall.
Das Fahrzeug wird ja von beiden Familien jeweils in Deutschland angemietet und nicht in Norwegen.
Das Womo, welches von der ersten Familie nach Norwegen gebracht und dort 2 Monate genutzt wird, soll wohl dann (wenn ich das richtig verstanden habe) 2 Monate in Norwegen stehen, bevor Familie 2 kommt und dieses dann wiederum 2 Monate in Norwegen nutzt und dann wieder ausfuehrt.
So ein Fall ist in der Vorschrift fuer die Einfuhr und Benutzung im Ausland registrierter Fahrzeuge nicht vorgesehen. Aber auch etwas Gegenteiliges (also, dass man dies so nicht machen darf) steht dort nicht drin.
Aus dem Grunde wære es wirklich sinnvoll, beim Zoll direkt nachzufragen.

Etwas, was vielleicht auch noch zu klæren wære - wo wird das Womo die 2 Monate stehen? Auf einem privaten Grund? Oder im øffentlichen Strassenverkehr?
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
filzlaus
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Re: Maximale Aufenthaltsdauer für ein gemietetes Wohnmobil

Beitrag von filzlaus »

Schnettel hat geschrieben:
filzlaus hat geschrieben:Norwegen gewährt den Reisenden auf ihr Waren im Reisegepäck bzw. die Reisemitbringsel unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabenfreiheit. Dazu zählt auch der Pkw, das Womo, welches selbst im Urlaub gefahren wird. Dieses im Rahmen der vorübergehenden Verwendung: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Moment mal... Das, was du da zitierst, ist genau der umgekehrte Fall - wenn jemand mit einem z.B. Norwegen-Womo nach Deutschland bzw. in die EU einreist....
In dem Link ist ganz klar von "Nichtgemeinschaftsware", vom "Zollgebiet der Gemeinschaft" und von "voruebergehender Verwendung innerhalb der EG" die Rede.

Der Fragesteller hier hat was ganz anderes gefragt.
Wie kannst du dann vom deutschen (bzw. europæischen) Zollrecht auf das norwegische schliessen? :roll:
Es handelt sich um internationales Zollrecht, somit kannst du es auf Norwegen übertragen. Leider ist mein norwegisch nicht so perfekt, um entsprechenden Passus in der norwegischen Fassung zu finden.
Wie du jedoch weiter unten aufführst, ist es einfach das Beste, sich bei norwegischen Zoll noch mal abzusichern.
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