filzlaus hat geschrieben:Norwegen gewährt den Reisenden auf ihr Waren im Reisegepäck bzw. die Reisemitbringsel unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabenfreiheit. Dazu zählt auch der Pkw, das Womo, welches selbst im Urlaub gefahren wird. Dieses im Rahmen der vorübergehenden Verwendung:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Moment mal... Das, was du da zitierst, ist genau der umgekehrte Fall - wenn jemand mit einem z.B. Norwegen-Womo nach Deutschland bzw. in die EU einreist....
In dem Link ist ganz klar von "Nichtgemeinschaftsware", vom "Zollgebiet der Gemeinschaft" und von "voruebergehender Verwendung innerhalb der EG" die Rede.
Der Fragesteller hier hat was ganz anderes gefragt.
Wie kannst du dann vom deutschen (bzw. europæischen) Zollrecht auf das norwegische schliessen?
Wie bereits Berny vorgeschlagen hat - das Sinnvollste ist, einfach mal beim Zoll nachzufragen.
Denn auch auf deren Seite und in den norwegischen Einfuhrbestimmungen findet sich dazu nichts konkretes.
Das, was aber auf jeden Fall relevant ist - ist § 2 Abs. 1 der
Vorschrift zur abgabenfreien Einfuhr und mittelfristigen Benutzung von im Ausland registrierten Fahrzeugen in Norwegen:
Toll- og avgiftsfri innførsel og midlertidig bruk av utenlandsregistrert motorvogn i Norge er tillatt for personer som har fast oppholdssted i et annet land,
Da beide Familien ihren festen Aufenthalt in einem anderen Land haben, duerfen diese das in D zugelassene WoMo in Norwegen einfuehren und benutzen.
An anderer Stelle (§ 2 Abs. 4) steht noch:
Utenlandsregistrert motorvogn kan ikke toll- og avgiftsfritt innføres til Norge med sikte på utleie her. Utleiekjøretøy som er mottatt av utleiers representant som følge av et avsluttet leieforhold, kan likevel leies ut for transport direkte til utlandet.
Heisst: Ein im Ausland registriertes Fahrzeug kann nicht zoll- und abgabenfrei nach Norwegen eingefuehrt werden mit dem Zweck der Vermietung hier. Ein Auslandsfahrzeug welches empfangen wurde von einem Repræsentanten des Vermieters als Folge des Endes eines Mietverhæltnisses kann dennoch vermietet werden fuer den Transport direkt ins Ausland.
Dieser Passus zielt aber eigentlich auf Autovermieter und solche Fælle, wenn z.B. jemand in D bei Hertz ein Fahrzeug mietet mit einer Einwegsmiete nach Norwegen, dieses bei Hertz in Norwegen wieder abgibt und es dort wieder vermietet wird mit Einwegsmiete nach D.
Das ist aber in dem im Eingangsthread angefragten Beispiel nicht der Fall.
Das Fahrzeug wird ja von beiden Familien jeweils in Deutschland angemietet und nicht in Norwegen.
Das Womo, welches von der ersten Familie nach Norwegen gebracht und dort 2 Monate genutzt wird, soll wohl dann (wenn ich das richtig verstanden habe) 2 Monate in Norwegen stehen, bevor Familie 2 kommt und dieses dann wiederum 2 Monate in Norwegen nutzt und dann wieder ausfuehrt.
So ein Fall ist in der Vorschrift fuer die Einfuhr und Benutzung im Ausland registrierter Fahrzeuge nicht vorgesehen. Aber auch etwas Gegenteiliges (also, dass man dies so nicht machen darf) steht dort nicht drin.
Aus dem Grunde wære es wirklich sinnvoll, beim Zoll direkt nachzufragen.
Etwas, was vielleicht auch noch zu klæren wære - wo wird das Womo die 2 Monate stehen? Auf einem privaten Grund? Oder im øffentlichen Strassenverkehr?