Norwegen ist Mitgliedsstaat - von daher auch kein Abkommensstaat:
Mitgliedstaaten
Der Begriff Mitgliedstaaten umfasst die Staaten, für die das Gemeinschaftsrecht gilt. Das sind
* in der Europäischen Union (EU) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil)
* im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Island, Liechtenstein, Norwegen
* und im Rahmen des Abkommens über den freien Personenverkehr vom 21.06.1999 die Schweiz.
Uff, jetzt haste mir aber Angst gemacht...
Es wird unterschieden zwischen Mitgliedsstaaten (s. o.) und zusätzlich noch nicht zur EU usw. gehörende Abkommensstaaten.
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
Vom Gemeinschaftsrecht erfasste Drittstaatsangehörige
Die europäischen Verordnungen im Bereich der Sozialen Sicherheit stellen vom Gemeinschaftsrecht erfasste Drittstaatsangehörige Deutschen für die Rentenzahlung gleich. Sie erhalten daher bei Aufenthalt in den EU-Mitgliedstaaten ihre Rente wie bei einem Aufenthalt in Deutschland. Dies gilt nicht bei Aufenthalt in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
Det22 hat geschrieben:Aber wie verhælt sich die Aussage
Vom Gemeinschaftsrecht erfasste Drittstaatsangehörige
Die europäischen Verordnungen im Bereich der Sozialen Sicherheit stellen vom Gemeinschaftsrecht erfasste Drittstaatsangehörige Deutschen für die Rentenzahlung gleich. Sie erhalten daher bei Aufenthalt in den EU-Mitgliedstaaten ihre Rente wie bei einem Aufenthalt in Deutschland. Dies gilt nicht bei Aufenthalt in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
dazu?
Ohne jetzt hier näher in den Kontext zu gehen, aber bei dem Zitat scheint es ja eine Sache der "Sozialen Sicherheit" zu sein und nicht die eines erarbeiteten Rentenanspruchs (die Anfrage bei der BfA läuft ja):
Also könnte es sein, dass es sich hier nicht um eine während eines Berufslebens erarbeitete Rente dreht? Denn die zitierte BfA-Erläuterung sagt da ja wirklich etwas anderes.
Warten wir ab.
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(Erich Fried)
Man kriegt ja auch Altersrente, wenn man nie berufstätig war und sich somit nix erarbeitet hat. Diese würde dann - so ist meine Interpretation - in den genannten Ländern nicht ausgezahlt werden.
Huch, ist das spannend!
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Also ich kann bestætigen, dass man eine dt. Altersrente erhælt, auch wenn man spæter die norwegische Staatsbuergerschaft annimmt.
Was ich derzeit nicht weiss, ist, ob mit Abschlag oder ohne.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
muheijo hat geschrieben:Also ich kann bestætigen, dass man eine dt. Altersrente erhælt, auch wenn man spæter die norwegische Staatsbuergerschaft annimmt.
Was ich derzeit nicht weiss, ist, ob mit Abschlag oder ohne.
Gruss, muheijo
Jaja, das ist schon klar, es dreht sich ausschließlich um die 30%. Und eine Rente als Resultat eines langen Berufslebens ist keine "soziale Sicherung", sondern eine Versicherungsleistung.
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Hallo
Das mit dem Militær interessiert mich auch, habe ja 2 Søhne, ist ja noch viel Zeit dahin.
Soviel ich weiss, ist Wehrpflicht in Norge.
Und deswegen werden wir die norwegische beantragen.
Habe keine Lust, das meine Kids immer dann nach D muessen oder so.
Wenn sie ueberhaupt da rein wollen, mein grosser hat schon angemerkt ,
was er machen will. Koch auf einen U-Boot
Ja ja so sind die sechsjæhrigen
Thorge hat geschrieben:Hi ,wie lange muss man in Norge leben um die norwegische Staatsbürgerschaft zu bekommen?
Und gibt es auch soetwas wie ne doppelte Staatsbürgerschaft?
Hilsen Thorge
Sieben Jahre musst du im Land gemeldet sein, und eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nur in Ausnahmefällen, aber für uns Normalos nicht.
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Ulrike44 hat geschrieben:...Sieben Jahre musst du im Land gemeldet sein...
...und auch aufgehalten haben. Hælt man sich længer als 2 Monate pro Jahr nicht in Norwegen auf, zæhlt diese Zeit nicht mit.
Desweiteren zæhlt auch nur die Zeit, fuer die man eine Aufenthaltsgenehmigung von mind. 1 Jahr hatte.
Spielt bei mir wieder eine Rolle, denn das erste Jahr hatte ich nur fuer paar Monate befristete Arbeitsvertræge und demnach auch nur Aufenthaltsgenehmigungen fuer wenige Monate. Diese Zeit zæhlt dann bei den 7 Jahren nicht mit.
For å bli norsk statsborger må du i utgangspunktet ha oppholdt deg i Norge syv år i løpet av de siste ti årene. Du må ha oppholdt deg her med arbeids- eller oppholdstillatelser av minst ett års varighet.
Du kan oppholde deg inntil to måneder i utlandet i løpet av et kalenderår uten at det har betydning for beregningen av oppholdstid. ... Oppholder du deg mer enn to måneder i utlandet i løpet av et kalenderår, blir derimot tiden i utlandet trukket fra ...
Ulrike44 hat geschrieben:...Sieben Jahre musst du im Land gemeldet sein...
...und auch aufgehalten haben. Hælt man sich længer als 2 Monate pro Jahr nicht in Norwegen auf, zæhlt diese Zeit nicht mit.
Desweiteren zæhlt auch nur die Zeit, fuer die man eine Aufenthaltsgenehmigung von mind. 1 Jahr hatte.
Spielt bei mir wieder eine Rolle, denn das erste Jahr hatte ich nur fuer paar Monate befristete Arbeitsvertræge und demnach auch nur Aufenthaltsgenehmigungen fuer wenige Monate. Diese Zeit zæhlt dann bei den 7 Jahren nicht mit.
Ja, das ist richtig. Hast du vor dich einbürgern zu lassen?
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Ulrike, bin schon sehr gespannt auf die Antwort, die du vom Rentenversicherungsträger erhalten wirst.
Ich hoffe mal, dass es keine diskriminierenden Abschläge geben wird. Wir werden sehen.
Auf alle Fälle ist es schon wichtig, alles zu hinterfragen. Insbesondere, wenn es sich um solch rechtlich gravierenden Dinge wie den Wechsel der Staatsbürgerschaft handelt.
fjellnorge hat geschrieben:Ulrike, bin schon sehr gespannt auf die Antwort, die du vom Rentenversicherungsträger erhalten wirst.
Ich hoffe mal, dass es keine diskriminierenden Abschläge geben wird. Wir werden sehen.
Auf alle Fälle ist es schon wichtig, alles zu hinterfragen. Insbesondere, wenn es sich um solch rechtlich gravierenden Dinge wie den Wechsel der Staatsbürgerschaft handelt.
Daumendrück und hop!
fjellnorge
Ja, drücken wir uns die Daumen, dass ich diese von mir zitierte Aussage tatsächlich richtig interpretierte. Ich sag Bescheid.
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