Was passiert wenn...

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EuraGerhard
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Re: Was passiert wenn...

Beitrag von EuraGerhard »

Hallo!
der westfale hat geschrieben:Was mich mal Interessieren wuerde ist ob man dann den Fuehrerschein abgenommen bekommt, bei Alkohogenuss, weil man schon im oeffentlichen Verkehrsraum ist, oder ist das noch privater Bereich ( Zollgelaende) wo einem nur eine bestimmte Zeit die Weiterfahrt versagt wird bis man wieder nuechtern ist. :?:
Prinzipiell kann einem auch bei Trunkenheitsfahrten auf Privatgrund der Führerschein abgenommen werden, in Deutschland jedenfalls. Und ich nehme nicht an, dass man das in Skandinavien lockerer sieht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man einem ertappten Trunkenbold gestatten würde, zwölf Stunden lang auf dem Hafengelände seinen Rausch auszuschlafen.

Persönliche Erfahrung habe ich damit aber keine, da ich mir persönlich beim Fahren eine Grenze von 0,0‰ gesetzt habe.
Ulrike44 hat geschrieben:Weiß jemand, wie hoch die Promillegrenze in SE ist, auch 0,2 oder ganz 0?
Es sind 0,2‰.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
buecherwurm
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Re: Was passiert wenn...

Beitrag von buecherwurm »

Hellas Geschichte (beneidenswert, so eindrucksvoll mit Worten beschreiben zu können!) kannte ich noch nicht, bestärkt mich aber ungemein in meiner gewählten Standard-Reiseroute gen Norden (Sassnitz-Trelleborg).
Ich bin sehr leicht anfällig für die Seekrankheit: Meine erste Fährüberfahrt Rostock-Gedser (man sieht eigentlich immer eine der beiden Küsten...) war eine reine Mutprobe :oops: , hinterher fand ichs einfach schön (es war ja nix passiert). :wink:
Allerdings habe ich bei etwas Seegang keinerlei Bedürfnis, unter Deck zu gehen, sondern lümmele auf dem offenen Deck im Plastestuhl und lasse mir den Wind um die Nase wehen. :wink:
Und die vier Stunden sind doch schnell um - Schnapsleichen begegnet man auf dieser Route weniger.
Die oben erwähnten Fähren sind wohl manchmal sogar wieder zurückgefahren nach Norwegen, wenn sie in DK nicht anlegen konnten - oh Graus!

Grüße Astrid
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