Prinzipiell kann einem auch bei Trunkenheitsfahrten auf Privatgrund der Führerschein abgenommen werden, in Deutschland jedenfalls. Und ich nehme nicht an, dass man das in Skandinavien lockerer sieht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man einem ertappten Trunkenbold gestatten würde, zwölf Stunden lang auf dem Hafengelände seinen Rausch auszuschlafen.der westfale hat geschrieben:Was mich mal Interessieren wuerde ist ob man dann den Fuehrerschein abgenommen bekommt, bei Alkohogenuss, weil man schon im oeffentlichen Verkehrsraum ist, oder ist das noch privater Bereich ( Zollgelaende) wo einem nur eine bestimmte Zeit die Weiterfahrt versagt wird bis man wieder nuechtern ist.![]()
Persönliche Erfahrung habe ich damit aber keine, da ich mir persönlich beim Fahren eine Grenze von 0,0‰ gesetzt habe.
Es sind 0,2‰.Ulrike44 hat geschrieben:Weiß jemand, wie hoch die Promillegrenze in SE ist, auch 0,2 oder ganz 0?
MfG
Gerhard
