Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

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Schnettel
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Schnettel »

Huhu Trolli :winkewinke:
trolli hat geschrieben:Naja, die ä.VO sehe ich ein.
Ist doch DER AUFTRAG für die Erstattungsstelle , ..... nicht dass die Krankenwagen planlos durch die Gegend gondeln...und die Stadt( oder Land) kassiert :lol:
Das ist ja auch in Ordnung. Aber ich als OttoNormalo weiss das nun mal nicht, dass ich die beilegen muss. Kann dann der Bearbeiter nicht nochmal nachfragen, wenn er diese so superwichtige VO vermisst, bevor er ablehnt? Das wird doch nun jetzt nicht weniger Arbeit fuer ihn. Im Gegenteil. Ich hab ihn in ein Gespræch am Telefon verwickelt und er kriegt den ganzen Fall nochmal auf den Tisch, und mehrere andere in der Kette auch...
trolli hat geschrieben:Warum muss ich dem Finanzamt ALLES belegen. :wink:
Da meckert keiner....alles wird akribisch gesammelt....
Ich muss nix sammeln. Meine Steuererklærung kommt fix und fertig ausgefuellt vom Finanzamt. Wenn ich keine Ænderungen hab, kann ich ne sms schicken - und damit hat sich der Lack. Das einzige, was ich letztes Jahr einfuegen musste, waren die ueber die Firma gekauften Wertpapiere. Und dafuer gab es eine idiotensichere bebilderte Anleitung vom Arbeitgeber.
Es kann so einfach sein...
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trolli
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von trolli »

Schnettel hat geschrieben:Huhu Trolli :winkewinke:
trolli hat geschrieben:Naja, die ä.VO sehe ich ein.
Ist doch DER AUFTRAG für die Erstattungsstelle , ..... nicht dass die Krankenwagen planlos durch die Gegend gondeln...und die Stadt( oder Land) kassiert :lol:
Das ist ja auch in Ordnung. Aber ich als OttoNormalo weiss das nun mal nicht, dass ich die beilegen muss. Kann dann der Bearbeiter nicht nochmal nachfragen, wenn er diese so superwichtige VO vermisst, bevor er ablehnt? Das wird doch nun jetzt nicht weniger Arbeit fuer ihn. Im Gegenteil. Ich hab ihn in ein Gespræch am Telefon verwickelt und er kriegt den ganzen Fall nochmal auf den Tisch, und mehrere andere in der Kette auch...
Naja, hat er deine Tel-Nr.?
Kann er dich erreichen? (Dann müsste er den Bescheid vorerst auf "Vorbehalt" machen, hinterher wieder aufheben...)
Es ist ein Massengeschäft, welches wohl pragmatisch und leider meistens inkompetent abgehandelt wird.

trolli hat geschrieben:Warum muss ich dem Finanzamt ALLES belegen. :wink:
Da meckert keiner....alles wird akribisch gesammelt....
Ich muss nix sammeln. Meine Steuererklærung kommt fix und fertig ausgefuellt vom Finanzamt. Wenn ich keine Ænderungen hab, kann ich ne sms schicken - und damit hat sich der Lack. Das einzige, was ich letztes Jahr einfuegen musste, waren die ueber die Firma gekauften Wertpapiere. Und dafuer gab es eine idiotensichere bebilderte Anleitung vom Arbeitgeber.
Es kann so einfach sein...
Jaja, das ist einfach (für dich). :wink:
Schnettel
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Schnettel »

trolli hat geschrieben:Naja, hat er deine Tel-Nr.?
Kann er dich erreichen?
Jepp, da stehen Name, Anschrift und Tel.nr. drauf. Nachfragen wære ein leichtes gewesen. Und wenn er sich nicht traut, anzurufen, weil er ja nicht wissen kann, dass am anderen Ende auch ne Deutsche ist, dann kann man doch ein formloses Schreiben schicken, dass was fehlt und wenn es noch bis dann und dann nachgereicht wird, es bei der Entscheidung beruecksichtigt werden kann. Da braucht man doch auch keinen Bescheid auf Vorbehalt machen oder so. Sondern einfach noch die 3-4 Wochen warten. Jetzt werden es nochmal paar Monate, eh die ganze Maschinerie wieder angelaufen ist...
Naja. Wird schon irgendwie werden.
Und fuers næchste Mal weiss ich jetzt Bescheid. Und die Mitleser hier auch. :-)
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von kwierny »

Die dt Ämter und Behörden und sonstige dürfen nicht so einfach nach N anrufen, ich hab von daher auch meist meine e-mail Adresse hinterlassen.
Hilsen Kathrin
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trolli
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von trolli »

Bei einem bürokratischem Massengeschäft kann man nicht "hinterhertelefonieren".
Das geht praktisch nicht.
Man müsste zu jedem Telefonat einen Vermerk (für einen eventuellen Vertreter, im eventuellen Krankheitsfall...?) schreiben, sich die Akte "auf Halde" legen und warten ob etwas kommt.

Bei (z.B.) täglich 100 Anträgen mögliche 50 "auf Halde". (?) Oh Weh! :lol:

Was bei dir passiert ist, kann einen natürlich wütend machen. Da gebe ich dir recht.
Schnettel
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Schnettel »

Oh ja, aber passiert zum Glueck (bzw. hoffentlich?) nur einmal.... :-)
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Trollmama
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Trollmama »

Hallo!
Du hattest mein volles Mitgefühl, bis ich das hier gelesen habe:
Schnettel hat geschrieben: Ich habe zusætzlich auch noch ne Reiseversicherung, da ist auch Krankenschutz dabei.
Ich weiß nun nicht, ob diese Reiseversicherung für das Ausland (in diesem Fall Deutschland) gilt, aber wenn dem so ist, dann hält sich mein Verständnis ziemlich in Grenzen.

Spätestens als man Dir gesagt hat, daß Du eine Krankenversicherung brauchst, hättest Du erklären können, daß Du eine Auslandskrankenversicherung hast. Das Pflegepersonal hätte die Adresse, Telefonnummer und Versicherungsnummer von Dir bekommen können, oder Du hättest selbst bei der Versicherung angerufen. Und somit wärst Du diesem ganzen Theater aus dem Weg gegangen, weil die Versicherung dann von vorn herein hätte tätig werden können (z. b. dem Krankenhaus eine Deckungszusage für die Kosten erteilen, etc.).

Und anstatt diesen ellenlangen Bericht zu schreiben, wäre es vielleicht ratsamer gewesen, endlich mal bei der Versicherung anzurufen....

Viele Grüße
Trollmama
Schnettel
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Schnettel »

Trollmama hat geschrieben:Hallo!
Du hattest mein volles Mitgefühl, bis ich das hier gelesen habe:
Schnettel hat geschrieben: Ich habe zusætzlich auch noch ne Reiseversicherung, da ist auch Krankenschutz dabei.
Ich weiß nun nicht, ob diese Reiseversicherung für das Ausland (in diesem Fall Deutschland) gilt, aber wenn dem so ist, dann hält sich mein Verständnis ziemlich in Grenzen.

Spätestens als man Dir gesagt hat, daß Du eine Krankenversicherung brauchst, hättest Du erklären können, daß Du eine Auslandskrankenversicherung hast. Das Pflegepersonal hätte die Adresse, Telefonnummer und Versicherungsnummer von Dir bekommen können, oder Du hättest selbst bei der Versicherung angerufen. Und somit wärst Du diesem ganzen Theater aus dem Weg gegangen, weil die Versicherung dann von vorn herein hätte tätig werden können (z. b. dem Krankenhaus eine Deckungszusage für die Kosten erteilen, etc.).

Und anstatt diesen ellenlangen Bericht zu schreiben, wäre es vielleicht ratsamer gewesen, endlich mal bei der Versicherung anzurufen....

Viele Grüße
Trollmama
Hallo Trollmama. Ich glaube, du hast da was gruendlich missverstanden. Es ging nicht um das Krankenhaus - es ging um den Rettungswagen!!
Ich bin ja sehr wohl krankenversichert. Und das Pflegepersonal, bzw. das Personal im Krankenhaus hat auch alle diese Daten bekommen. Das Krankenhaus selber hat auch alles direkt (ueber die AOK, in die ich dafuer eintreten musste) abgerechnet. Soweit ging alles klar. Das einzige, was mir im Nachhinein Probleme gemacht hat, war der Rettungswagen. Der hat sich weder fuer meine Krankenversicherung interessiert - der wollte sich nicht erst mit dieser EU-Karte beschæftigen - geschweige denn, hætte der gewartet, bis ich bei irgendeiner Reiseversicherung angerufen hætte. Der musste einfach weiter!!
Deshalb hab ich vom DRK die Rechnung zugesandt bekommen.
Da ich ja ganz normal krankenversichert bin, ist es auch das naheliegendste, sich diese Kosten bei der Krankenversicherung zurueck zu holen. Uebrigens, wenn man Kosten von einer Reiseversicherung zurueck haben will, muss man im Antrag auch ausfuellen, ob man ggf. zuerst Ansprueche gegen einen anderen Versicherungstræger hat... Und auch bei beiden gleichzeitig einreichen, geht nicht.
Und als sie mir im Krankenhaus gesagt haben, dass ich eine Krankenversicherung brauch, ging es nicht darum, dass ich ueberhaupt eine Versicherung brauch, oder eine Kostendeckungszusage - das war doch alles klar! - sondern es ging darum, dass ich mir eine "aussuchen" sollte, ueber die die das abrechnen. Aber nochmal: es ging nicht um das Krankenhaus - sondern um den Rettungswagen. Das sind 2 getrennte Paar Schuhe!

Uebrigens - wærst du in der Lage gewesen, wenn du mit Kreislaufkollaps in die Klinik gefahren wirst, dann erstmal aus dem Rettungswagen die Reisekrankenversicherung anzurufen???? Auch der Notarzt hatte besseres zu tun! Die Papiere hatte ich alle dabei. Ich habe im Krankenhaus auch erwæhnt, dass ich ne Reisekrankenversicherung hab. Aber die haben sich dann meine EU-Karte geschnappt. Obwohl sie das auch noch nicht so richtig kannten, schien denen das einfacher zu sein. Und nochmal - es geht nicht um die Kosten des Krankenhauses. Die waren erledigt!

Und mein Beitrag sollte lediglich aufzeigen, welche Schwierigkeiten man bekommen kann, wenn man eben nicht weiss, dass man die ærztliche Verordnung beim Antrag zur Erstattung mit einreichen muss.
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Schnettel
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Schnettel »

Trollmama hat geschrieben:Und anstatt diesen ellenlangen Bericht zu schreiben, wäre es vielleicht ratsamer gewesen, endlich mal bei der Versicherung anzurufen....
Ja, anrufen kann ich da natuerlich. Nur hilft mir das nicht wirklich viel, solange ich ja nen Anspruch gegen einen anderen Versicherungstræger hab und auch der Erstattungsantrag læuft....
Ich kønnte lediglich in Erfahrung bringen, ob ich nach einem Jahr die Kosten ueberhaupt noch einreichen kønnte... Aber was bringt mir das???
Es war auch mehr ironisch gemeint. Denn es ist ja klar, dass ich den Anspruch auf Rueckerstattung habe (abzgl. eines eventuellen Eigenanteils). Es geht mir hier aber, wie gesagt, um den ganzen buerokratischen Kram und die Hindernisse, die einem trotz EU-Krankenversicherungskarte in den Weg kommen kønnen.

Einen schønen Sonntag noch! :winkewinke:
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von gs47 »

.....@Schnettel,
da muß ich Dir schon Recht geben.Es muß aufgezeichnet werden wenn es im Enstfall was passieren kann.Man merkt es nur dann wenn ebend was paaiert.Wär wiklich mal ein großes Thema hier im Forum.Wär nicht ins Ausland fährt kennt diese Probleme überhaupt nicht.Deshalb-hatte ich schon berichtet-bin ich mal zu Hause geblieben u.auf Urlaub verzichtet.Weil es bei mir gesundheitliche Probleme in diesem Jahr gegeben hat.Denn bin ich jetzt spätesten gewarnt was passieren kann,alledem ich eine Auslandkrankenversicherung(bis 6 Wochen)habe.Vielleicht muß man auch mit der Auslandkrankenkasse o.mit der eigenen sprechen, was man so vorhat.Hoffe das es ein gutes Ende nimmt.Halte bitte uns auf dem laufenden über der Sache.
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Schnettel »

gs47 hat geschrieben:.....@Schnettel,
da muß ich Dir schon Recht geben.Es muß aufgezeichnet werden wenn es im Enstfall was passieren kann.Man merkt es nur dann wenn ebend was paaiert.Wär wiklich mal ein großes Thema hier im Forum.Wär nicht ins Ausland fährt kennt diese Probleme überhaupt nicht.Deshalb-hatte ich schon berichtet-bin ich mal zu Hause geblieben u.auf Urlaub verzichtet.Weil es bei mir gesundheitliche Probleme in diesem Jahr gegeben hat.Denn bin ich jetzt spätesten gewarnt was passieren kann,alledem ich eine Auslandkrankenversicherung(bis 6 Wochen)habe.Vielleicht muß man auch mit der Auslandkrankenkasse o.mit der eigenen sprechen, was man so vorhat.Hoffe das es ein gutes Ende nimmt.Halte bitte uns auf dem laufenden über der Sache.
gs47
Hallo gs47,
auch, wenn du in eines der EWS-Lænder in den Urlaub fæhrst, bist du dort mit deiner normalen Krankenversicherung versichert. Dafuer gibt es ja diese taubenblaue EU-Krankenkarte. Guckst du auch hier. Und normalerweise sollte man meinen, dass dies dann auch unbuerokratisch und einfach abgerechnet werden kann. Aber eben auch da wiehert der Amtsschimmel. Das Wichtigste ist ja nach wie vor, dass einem geholfen wird!
Wenn man sich natuerlich gesundheitlich nicht in der Lage fuehlt, ins Ausland zu fahren, sollte man warten bis es besser wird. Aber manchmal wirkt auch ein Urlaub Wunder! Ich wuensch dir alles Gute und dass du bald wieder fit bist! Viele Gruesse, Schnettel.
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Kasi »

Hei Schnettel,
ich habe den Eindruck, dass entweder du, oder jemand anders da etwas missverstanden hat mit den Krankenkassen. Du musst nicht der AOK beitreten (bezahlst du jetzt jeden Monat einen Beitrag?). Es ist vielmehr so, dass die AOK die Vermittlungsstelle für Gesundheitsdienstleistungen Nowegens im Ausland ist.
Sprich: wenn du in Deutschland bist, dann kannst du zur AOK gehen, sagen dass du in Nowegen lebst und krankenversichert bist und in D zum Arzt musst. Du bekommst dann für jeden Arztbesuch einen Abrechnungsschein und die AOK leitet das weiter. Das gleiche gilt für Krankenhäuser.
Kritisch wird es, wenn das noch nicht klar ist, wenn du z.B. notfallmässig im Krankenhaus auftauchst, die kennen halt die norwegische Karte nicht. (Ich finde übrigens auch es ist der Hammer, dass das Kärtchen auf norwegisch beschriftet ist! Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie ein spanischer Arzt reagiert, wenn ihm so etwas unter die Nase gehalten wird!).
Grüsse, Kasi
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Schnettel »

Kasi hat geschrieben:Hei Schnettel,
ich habe den Eindruck, dass entweder du, oder jemand anders da etwas missverstanden hat mit den Krankenkassen. Du musst nicht der AOK beitreten (bezahlst du jetzt jeden Monat einen Beitrag?). Es ist vielmehr so, dass die AOK die Vermittlungsstelle für Gesundheitsdienstleistungen Nowegens im Ausland ist.
Sprich: wenn du in Deutschland bist, dann kannst du zur AOK gehen, sagen dass du in Nowegen lebst und krankenversichert bist und in D zum Arzt musst. Du bekommst dann für jeden Arztbesuch einen Abrechnungsschein und die AOK leitet das weiter. Das gleiche gilt für Krankenhäuser.
Kritisch wird es, wenn das noch nicht klar ist, wenn du z.B. notfallmässig im Krankenhaus auftauchst, die kennen halt die norwegische Karte nicht. (Ich finde übrigens auch es ist der Hammer, dass das Kärtchen auf norwegisch beschriftet ist! Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie ein spanischer Arzt reagiert, wenn ihm so etwas unter die Nase gehalten wird!).
Grüsse, Kasi
Hallo Kasi.
Das mit der AOK ist nur fuer die Abrechnungen. Ich bin jetzt dort kein Mitglied, zahle dort auch keine Beitræge. Aber man hat mir erklært, dass die Abrechnung nicht direkt mit Norwegen geht, sondern ueber eine Krankenkasse erfolgen muss. Das muss auch nicht die AOK sein. Ich hætte mir auch die Barmer, eine IKK oder BKK auswæhlen kønnen. Die Liste war lang. Aber mir ist das doch egal, ueber welche KK das KH das abrechnet... Ach ja, und die Abrechnung geht dann von der Krankenkasse dann auch wieder ueber diese Verbindungsstelle Krankenkassen Ausland (die dann eigentlich auch wieder nur die Schreiben hin und her schicken...). Also insofern ist nicht die AOK die Verbindungsstelle fuer Gesundheitsdienstleistungen Norwegens im Ausland, sondern diese DVKA. Das KH kann sich aber nicht direkt dahin wenden mit der Abrechnung, sondern es muss eine KK noch dazwischen. Irgendeine gesetzliche.

Dass die EU-Krankenkarte norwegisch beschriftet ist, ist doch eigentlich kein Problem. Denn die Karte ist einheitlich. Da wo, der Name steht, steht immer der Name, egal ob auf der deutschen, der portugisischen oder der norwegischen. Deshalb sollte das eigentlich kein Problem sein...


Noch ein edit: Einen Abrechnungsschein von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse braucht man nicht. Auch nicht, wenn man normal zum Arzt gehen muss im Ausland, also auch nicht, wenn es kein Notfall ist. Es reicht absolut die EU-Krankenkarte. Wie die Abrechnung durch den Gesundheitsdienstleister zu erfolgen hat, ist hier beschrieben (mit den Varianten EU-Krankenkarte oder Abrechnungsschein). In diesem Dokument ist auch nochmal erlæutert (fuer die Praxis), was die einzelnen Felder auf der EU-Krankenkarte bedeuten... Eigentlich sollte man sich das ausdrucken und mit dabei haben, falls man mal nen Arzt im Ausland braucht....

edit2: Hier ist noch ein Merkblatt fuer auslændische Urlauber in Deutschland. Da ist das alles auch nochmal kurz beschrieben.

Naja, und der kleine harmlose Absatz "Kostenerstattung" erweist sich im Nachhinein als sehr verzwickt, obwohl es doch so einfach klingt.
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
Tina&Kei
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Tina&Kei »

Hei Schnettel!

Deine Odyse ist mal wieder typisch für D. Und ich spreche da, aufgrund der Erkrankung meiner Ma, aus Erfahrung.

Ich kann dazu nur eines sagen.......als ich mit Ma im Februar letzten Jahres nochmal in Norge war, und sie ja wöchentliche Blutkontrollen brauchte (wegen der Chemo), gingen wir ins Krankenhaus, legten die EU-Krankenkarte vor und ihren "Blutpass"......ab ging es zur Blutentnahme, viele lieben Worte von den Schwestern, der Eintrag der wichtigen Werte in den Blutpass, einen lieben Händedruck......und wir konnten gehen.....mit den Besten Werten seit langem. Norge hat ihr sehr gut getan :lol:

Was ich bei dir nicht verstehe.......es kam doch bestimmt zum Cafe der Rettungswagen und sicher auch ein Notarzt. Wenn der Doc da war ist es doch automatisch so, das somit die Einweisung in die Klinik stattfindet. Ausser, er hätte vor Ort entschieden, dass das nicht nötig ist. Und das unterschreibt er doch und das DRK hat das vorliegen?! :?: :?: :?:
Irgendwie versteh ich das deutsche System darin nicht wirklich.....aber mich wundert sowas - Erfahrungstechnisch - schon gleich nicht mehr! Wenn ich da nur mal an die Rehaklinik denke, die meiner Ma die Chemo nicht geben wollte, weil es nicht ins Buget passte............Bei sowas wurde ich dann zur "Wildsau"! Aber das ist eben mal das System hier......ob man durchblickt oder nicht :evil:
Ich würde evtl an deiner Stelle mal versuchen, dieser "Verbindungsstelle" einen "Netten" Brief zu schreiben, in dem du denen eine Frist einräumst, die Sache zu bearbeiten. Hat bei uns des öfteren geholfen. (Manchen muss man Beine machen).

Was sagt deine KK in Norge dazu? Kann die nicht evtl was machen? Oder halten die sich raus, so in der Art "Geht uns alles nichts an".

LG Tina
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Re: Erstattung von im Ausland bezahlten Arztkosten u.æ.

Beitrag von Schnettel »

Hei Tina.
Ja, das ist alles bisschen sehr buerokratisch...
Zu dem Cafe kam der Rettungswagen samt Notarzt und hat eben entschieden, mich mitzunehmen. Dafuer gibt es auch eine ærztliche Verordnung von diesem Notarzt. Die liegt dem DRK auch vor, klar.
Und ein Exemplar davon hab ich zugeschickt bekommen, am Duplikat der Rechnung. Nur war mir halt nicht klar, dass genau diese Verordnung mit dem Antrag mit eingereicht werden muss. Stand ja auch nirgendwo. Nicht mal in dem Infoblatt der Verbindungsstelle (in einem vorherigen Beitrag verlinkt) steht davon was - nur eben Rechnung und Quittung.
Die KK hætte durchaus auch beim DRK (dem Aussteller der Rechnung) nachfragen kønnen, ob eine ærztliche Verordnung vorliegt. Das wære sogar noch schneller gegangen...
Ich hab ja auch grundsætzlich kein Problem damit. Was mich nur ærgert - nirgendwo steht (und woher soll man als Normalo das wissen), was ich ausser der Rechnung und Quittung einreichen muss. Und dann wird einfach abgelehnt. Und das alles zieht sich ueber Monate.
Reiseversicherung hin oder her - darum ging es ja gar nicht - sondern um die Abwicklung der Ansprueche aus der ganz normalen gesetzlichen Krankenversicherung....

Als ich mit dem Herrn der KK telefonierte, der das (erstmal) abgewiesen hat, weil es ja Vorschrift ist....., sagte der mir dann noch, ich solle doch mal hier mit der Krankenversicherung reden, ob die das nicht aus Kulanz zahlen kønnen. ??Kulanz?? Das sagte gerade er.... Das brauch ich aber gar nicht. Denn ich brauch ja eben nur diese Verordnung noch nachzureichen. Nur dann geht eben erstmal wieder die ganze Maschinerie los und das dauert wieder ewig...
Die Versicherung hier kann da gar nicht so viel machen. Denn die Erstattungsansprueche richten sich ja nach dem Land, in dem man war. Das heisst, die entscheiden das ja gar nicht... Die sind dann nur "Auszahler".

Andererseits ist es gut zu høren, dass es auch unkomplizierter geht. Wie man am Beispiel deiner Ma sieht...
Und auch da, wo ich mir die Spritze geholt hab, war es doch einigermassen unkompliziert (wenn man bedenkt, dass ich dort auch die erste mit so 'ner Karte war ;-) ). Es war halt nur "unwesentlich" teurer als bei uns.... ;-)
Und selbst mit dem Krankenhaus hat das ja letztenendes auch ganz gut geklappt (wenn ich mal von dem Brief mit den 10 Euro Praxisgebuehr absehe....).

LG :winkewinke:
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