Hallo,
also wir mussten das Prozedere leider einmal durchspielen, als letztes Jahr eine gebuchte Norwegen Kreuzfahrt - wegen Krankheit meiner Frau - nicht angetreten werden konnte.
Wir haben seit Jahren beim ADAC eine RRV (Familie, ab 68 Jahre, € 132 ohne SB!) da wir nicht mehrmals im Jahr für jede einzelne Fahrt eine neue RRV abschließen wollten.
Um aber letztendlich an die uns zustehenden Penunzen zu kommen, galt es zunächst einmal die "Fragebögen" auszufüllen.
Man sollte sich schon klar darüber sein, dass man gute Gründe haben sollte, die Schweigepflicht des Arztes aufgehoben wird etc.
Der Hausarzt musste einen 3-seitigen Fragebogen ausfüllen und die Richtigkeit bestätigen (Diagnose, wann erstmals Arzt aufgesucht, bestand Reisefähigkeit, stationäre Behandlung, wann, wo, Entlassungsbericht des Krankenhauses, Vorerkrankungen, Behandlungsdaten, Einschätzung des Arztes ob der Antritt der Reise "nicht zumutbar" bzw."nicht möglich" war, Schwangerschaft etc.).
Vorlegen aller Arztberichte für Buchungs- und Reisejahr (ca. 18 Monate), Adressen von "vorbehandelnden" Ärzten.
Es kann also sein, dass es selbst im Todesfall kein Geld zurück gibt, wenn bei der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Buchung, nach Meinung der Versicherung, schon abzusehen war, dass die Person - auf Grund der Vorerkrankungen - den Reiseantritt nicht erleben wird
Wir haben nach 6 Wochen unser Geld (immerhin ein mittlerer vierstelliger Betrag) zurückerhalten, nachdem wir alle Zweifel ausräumen konnten.
Ich meine, dass es nicht nur auf diese Versicherung zutrifft, sondern vermutlich auf alle anderen auch.