Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

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Christoph
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Christoph »

Schnettel hat geschrieben:... in 2 Jahre und fuer jeden Auslænder, egal, ob er nach 2 Jahren wieder geht oder bleibt.
Und nur mal schnell nachgehakt, da ich sonst dieser Sache erst gegen Ende April auf den Grund gehe und zugegebenermaßen hoffe, daß das von Euch schon einer beantworten kann:

Wie ist es denn, wenn ich nach einem Jahr Aufenthalt in Norwegen Wohneigentum erwerbe...bekomme ich dann im 2. Jahr auch trotzdem noch den Freibetrag? Als die Frage für uns noch relevant war, da hieß es nämlich, daß man mit dem Hauskauf dokumentiert, dauerhaft in Norwegen bleiben zu wollen und damit keinen Anspruch mehr auf den fradag hat. Hat man die Frage nach Gewährung des fradrags also tatsächlich von dem "midlertidlig opphold" entkoppelt?

Grüßlis aus dem Regen...
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Mietzekatze »

Hallo Christoph

Gute Frage ,nächste Frage :lol:

Bei uns war es ähnlich,wir wurden darauf hingewiesen,
bei einem Hauskauf wird der Steuerfreibetrag nicht mehr annerkannt.
Weil man dadurch dokumentiert,dauerhaft in Norge leben und arbeiten zu wollen.
Aber ist schon lange her.
Wer weiss was sich da geändert hat,eigendlich hat es uns bis zu diesem Artikel nicht mehr intressiert.
Bin auch gespannt auf Antworten

Grüsslis nach Mo
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Schnettel »

Hei Christoph!
Ja, es ist nirgends mehr von "midlertidig opphold" die Rede - weder auf den Seiten von Skatteetaten noch in der Hilfe zur Steuererklærung.
Es steht ausdruecklich und ohne Einschrænkung da: "...for utenlandske arbeidere..."
Frueher war das immer noch ergænzt mit "med midlertidig opphold"...
Ich weiss, dass das dann immer hier und da Probleme mit der Auslegung gab, was noch als >mittelfristig< gilt.
Ein Kriterium war, wie du auch schreibst, der Hauskauf. Da hat man i.d.R., was diesen Freibetrag betrifft, in die Røhre geguckt.
Manchen wurde dieser Freibetrag aber auch schon nicht anerkannt, nur weil sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag hatten.
Ich vermute mal, dass man hier gleiche Behandlung erreichen und der Willkuer bei der Steuererklærung (und -Bearbeitung) einen Riegel vorschieben wollte (und mit der Kuerzung von 4 auf 2 Jahre natuerlich auch mehr Steuern...) :-?

Æhm, aber wieso fragst du denn danach? Du zæhlst doch schon fast zu den Ureinwohnern.... :lol: :lol: :lol:
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Christoph »

Schnettel hat geschrieben:Æhm, aber wieso fragst du denn danach? Du zæhlst doch schon fast zu den Ureinwohnern.... :lol: :lol: :lol:
Weil ich auch nicht-ureinwohnende Freunde und Bekannte aus D habe, die mit größter Wahrscheinlichkeit Ende des Monats mit ihrer selvangivelse bei mir auftauchen und da will ich ja dann gerüstet sein.

Grüßlis...Christoph
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Schnettel »

Aaah, verstehe....

Also denn, viel Spass beim Selvangivelse ausfuellen....
Und schøne Gruesse in den Sueden! 8)
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Christoph »

So, nun habe ich mich doch mal hingestzt und nachgelesen: Also wenn ich diese Ausführungen von skatteetaten richtig verstehe, ist es tatsächlich so, daß Wohneigentumerwerb nicht den standardfradag beendet. Und, wenn ich das weiterhin richtig verstehe, können Ausländer, die im 2.Halbjahr 2007 gekommen sind und in der 2007-er selvangivelse den standardfradag genutzt haben, den dieses Jahr in der 2008-er und auch noch nächstes Jahr in der 2009-er selvangivelse nutzen...vorausgesetzt natürlich, es macht finanziell Sinn (Kreditzinsangabe entfällt ja). Oder liest jemand etwas anderes aus den skatteetaten-Ausführungen heraus?

Grüßlis und einen weiterhin schönen Abend...
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Schnettel »

Christoph hat geschrieben:Und, wenn ich das weiterhin richtig verstehe, können Ausländer, die im 2.Halbjahr 2007 gekommen sind und in der 2007-er selvangivelse den standardfradag genutzt haben, den dieses Jahr in der 2008-er und auch noch nächstes Jahr in der 2009-er selvangivelse nutzen
Hallo Christoph.
Nein, das ist leider nicht richtig so.
Guckst du nochmal hier.
Oppholder du deg i Norge hele inntektsåret, får du fullt minstefradrag og personfradrag (12/12). Oppholder du deg i Norge en del av inntektsåret, reduseres fradragene i forhold til hvor lenge du har oppholdt deg i Norge. Har du for eksempel oppholdt deg i Norge mellom 3 og 4 måneder i inntektsåret, blir fradragene 4/12 av fulle fradrag. Standardfradrag for utenlandsk arbeidstaker reduseres ikke i forhold til oppholdstiden.
Weiter steht da.
Da kan du kreve standardfradrag de to første inntektsårene du skattlegges som bosatt i Norge.
Also personfradrag und minstefradrag werden entsprechend der Aufenthaltsdauer in Norge gekuerzt. Der standardfradrag nicht.
Heisst - jemand, der im Juli 2007 nach Norwegen kommt, bekommt die 10% (max. 40.000 NOK) fradrag dann fuer das ganze Jahr 2007 und 2008. In 2009 dann nicht mehr, weil nur 2007 und 2008 sind die ersten beiden "inntektsårene", fuer die man in Norwegen besteuert wird. Ob man diese komplett hier war, spielt keine Rolle, da ja der Standardfradrag nicht entsprechend der Aufenthaltszeit gekuerzt wird (wenn diese im ersten Jahr geringer als 12 Monate ist) - [wobei eine solche Kuerzung eh nur die betreffen wuerde, die mehr als 400.000 NOK brutto gleich im ersten Jahr verdienen wuerden, weil erst ab da die Kappung greift - ansonsten sind 10% = 10%, egal ob von einem Monatsgehalt oder von 12....]

Fazit:
Wer also erst gegen Ende des Jahres kommt, hat von dem Standardfradrag im ersten Jahr nicht mehr sehr viel. Und dann eben nur noch ein weiteres Jahr......
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Schnettel »

Vielleicht noch ein kleines Beispiel....

Jemand kommt im Januar 2008 nach Norwegen und verdient 40.000 NOK brutto im Monat.
Macht im ganzen Jahr 480.000 NOK brutto.
Daraus ergibt sich ein Standardfradrag von 40.000 NOK (10% wære 48.000 NOK - ist aber auf 40.000 NOK gedeckelt).

Kommt derjenige im Mærz 2008 nach Norwegen und verdient das gleiche, so sind das 400.000 NOK brutto im Jahr.
Daraus ergibt sich auch ein Standardfradrag von 40.000 NOK (næmlich die 10% vom Brutto).

Kommt derjenige erst im Dezember 2008 nach Norwegen, und verdient auch wieder die 40.000 NOK pro Monat, dann kann er fuer dieses inntektsår 2008 nur davon 10% als Standardfradrag geltend machen, also 4.000 NOK. Da das aber schon als das erste inntektsår zæhlt, geht einem einiges fløten.....
In diesem Fall wære es schlau, erst im Januar zu beginnen, damit man 2 volle Jahre mit dem Standardfradrag ausnutzen kann.
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Christoph »

Guten Morgen Schnettel...

danke für Deine Ausführungen. Das für mich Interessante liegt in diesen beiden Sätzen:
Oppholder du deg i Norge over 183 dager i en 12-månedersperiode eller over 270 dager til sammen i en 36-måndersperiode, blir du skattepliktig som bosatt. Da kan du kreve standardfradrag de to første inntektsårene du skattlegges som bosatt i Norge. Dette gjelder selv om du for tidligere år har fått/hatt krav på standardfradrag fordi du var begrenset skattepliktig til Norge.
Daraus schließe ich, daß man für die ersten beiden überwiegend (>183 Tage) in Norge verbrachten Jahre (skattepliktig som bosatt) den standardfradrag beantragen kann, auch wenn man ihn vorher, z.B. am Anfang seines Aufenthaltes in Norwegen, schon mal für einen unter 183 Tage liegenden Zeitraum in Kauf genommen hat. Oder deute ich da das Steuernorwegisch falsch?

Es bleibt spannend... :D

Grüßlis nordover...
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Schnettel »

Das stimmt, da hast du Recht. :super: :super: :super:
So gesehen auseinandergenommen, heisst das ja, einer, der im zweiten Halbjahr kommt, ist in den ersten paar Monaten "begrenset skattepliktig" und bekommt den Standardfradrag deswegen. Und dann die næchsten beiden Jahre auch noch als "skattepliktig som bosatt".
So ist das dritte Beispiel von gestern falsch, derjenige bekommt fuer die Dezemberzeit den Standardfradrag als "begrenset skattepliktig" und dann noch die beiden Folgejahre...
Dann wære also im Gegenteil schlauer, wenn man zur Jahreshælfte nach Norge kommt, bis zum Juli zu warten, anstatt im Juni zu kommen, damit mit man in dem Jahr nur begrenset skattepliktig ist und dann noch 2 volle Jahre hat... ;-)
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Christoph »

So, nun habe ich mal die selvangivelse für 2 Freunde bearbeitet.

Was mich überrascht hat, einfach weil es mir nicht bewußt war: Das System sieht bei Eingabe des 10%-igen standardfradrag anscheinend automatisch von der Anrechnung der Kreditzinsen ab. Ob das auch für die "bestimmten" anderen fradrag gilt, die dann wegfallen sollen, kann ich aber nicht sagen.

Weiß eigentlich jemand, wieviel effektiv vom standardfradrag auf die skatteberegning durchschlägt? Auch 28% wie bei den Kreditzinsen?

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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Schnettel »

Christoph hat geschrieben:Weiß eigentlich jemand, wieviel effektiv vom standardfradrag auf die skatteberegning durchschlägt? Auch 28% wie bei den Kreditzinsen?
Was meinst du denn damit genau? ("...28% wie bei den Kreditzinsen...")?

Der Standardfradrag wird ja in seiner Høhe (10% vom Brutto, max. 40.000) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Um die Auswirkungen zu berechnen, kannst du doch das Berechnungsprogramm bei skatteetaten einmal mit Standardfradrag ohne Kreditzinsen und einmal anders herum berechnen lassen.
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von anschu79 »

Hei,

ich bin gerade dabei meine selvangivelse auszufüllen (ich weiß, sehr zeitig meinerseits :oops: ). Nun sind dabei noch Fragen aufgetaucht:

Erklärung zum Verständnis:
- Ich bin seit August lønnstakere mit einer 50% Stelle und habe mich in Norwegen angemeldet. Anfahrt zur Arbeit 2 km per Weg.
Fragen:
- Gibt es einen Unterschied zwischen Minstefradrag i egen inntekt (Punkt 3.2.1 / jetzt mit den "normalen" 31.800,- kr ausgefüllt) und dem standardfradrag til utenlandske arbeidstakere?
- Ist es sinnvoll, dass ich den standardfradrag mit 10% überhaupt haben möchte?
- Wenn nicht, warum?
- Wenn ja: Wo muss ich den standardfradrag in der selvangivelsen eintragen? (Toll wäre eine Angabe des Punktes)
- Muss/Sollte ich den Betrag des minstefradrags ändern?

Herzlichen Dank für die Antworten!
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Anja
Uwe
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Uwe »

Hei, der Tipp kommt nun wahrscheinlich zu spät, aber ich würde mir die im jeweiligen Jahr im März/April verfügbare Ausgabe von "Dine Penger" kaufen - da stehen schon mal sehr viele hilfreiche Tips zur selvangivelse drin. Eine Mitgliedschaft in der skattebetalerforening kostet dazu auch nicht die Welt und beschert einem eine gewaltige Menge weiterer Informationen einschließlich 1-2 kostenlosen Steuerberatungen/Jahr.
Der standardfradrag lohnt sich m.E. in den seltensten Fällen, weil man über die anderen Freibeträge (auf die man eben bei Wahl des standardfradags verzichtet) meist deutlich mehr Steuern sparen kann.

Grüße
Uwe
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Re: Steuerermäßigung in den ersten beiden Jahren?

Beitrag von Schnettel »

anschu79 hat geschrieben:Hei,

ich bin gerade dabei meine selvangivelse auszufüllen (ich weiß, sehr zeitig meinerseits :oops: ). Nun sind dabei noch Fragen aufgetaucht:

Erklärung zum Verständnis:
- Ich bin seit August lønnstakere mit einer 50% Stelle und habe mich in Norwegen angemeldet. Anfahrt zur Arbeit 2 km per Weg.
Fragen:
- Gibt es einen Unterschied zwischen Minstefradrag i egen inntekt (Punkt 3.2.1 / jetzt mit den "normalen" 31.800,- kr ausgefüllt) und dem standardfradrag til utenlandske arbeidstakere?
- Ist es sinnvoll, dass ich den standardfradrag mit 10% überhaupt haben möchte?
- Wenn nicht, warum?
- Wenn ja: Wo muss ich den standardfradrag in der selvangivelsen eintragen? (Toll wäre eine Angabe des Punktes)
- Muss/Sollte ich den Betrag des minstefradrags ändern?

Herzlichen Dank für die Antworten!
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Hallo Anja.
Wenn du dir den Thread durchliest, findest du die Antworten auf deine Fragen....
Falls hinterher noch was offen sein sollte, dann gern. (Wobei es ja jetzt fuer irgendwelche Ænderungen eh zu spæt wære.)
Viele Gruesse
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