Morfie hat geschrieben:
Eine Bestimmung reicht, wenn der Titer hoch genug ist und die Impfungen pünktlich wiederholt werden.
LG, Kirsten.
Moin,
aufpassen! Pünktlich heißt max. 365 Tage, 1 Tag zu spät und eine neue Titerbestimmung ist fällig.
Gruß Gundhar
Das meinte ich auch. Innerhalb dieser Zeit die Tollwutimpfungen widerholen, dann ist es egal, ob du von D nach N in den Urlaub fährst oder in Norwegen lebst und aus dem Ausland kommst.
Det22 hat geschrieben:Dazu kommt dann noch die Lauferei zur mehrfach innerhalb bestimmter Fristen (10 Tage bzw. 7 Tage) zu wiederholenden Bandwurmimpfung.
Hei, wenn du hier in Norwegen wohnst, brauchst du nur alle halbe Jahr nur eine Bandwurmkur machen, das sind Tabletten und keine Impfung. Und wenn du zurück vom D. Urlaub fährst dann gehste halt einmal so 8-10 Tage vorher zum Tierarzt und läßt ihm die Tabletten geben und in den Pass eintragen und das wars, ist doch keine Lauferei.
Gottseidank haben wir hier eine super Tierklinik, und der Chef spricht auch noch perfekt Deutsch und hat uns alles erklärt.
Löwin hat geschrieben:...........Und wenn du zurück vom D. Urlaub fährst dann gehste halt einmal so 8-10 Tage vorher zum Tierarzt und läßt ihm die Tabletten geben und in den Pass eintragen und das wars, ist doch keine Lauferei.
.........
Du musst vor Rueckkehr aus D innerhalb der Fristen dort eine Wurmkur machen und anschliessend nach Rueckkehr innerhalb der Fristen eine Wurmkur in N.
Ist schon eine "kleine" Lauferei / Fahrerei - abhængig davon, wo man wohnt. Der næchste Tierarzt bei uns ist etwa 50 km entfernt.
Morfie hat geschrieben:Wenn dein Hund einen ausreichenden Titer hat und regelmäßig innerhalb von 365 Tagen geimpft wird, reicht der einmalige Titertest, wie Linda schon schrieb.
LG, Kirsten.
Auch das ist so nicht mehr richtig.
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden. Quelle
vorgeschriebenen Interwallen
Damit sind die Intervalle der Impfhersteller gemeint. Inzwischen gibt es etliche Impfstoffe, die 3 Jahre Gültigkeit haben.
Die Impfintervalle werden inzwischen von allen europäischen Ländern anerkannt, auch Norwegen und Schweiz.
Unsere TÄ in .no war neidisch als sie erfuhr, dass man hier in .de Impfungen haben die 3 Jahre lang gültig sind, das hatten sie (stand 2007) NICHT in .no
Wir lassen unser jedes Jahr auf neue Impfen um sicher zu gehen, kein Ärger beim Zoll zu bekommen da wir seit 2006 jedes Jahr mit dem Hund nach Norwegen verreisen.
Hei,
unser Hund wurde bislang jedes Jahr auf den Tag genau - also nach 365 Tagen - auf's neue Tollwutgeimpft. In diesem Jahr sagte uns unsere Tierärztin, daß der neue Impfstoff "Enduracell*8" drei Jahre vorhält und sie nicht unnötig "Chemie" in den Hund pumpen möchte.
Aufgeschreckt durch die behördlichen Bestimmungen in Norge, habe ich mich an die norwegische Botschaft gewandt. Darauf erreichte mich folgende Mail:
Sehr geehrte Frau Janicke.
Die Impfschutz für 3 Jahren ist auch gültig, es muss in Ihrem Hundepass bestätigt werden.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Reise nach Norwegen.
Linda hat geschrieben:Bei den Impfintervallen wäre ich sehr vorsichtig.
Unsere TÄ in .no war neidisch als sie erfuhr, dass man hier in .de Impfungen haben die 3 Jahre lang gültig sind, das hatten sie (stand 2007) NICHT in .no
.........
Dann sollte sie vielleicht einmal eine Fortbildung machen, es sei denn euer Besuch war vor der Veröffentlichung (4. Juli 2007).
Ny test kreves ikke dersom dyret tidligere har blitt testet med tilfredsstillende resultat og har blitt revaksinert med de intervaller produsenten har fastsatt for den aktuelle vaksinen.
Es darf aber auch wirklich nicht mehr als genau ein Jahr zwischen den Tollwutimpfungen liegen, sonst muß der Titertest wiederholt werden!
Hilsen Kathrin
hatte die 2. Seite ganz übersehen
Ohne Orientierungssinn sieht man viel mehr von der Welt!
Löwin hat geschrieben:...........Und wenn du zurück vom D. Urlaub fährst dann gehste halt einmal so 8-10 Tage vorher zum Tierarzt und läßt ihm die Tabletten geben und in den Pass eintragen und das wars, ist doch keine Lauferei.
.........
Du musst vor Rueckkehr aus D innerhalb der Fristen dort eine Wurmkur machen und anschliessend nach Rueckkehr innerhalb der Fristen eine Wurmkur in N.
Ist schon eine "kleine" Lauferei / Fahrerei - abhængig davon, wo man wohnt. Der næchste Tierarzt bei uns ist etwa 50 km entfernt.
Hei wenn du wieder hier bist brauchst du keine Wurmkur mehr zu machen, ist nur beim ersten Mal so. So das hat unser Tierarzt gesagt und ich glaube ihm.
Also wir wohnen hier in Bergen und sind nicht im Urlaub hier. Aber ich werde ihn nochmal fragen, auch wenn er dann denkt ich verstehe kein Deutsch. (grins)
Du MUSST spätestens 7 tage nach der Wieder einreise zum TA um den Wurmkur nochmals durchzuführen.
Das hat damit zu tun, dass der Hund in .de war und nichts damit zu tun, dass ihr oben wohnt.
Wenn der Hund irgendwo war wo er sich diesen Wurm hätte einfangen können, ist es Pflicht 2x (einmal vor abreise und ein mal nach Ankunft) diesen Wurmkur durchzuführen.
Löwin hat geschrieben:............Hei wenn du wieder hier bist brauchst du keine Wurmkur mehr zu machen, ist nur beim ersten Mal so. So das hat unser Tierarzt gesagt und ich glaube ihm.
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Dann solltest du ihm ganz ganz schnell einen Fortbildungskurs empfehlen. Und du solltest deinen Glauben wechseln. Aus meinem weiter oben genannten Link:
§ 8. Behandling mot echinococcose og flått
Hunder og katter som innføres til Norge skal i løpet av de siste 10 dager før innførsel eller tilbakeførsel ha blitt behandlet i avsenderlandet med et godkjent preparat mot echinococcose (E. multilocularis). I løpet av den første uken etter ankomst skal dyrene behandles på nytt. Begge behandlingene skal attesteres i pass/veterinærattest av veterinær.