Susanne hat geschrieben:
Dass es bei dir ohne Probleme lief, bedeutet doch nicht, dass das immer so läuft!
Die "Rechtsvorschriften - Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen" sind wohl eindeutig... darauf, dass man beim Zoll dann keine Probleme bekommt, wenn man die Anmeldung des Autos nicht "unverzüglich" macht, sollte man sich nicht unbedingt verlassen! Das kann durchaus sehr teuer werden!
Hilsen
Susanne
Hei Susanne!
Ich weiß ja, dass wir jetzt rein über Erfahrungen bzw. auch Interpretationen sprechen. Möchte dann aber doch noch die eine Erfahrung hinzufügen:
Als ich vor 2 Jahren die erste Aufenthaltserlaubnis bekam, die wird einem ja von der Polizei ausgehändigt, fragte ich den Polizisten, wann ich denn jetzt mein Auto ummelden müsse. Er sagte wörtlich - vor seinen Kollegen im Präsidium: "Da hast du laaaaang Zeit." Wollte sich allerdings nicht festlegen, wie lange laaaang ist. Also scheinen die Bestimmungen nicht so eindeutig und vor allem so stringent zu sein, wie die ganzen genannten Links aussagen. Denn ich ging beim Zoll durch "mehrere Hände", und keiner hat mir entsprechende Vorwürfe gemacht. Auch mein Rentnerstatuts war denen nicht bekannt.
Wenn ich übermorgen nochmal zum Zoll komme und alles so über die Bühne ging, dass ich nicht mit Schockzustand ins Krankenhaus eingeliefert werde, frage ich mal den Sachbearbeiter, wie sich das verhält. Denn auf Good-Will basiert das ja nun wirklich nicht.
Wir werden sehen. Wäre ja schön, wenn meine Version tatsächlich stimmt.
Viele Grüße
Ulrike
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)