Noch ein Norwegennewbie

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ihmotep
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Re: Landweg und Zoll

Beitrag von ihmotep »

EuraGerhard hat geschrieben:
ihmotep hat geschrieben:Wild campen abseits der Straßen mit WoMo/Wa/Pkw ist und bleibt verboten.
Hallo,

wenn wir uns hier noch auf "wild parken" oder "wild fahren" an Stelle des (ohne Kfz völlig legalen) "wild campen" verständigen können, dann sind wir 100% einer Meinung. :wink:

MfG
Gerhard
Passt schon.
Ohne Kfz fällt man unter das gern genannte Jedermannsrecht. Mit nicht. Gegen wild parken/fahren kann man nichts sagen.Ist doch in Ordnung.

Nur halt irgendwo in die Natur fahren und da das Equipment aufbauen inkl. Solardusche, läßt sich (zumindest meiner Meinung nach) nicht mit dem Recht vereinbaren.

Enig?
Ulrike44
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Re: Noch ein Norwegennewbie

Beitrag von Ulrike44 »

ihmotep hat geschrieben:
2. Was ist denn nun mit dem Jedermannsrecht? Ich wollte eigentlich wild campen - eben da, wo es schön ist und der Tag enden soll. Darf ich das nun oder nicht?
Wenn du dein Fahrzeug dabei hast darfst du nicht wild zelten, ohne Fahrzeug ja. Ausnahme: Eigentümer fragen. Das einfachste: Campingplatz ansteuern, die gibt es fast an jeder Ecke und mit Zelt kommst du da auch sehr spät Abends noch unter. Einfach drauffahren, Platz suchen und gut.
Bezahlt wird meist am nächsten Tag.

............

Wo steht denn das? Bekam eben vom Miljøverndepartementet den Gesetzestext über das "friluftliv" zugeschickt. Hier steht unter $ 9 (Rast und Zelten):

Man darf nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers in der Innmark (= Umgebung von Bauernhöfen, Hausgrundstücken, bewirtschafteten Böden, Wiesen, die gemäht werden, Viehweiden und Waldschonungen oder ähnlichen Gebieten, die durch den Zugang der Allgemeinheit in ihrem Betrieb gestört werden können) rasten, sonnenbaden, übernachten o. ä..

In der Utmark (= unbewirtschftete Natur, die nicht zur obigen Innmark zählt) darf der Aufenthalt niemanden anderen verdrängen oder benachteiligen. Rast und Zelten darf Schonungen oder Walderneurungszonen nicht schädigen. Zelte dürfen nicht so nahe von Häusern oder Hütten aufgestellt werden, dass es die Bewohner stört, in jedem Falle nicht näher als 150 m. ...

Zelten oder anderer Aufenthalt ist ohne die Zustimmung des Eigentümers nicht länger als 2 Tage in Folge erlaubt. Dieser Zustimmung bedarf es jedoch nicht im Hochgebirge oder weit entfernt von Bebauungen, man muss jedoch aufpassen, dass der Aufenhalt dem Gebiet keinen Schaden zufügt.

Während der Jagd gelten regional unterschiedliche Regeln, da muss man sich kundig machen.

Jetzt noch § 4 (Motorisierter Verkehr und Pferdefahrzeuge)
...
An öffentlichen Wegen ist es erlaubt, in der Utmark zu parken, sofern es keinen nennenswerten Schaden ... verursacht.

Ich habe bisher nirgends was darüber gefunden, dass man nur auf Wanderungen wild zelten darf und nicht in der Nähe des Autos. Vielleicht gibt es da ja regionale Bestimmungen. Man darf sogar, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, Waldwege befahren. Ob man das allerdings auch sollte, steht auf einem anderen Blatt.

Hoffe, das hat dir bisschen weitergeholfen.

Viel Freude bei Planung und Ausführung!

Ulrike
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
EuraGerhard
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Re: Landweg und Zoll

Beitrag von EuraGerhard »

ihmotep hat geschrieben:Gegen wild parken/fahren kann man nichts sagen.Ist doch in Ordnung.

[...]

Nur halt irgendwo in die Natur fahren und da das Equipment aufbauen inkl. Solardusche, läßt sich (zumindest meiner Meinung nach) nicht mit dem Recht vereinbaren.
Mit dem Equipment hat das nichts zu tun. Sondern tatsächlich mit dem Fahren: Man darf in Norwegen generell nicht mit Motorfahrzeugen außerhalb des Straßen- und Wegenetzes fahren. (Ausgenommen mit Motorschlitten unter bestimmten Voraussetzungen.) Das richtet sich in erster Linie gegen Motocross- und Geländewagenfahrer, gilt aber natürlich auch für normale PKW und Wohnmobile.

Aber das Campen in der Wildnis ist eben anders als z.B. in Deutschland nicht generell verboten. Es gelten dabei natürlich die Einschränkungen durch das Jedermannrecht*). Wenn jemand sein Fahrzeug ordnungsgemäß parkt und dann sein ganzes Equipment (einschließlich Solardusche :wink: ) in die Wildnis schleppt und dort aufbaut, dann ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Und eine bestimmte Mindestentfernung von der Straße bzw. dem geparkten Auto ist auch nicht vorgeschrieben.

Gleiches gilt natürlich, wenn jemand im geparkten Auto schläft: So lange das Auto im öffentlichen Verkehrsraum ordnungsgemäß geparkt ist, also nicht z.B. im Halteverbot steht, gibt es keinerlei rechtliche Handhabe dagegen. (Auch wenn das Auto groß und weiß ist und verdächtig nach Wohnmobil aussieht... :wink: )

MfG
Gerhard

*) Ich habe einmal zugesehen, wie ein deutsches Paar von der norwegischen Polizei ultimativ dazu aufgefordert wurde, sofort ihr Zelt abzubauen und zu verschwinden. Die beiden waren mit Fahrrädern unterwegs, also nicht motorisiert. Es half ihnen auch nichts, dass sie sich voller Empörung auf das "Jedermannrecht" beriefen. Denn sie hatten ihr Zelt mitten im Stadtpark von Ålesund aufgebaut... :twisted: :wink:
Früher war (fast) alles schlimmer.
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