ihmotep hat geschrieben:
2. Was ist denn nun mit dem Jedermannsrecht? Ich wollte eigentlich wild campen - eben da, wo es schön ist und der Tag enden soll. Darf ich das nun oder nicht?
Wenn du dein Fahrzeug dabei hast darfst du nicht wild zelten, ohne Fahrzeug ja. Ausnahme: Eigentümer fragen. Das einfachste: Campingplatz ansteuern, die gibt es fast an jeder Ecke und mit Zelt kommst du da auch sehr spät Abends noch unter. Einfach drauffahren, Platz suchen und gut.
Bezahlt wird meist am nächsten Tag.
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Wo steht denn das? Bekam eben vom Miljøverndepartementet den Gesetzestext über das "friluftliv" zugeschickt. Hier steht unter $ 9 (Rast und Zelten):
Man darf nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers in der Innmark (= Umgebung von Bauernhöfen, Hausgrundstücken, bewirtschafteten Böden, Wiesen, die gemäht werden, Viehweiden und Waldschonungen oder ähnlichen Gebieten, die durch den Zugang der Allgemeinheit in ihrem Betrieb gestört werden können) rasten, sonnenbaden, übernachten o. ä..
In der Utmark (= unbewirtschftete Natur, die nicht zur obigen Innmark zählt) darf der Aufenthalt niemanden anderen verdrängen oder benachteiligen. Rast und Zelten darf Schonungen oder Walderneurungszonen nicht schädigen. Zelte dürfen nicht so nahe von Häusern oder Hütten aufgestellt werden, dass es die Bewohner stört, in jedem Falle nicht näher als 150 m. ...
Zelten oder anderer Aufenthalt ist ohne die Zustimmung des Eigentümers nicht länger als 2 Tage in Folge erlaubt. Dieser Zustimmung bedarf es jedoch nicht im Hochgebirge oder weit entfernt von Bebauungen, man muss jedoch aufpassen, dass der Aufenhalt dem Gebiet keinen Schaden zufügt.
Während der Jagd gelten regional unterschiedliche Regeln, da muss man sich kundig machen.
Jetzt noch § 4 (Motorisierter Verkehr und Pferdefahrzeuge)
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An öffentlichen Wegen ist es erlaubt, in der Utmark zu parken, sofern es keinen nennenswerten Schaden ... verursacht.
Ich habe bisher nirgends was darüber gefunden, dass man nur auf Wanderungen wild zelten darf und nicht in der Nähe des Autos. Vielleicht gibt es da ja regionale Bestimmungen. Man darf sogar, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, Waldwege befahren. Ob man das allerdings auch sollte, steht auf einem anderen Blatt.
Hoffe, das hat dir bisschen weitergeholfen.
Viel Freude bei Planung und Ausführung!
Ulrike
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)