Wehrdienst
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lilletroll
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Re: Wehrdienst
Da haben wir es doch.Hoffentlich liest und versteht der liebe Ingo das.
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oter
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Re: Wehrdienst
Es geht nicht um die Überschrift, sondern darum dass ich denke, dass dem Fragensteller mit einem Link zu einer Beschreibung der DEUTSCHEN Verhältnisse mehr geholfen wäre. Möglicherweise sind die aber identisch, ich hab keine Ahnung.HSVMichi hat geschrieben: Ja, habe ich. Die Überschrift ist irrelevant.
Es geht um den Inhalt. Ein Wehrpflichtiger, der noch keinen Wehrdienst hatte, darf machen, was er will im Gegensatz zu dem, der seinen Wehrdienst gerade hinter sich gebracht hat.
Und nur darum gings.

Re: Wehrdienst
es geht da klar um Österreich, wenn Du in Deutschland erfasst bist, musst Du Dich abmelden.
Gruß Karl-Heinz
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HSVMichi
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Re: Wehrdienst
Ok, Österreich ist mir da tatsächlich nicht aufgefallen
Ich bin dann mal googlen...
Ich bin dann mal googlen...
schwarz-weiß-blaue Grüsse,
Michi
Michi
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HSVMichi
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Re: Wehrdienst
Ok, next tryHSVMichi hat geschrieben:Ok, Österreich ist mir da tatsächlich nicht aufgefallen![]()
Ich bin dann mal googlen...
http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf
Demnach klingts genau anders herum
ich hole mal Popkorn
schwarz-weiß-blaue Grüsse,
Michi
Michi
Re: Wehrdienst
Da haben wir es doch. Hoffentlich liest und versteht der Troll das, beim dem ich es verstehen könnte, wenn er mit seiner Schaumschlägerei keinen Freundeskreis mehr hat, der sich mit seinen vollidiotischen Ratschlägen noch verarschen liesse.
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lilletroll
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Re: Wehrdienst
Ja hab ich mir es doch gedacht.Die ganze Zeit kein Kommentar mehr und dann immer noch nicht richtig lesen koennen.Der Schaumschlaeger unter uns ist ja nun bekannt.Lieber Ingo,befass dich nicht mit Sachen die dir zu kompliziert sind.
Guten Nacht fuer Heute
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Barney Bär
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Re: Wehrdienst
hey, michi,
lass mal n packen popcorn rueber...
lg
lass mal n packen popcorn rueber...
lg
Re: Wehrdienst
Whatever.lilletroll hat geschrieben:Ja hab ich mir es doch gedacht.Die ganze Zeit kein Kommentar mehr und dann immer noch nicht richtig lesen koennen.Der Schaumschlaeger unter uns ist ja nun bekannt.Lieber Ingo,befass dich nicht mit Sachen die dir zu kompliziert sind.Guten Nacht fuer Heute
Zitat Deutsches (!) Wehrpflichtgesetz §3 Abs. 2:
"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen..."
QED.
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