Hallo,habe schon länger vor nach Norwegen auszuwandern.
Eine Frage ist allerdings noch offen!
Haben Deutsche behörden irgendwelche ansprüche,
auf meinen im Ausland verdienten Lohn,(Steuer oder versicherungsrechtlich)? Bitte um Antwort
Danke
Ansprüche
Re: Ansprüche
Moin...
...indirekt schon....Angenommen, du hast von Januar bis August in D gearbeitet und bist dann nach N gegangen. Wenn du im darauffolgenden jahr deine Einkommenststeuererklaerung in D einreichst, wird das Finanzamt von dir einen Einkommensnachweis aus N fordern (ueblicherweise die Dezembergehaltsabrechnung mit den Jahressummen, also aufsummierte Gehaelter von August bis Dezember), und zwar wollen die das im Original haben. Jetzt kommts: Dieses in N verdiente Gehalt rechnen die Fiskalraeuber zu deinem in D verdientem Geld dazu. Den sich daraus ergebenden Steuersatz benutzen die, um dein in D verdientes Einkommen zu versteuern. Bitte genau lesen - Es wird nur das in D verdiente Geld versteuert, aber mit dem Steuersatz, der sich aus der Summe beider Einkommen ergibt. Dieses Verfahren nennt man "Progressionsvorbehalt" (da sage mal einer, Aerzte wuerden sich unverstaendlich ausdruecken. Ich finde, im Steuerrecht gibt es auch eine Geheimsprache!). Habe das ganze selber gerade durchexerziert....
Gruss,
Arne
...indirekt schon....Angenommen, du hast von Januar bis August in D gearbeitet und bist dann nach N gegangen. Wenn du im darauffolgenden jahr deine Einkommenststeuererklaerung in D einreichst, wird das Finanzamt von dir einen Einkommensnachweis aus N fordern (ueblicherweise die Dezembergehaltsabrechnung mit den Jahressummen, also aufsummierte Gehaelter von August bis Dezember), und zwar wollen die das im Original haben. Jetzt kommts: Dieses in N verdiente Gehalt rechnen die Fiskalraeuber zu deinem in D verdientem Geld dazu. Den sich daraus ergebenden Steuersatz benutzen die, um dein in D verdientes Einkommen zu versteuern. Bitte genau lesen - Es wird nur das in D verdiente Geld versteuert, aber mit dem Steuersatz, der sich aus der Summe beider Einkommen ergibt. Dieses Verfahren nennt man "Progressionsvorbehalt" (da sage mal einer, Aerzte wuerden sich unverstaendlich ausdruecken. Ich finde, im Steuerrecht gibt es auch eine Geheimsprache!). Habe das ganze selber gerade durchexerziert....
Gruss,
Arne
Der Haushaltstipp (Nr. 1378):
Fleckenentfernungmittelflecken gehen mit Teer weg!
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Matthias Scheidl
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- Registriert: Do, 08. Aug 2002, 0:46
Re: Ansprüche
Hallo Arne,
wenn das so ist, wie du sagst - und es scheint mit plausibel - dass kann man eigentlich nicht sagen, dass der dt. Staat indirekt Anspruch hat, auf das in Norwegen verdiente Geld.
Es ist lediglich so, dass er, um den Steuersatz zu errechnen, das im Ausland verdiente Geld mit berücksichtigt.
Umgekehrt bekommt man vom Finanzamt ja auch Geld zurück, wenn man nur einen Teil des Jahres beschäftigt war.
Gruß
Matthias
wenn das so ist, wie du sagst - und es scheint mit plausibel - dass kann man eigentlich nicht sagen, dass der dt. Staat indirekt Anspruch hat, auf das in Norwegen verdiente Geld.
Es ist lediglich so, dass er, um den Steuersatz zu errechnen, das im Ausland verdiente Geld mit berücksichtigt.
Umgekehrt bekommt man vom Finanzamt ja auch Geld zurück, wenn man nur einen Teil des Jahres beschäftigt war.
Gruß
Matthias
Fahrradtour Nordnorwegen 2002 | Land im Licht
In Bayern geboren - in Norwegen das Licht der Welt erblickt
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Re: Ansprüche
Moin Matthias,
...und danke, das dir das plausibel vorkommt - ich hab das wie gesagt genauso gerade durchexerziert, kannst mir das schon glauben. Jedenfalls, falls du deine Steuern bei Frau Mohr vom Finanzamt Bad Segeberg bezahlst....
Gruss,
Arne
naja, kommt eben drauf an wie man das sieht....deswegen habe ich das als indirekt bezeichnet...Matthias Scheidl hat geschrieben:Hallo Arne,
wenn das so ist, wie du sagst - und es scheint mit plausibel - dass kann man eigentlich nicht sagen, dass der dt. Staat indirekt Anspruch hat, auf das in Norwegen verdiente Geld.
...und danke, das dir das plausibel vorkommt - ich hab das wie gesagt genauso gerade durchexerziert, kannst mir das schon glauben. Jedenfalls, falls du deine Steuern bei Frau Mohr vom Finanzamt Bad Segeberg bezahlst....
Gruss,
Arne
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ardsch
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- Registriert: Mo, 18. Nov 2002, 13:34
- Wohnort: jena / sandvika
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Re: Ansprüche
hei arne,
und wie ist das mit dem norwegischen Verdienst gewesen ? Haben die auch den deutschen Verdienst zur Steuersatzermittlung hinzugezogen ?
und wie ist das mit dem norwegischen Verdienst gewesen ? Haben die auch den deutschen Verdienst zur Steuersatzermittlung hinzugezogen ?
Re: Ansprüche
Moin Ardsch!
Die Verdienste selbst wurden nicht abgefragt. Aber die wollen wissen, was du alles dein eigen nennst, inklusive Auslandsbesitztuemer. Fuer die Vermøgenssteuer...deswegen immer auch die persønlichen Schulden mit angeben, gelle? - zur Verrechnung mit dem, was man besitzt.....wirkt næmlich steuermindernd.
Gruss,
Arne
Die Verdienste selbst wurden nicht abgefragt. Aber die wollen wissen, was du alles dein eigen nennst, inklusive Auslandsbesitztuemer. Fuer die Vermøgenssteuer...deswegen immer auch die persønlichen Schulden mit angeben, gelle? - zur Verrechnung mit dem, was man besitzt.....wirkt næmlich steuermindernd.
Gruss,
Arne
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Re: Ansprüche
Hallo...
wir haben das jetzt auch gerade alles durchexerziert.
Während die deutschen ja alles auf ein Jahr rechnen, haben die Norweger die Möglichkeit, daß Jahr anteilig zu rechnen. Es wird also einfach eine Steuererstattung/ -nachzahlung errechnet (nebenbeigesagt nicht so "paragraphendschungelig" wie in D) und dann einfach prozentual auf die gearbeiteten Monate umgelegt...also, wenn jemand seit Juni in N gearbeitet hatte, dann gibt es von dem errechneten Betrag 7/12.
Grüßlis aus dem sonnenverwöhnten Norden
vom NarVikinger
Christoph
wir haben das jetzt auch gerade alles durchexerziert.
Während die deutschen ja alles auf ein Jahr rechnen, haben die Norweger die Möglichkeit, daß Jahr anteilig zu rechnen. Es wird also einfach eine Steuererstattung/ -nachzahlung errechnet (nebenbeigesagt nicht so "paragraphendschungelig" wie in D) und dann einfach prozentual auf die gearbeiteten Monate umgelegt...also, wenn jemand seit Juni in N gearbeitet hatte, dann gibt es von dem errechneten Betrag 7/12.
Grüßlis aus dem sonnenverwöhnten Norden
vom NarVikinger
Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."
frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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