Deutsches Schild am Auto in Norwegen

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abnachnorwegen
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von abnachnorwegen »

muss auch mal was fragen.

wie sieht es mit einem Leasing-Fahrzeug aus, muss ich gesamten Kfz-Wert versteuern?

Mit welchen Kosten muss ich bei einem 18.000€ Wagen in etwa rechnen.

Er soll in 2 Jahren mit Restwert 8000.- zurückgegeben werden.

Oder erhalte ich dann Geld vom Zoll zurück.

lg Matthias
hilsen
abnachnorwegen

Es kommt immer wieder vor, daß deutsche Autos ohne Erlaubnis ihrer Besitzer unfreiwillig in ein Nachbarland auswandern.
© Willy Meurer, (-1934)
Wick1e
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von Wick1e »

Glaube nicht das du ein dt. leasingfahrzeug ummelden kannst!

Formell ist das auto ja im besitz des leasingsunternehmens und glaub nicht das die den export des fahrzeuges erlauben.


Aber kosten wuerde so ein wagen, ohne dies jetzt ausgerechnet zu haben (hab ja keine technischen daten von deinem auto), grob geschaetz (normaler mittelklasse wagen) 20.000,- euro.

Die steuer erhaelt man beim export nicht wieder, auch nicht den zeitlichen restwert (wie in DK).
danielwinkler78
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von danielwinkler78 »

Mein Gott ihr wisst ja gar nichts... dabei steht alles beim zoll auf der homepage
http://www.toll.no.
Ausserdem wurde das thema hier schon zig mal besprochen. Hast du Deutsches nummernschild musst du befristeten aufenthalt im land dokumenrieren kønnen und das fahrzeug muss auf dich selbst zugelassen sein. Nicht pappa oder Oma. Du hast eine fahrerlaubnis vom zoll mitzufuehren, die nach einem jahr nochmals um 1 jahr verlængert werden kann.Nur du darfst das Fahrzeug fuehren Nach zwei jahren ist schluss.Auto muss ausgefuehrt oder verzollt werden. Ich habe mir uebrigens mal vogestellt, was passieren wuerde ,wenn man den ganzen deutschen "Schwarzfahrern"ihre nummerschilder klauen wuerde? Na? :shock:

Gruss,Zecke
patchworkquilt
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von patchworkquilt »

danielwinkler78 hat geschrieben:Ich habe mir uebrigens mal vogestellt, was passieren wuerde ,wenn man den ganzen deutschen "Schwarzfahrern" ihre nummerschilder klauen wuerde? Na? :shock:
Na, sag schon, was ist in Deiner Vorstellung passiert? Wurden die Schwarzfahrer sauer? Hast Du den Diebstahl überlebt? Was hast Du mit den Schildern gemacht? Hast Du die Fassade des Zollgebäudes damit geschindelt? :lol:
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Ingo M
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von Ingo M »

danielwinkler78 hat geschrieben:Mein Gott ihr wisst ja gar nichts... dabei steht alles beim zoll auf der homepage
http://www.toll.no.
Ausserdem wurde das thema hier schon zig mal besprochen. Hast du Deutsches nummernschild musst du befristeten aufenthalt im land dokumenrieren kønnen und das fahrzeug muss auf dich selbst zugelassen sein. Nicht pappa oder Oma. Du hast eine fahrerlaubnis vom zoll mitzufuehren, die nach einem jahr nochmals um 1 jahr verlængert werden kann.Nur du darfst das Fahrzeug fuehren Nach zwei jahren ist schluss.Auto muss ausgefuehrt oder verzollt werden. Ich habe mir uebrigens mal vogestellt, was passieren wuerde ,wenn man den ganzen deutschen "Schwarzfahrern"ihre nummerschilder klauen wuerde? Na? :shock:

Gruss,Zecke
Haha. Andere beschuldigen, nichts zu wissen, aber selber keine Ahnung haben.
http://www.toll.no./templates_TAD/Artic ... anguage=NO

- Wo hast Du das her, dass das Auto auf einen selber zugelassen sein muss? Die norwegischen Vorschriften geben dazu nichts her. Im Gegenteil, unter Sanktionen wird ausdrücklich diskutiert, was bei Verstössen gegen die Vorschrift passiert, wenn Importeur und Besitzer verschiedene Personen sind.
- Wo hast Du das her, das man im ersten Jahr eine Erlaubnis vom Zoll brauchst? Laut Vorschrift musst Du nur dokumentieren können, dass Dein Aufenthalt in Norwegen auf ein Jahr beschränkt ist. Das zweite Jahr ist jedoch genehmigungspflichtig.
- "Nur du darfst das Fahrzeug fuehren" - Auch falsch. Solange eine nach der Vorschrift qualifizierte Person mit im Wagen sitzt, kann auch eine permanent in N wohnhafte Person den Wagen führen (siehe §5). Auch eine andere nach Vorschrift qualifizierte Person darf den Wagen führen.
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danielwinkler78
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von danielwinkler78 »

ich reiss meinen mund ja nur soweit auf wie es stimmt. Geh zum zoll und du wirst eine kjøretillatelse bekommen, die du im fahrzeug mitzufuehren hast. Weiss ich weil ich es selbst so erlebt habe.Und das fahrzeug muss auf dich, zugelassen sein. Ist echt wahr. Geh zum zoll und frag, ehe du mich als inkompetent hinstellst. Haben schon zwei autos nach norwegen geschafft und bin dabei immer so vorgegangen.Gruss Daniel
Ingo M
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von Ingo M »

danielwinkler78 hat geschrieben:ich reiss meinen mund ja nur soweit auf wie es stimmt.
Wenn Du meinst. Mein Link war zur Vorschrift. Da kannst Du nachlesen, was stimmt und was nicht.
danielwinkler78 hat geschrieben:Geh zum zoll und du wirst eine kjøretillatelse bekommen, die du im fahrzeug mitzufuehren hast.
Das mag wohl so stimmen. Diese Erlaubnis braucht man jedoch im ersten Jahr nicht.
Ich zitiere §4 der Vorschrift: "A person is regarded as temporarily resident in Norway when it can be documented that his or her stay will not exceed one year from the date of entry.
The Customs Region may decide upon application that a person shall be regarded as temporarily resident in Norway for a further year, provided it can be documented that the stay will not exceed two years from the date of entry. Applications must be sent to the Customs Region within a year of the date of entry."
danielwinkler78 hat geschrieben:Weiss ich weil ich es selbst so erlebt habe.Und das fahrzeug muss auf dich, zugelassen sein. Ist echt wahr. Geh zum zoll und frag, ehe du mich als inkompetent hinstellst.
Belege Deine Behauptung. "Ist echt wahr" akzeptiere nicht als Beweis.
danielwinkler78 hat geschrieben:Haben schon zwei autos nach norwegen geschafft und bin dabei immer so vorgegangen.Gruss Daniel
Wie gesagt, guck Dir mal die Vorschrift an.
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von Corvus Corax »

Kann dich hier nur unterstützen Ingo M , im ersten Jahr reicht es vollkommen z.B. einen auf ein Jahr datierten Arbeitsvertrag im Auto liegen zu haben . Da braucht man beim besten Willen keine Tillatelse vom Zoll !

Außerdem gibt es auch noch die Ausnahme des Grenzpendlers , d.h. wenn z.B. die Ehefrau weiterhin im Ausland wohnt und man selbst an dieser Adresse auch noch gemeldet ist und dazu noch monatlich nach Hause fliegt oder fährt , kann man so lange man will mit deutschem Kennzeichen in Norwegen rumfahren .

Gruß Corvus
patchworkquilt
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von patchworkquilt »

Corvus Corax hat geschrieben:Kann dich hier nur unterstützen Ingo M , im ersten Jahr reicht es vollkommen z.B. einen auf ein Jahr datierten Arbeitsvertrag im Auto liegen zu haben . Da braucht man beim besten Willen keine Tillatelse vom Zoll !
17.5 Vorübergehender Aufenthalt in Norwegen – § 4 der Auslands-Kfz-Verordnung
Als Grundregel darf ein vorübergehender Aufenthalt im Sinne der Auslands-Kfz-Verordnung vom Tag der Einreise gerechnet nicht länger als 1 Jahr dauern.

Die begrenzte Dauer des Aufenthalts muss jederzeit nachgewiesen werden können.

Wenn der Aufenthalt nachweislich höchstens 1 Jahr dauert, ist die Beantragung einer Genehmigung der Zollbehörde für die vorübergehende Benutzung des Fahrzeugs nicht erforderlich.

Die Nachweise müssen den in § 8 genannten Anforderungen genügen, siehe die diesbezüglichen Kommentare weiter unten. Als relevanter Nachweis kann in solchen Fällen zum Beispiel ein Arbeitsvertrag in Norwegen, eine Beurlaubungsbescheinigung des Arbeitgebers im Ausland, ein Zulassungsbescheid für ein Studium in Norwegen u. Ä. vorgelegt werden. Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein, dass der betreffende Aufenthalt nicht länger als höchstens 1 Jahr dauert.

Is nur kopiert - hilft aber vielleicht doch...

Als Nachweis würde ich im ersten Jahr nen Arbeitsvertrag (N) im Auto haben und ne Meldebestätigung meiner Familie in D (Einwohnermeldeamt). Innerhalb des ersten Jahres dann das zweite Jahr beantragen... .
Übrigens steht da auch was von "Ermessen der Behörde"... Sag mir einer die Zolltarifnummer für Bambusstoff :lol:
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von danielwinkler78 »

Ich muss hier gar keinem was beweisen :shock:
Ingo M
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von Ingo M »

danielwinkler78 hat geschrieben:Ich muss hier gar keinem was beweisen :shock:
Stimmt. Aber dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn Deine Behauptungen als Quatsch bezeichnet werden, bis Du mit etwas mehr Handfestem kommst als 'ist echt wahr'.
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von Muckelchen »

HeiHei
Also mir ist auch nicht viel bekannt, nur das es bis zu 4stellige summen strafen gibt, wenn man ewig mit d-schildern fährt, und es kann auch passieren das man die strafe dann auch rückwirkend bezahlen muß bis zu dem zeitpunkt wo man erwischt wird.
Auch blitzer sind in norwegen richtig teuer z.B. 17kmh zu viel sind 450€.
Bei Toll.no kannst du nachschauen was du für dein auto an zoll bezahlen mußt.

Lykke til :D
muheijo
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von muheijo »

Muckelchen hat geschrieben: nur das es bis zu 4stellige summen strafen gibt,...D
zur klarstellung: du redest von euro, in kronen ist das ganze 5stellig! :lol:

gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von Muckelchen »

muheijo hat geschrieben:
Muckelchen hat geschrieben: nur das es bis zu 4stellige summen strafen gibt,...D
zur klarstellung: du redest von euro, in kronen ist das ganze 5stellig! :lol:

gruss, muheijo
:shock: Ja klar. Hab ich wohl vergessen mit hin zu schreiben. :lol:
muheijo
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Re: Deutsches Schild am Auto in Norwegen

Beitrag von muheijo »

danielwinkler78 hat geschrieben: ...und das fahrzeug muss auf dich selbst zugelassen sein.
es muss nicht.

was du meinst, ist vielleicht, dass es nichts nuetzt, wenn es auf papa oder oma oder den papst zugelassen ist, wenn man selbst die voraussetzungen fuer das fuehren eines auslændischen autos nicht erfuellt.

gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

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