Hallo Burantino,
ich bin zwar leider noch kein Rentner (Es fehlen noch 30 Jahre) , aber kann noch die genauen Infos zur Krankenkasse liefern.
Um Sachleistungen von der nowegischen Krankenkasse zu erhalten, müssen sich die in der deutschen Krankenversicherung versicherten Personen, die in Norwegen wohnen, mit ihren Familienangehörigen beim norwegischen Krankenversicherungsträger als anspruchsberechtigt auf Sachleistungen eintragen lassen. Dies geschieht auf der Grundlage einer von der deutschen Krankenkasse ausgestellten Anspruchsbescheinigung.
Bei Rentnern ist dies die Bescheinigung E 121.
Die Leistungsaushilfe in Fällen des gewöhnlichen Aufenthalts in Norwegen sieht vor, dass der norwegische Krankenversicherungsträger entsprechend des norwegischen Leistungskataloges die in Deutschland versicherten und anspruchsberechtigten Personen alle Sachleistungen zur Verfügung stellt. Einschränkungen im Leistungsumfang sind nicht vorgesehen. Das bedeutet, die Leistungen werden den in Deutschland krankenversicherten Berechtigten vom norwegischen Träger im selben Umfang und in der selben Weise wie den in Norwegen wohnenden Norwegern zur Verfügung gestellt.
Komplizierter wird es, wenn der Rentner in Norwegen pflegebedürftig wird. Zum Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gibt es ein "Gemeinsames Rundschreiben zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt vom 06.09.2005" der Spitzenverbände der Pflegekassen.
Da das bisher noch nicht zur Frage steht, will ich darauf noch nicht eingehen um euch nicht noch zu verwirren.
Ich hoffe es war nicht zu juristisch.
Gruß
Frank