Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

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stjerneskudd
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Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von stjerneskudd »

Hallo!

Ich weiss, der Steuererklärungswahnisnn :cry: kommt erst so richtig in ein paar Monaten, aber mich würde es beruhigen schon mal ein bisschen von euren Erfahrungen zu hören! Ich habe nämlich das Gefühl, dass sich keiner so richtig auskennt damit! Mein armes Finanzamt in D ist völlig überfordert, ich brauche also EUCH :lol:

Mein Fall ist so:
Ich habe ein halbes Jahr als Angestellte in D gearbeitet, dann 2 Monate ALG1 bezogen (teils in Norwegen, teils noch in D) und werde ab jetzt als Selbständige arbeiten mit 16% Anstellung bei einer Kommune.

Klingt an sich kompliziert, aber ich werde ja schätzungsweise nicht die einzige sein, mit dieser oder einer ähnlichen Konstellation!

Meine Fragen sind vielfältig und mein Wissensstand ist nahe Null.
Ich muss ja sicherlich in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben- aber wie berechnen die Länder jeweils ihren Steuersatz? Wird das im anderen Land verdiente Geld gezählt? Bestimmt, oder?
Könnte man den Umzug zweifach absetzen, in beiden Ländern oder wäre das a bisserl illegal?
Gibts Tips und Tricks?

Takk schon mal!
Hilsen
Stjerneskudd
alien
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von alien »

denk mal so wie du das hier schilderst bist du in deutschland erstmal steuerpflichtig mehr als 180 tage in d die kannste ja schon mal machen und dann wollen die noch wissen was du in norge im restlichen jahr verdient hast wegen der steuerprogression ,was bei dir da in norge ist weiss ich leider auch nicht, ich musste da nichts machen das ging hier automatisch :lol:
Uwe
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von Uwe »

Das norwegische Finanzamt juckt i.d.R. nicht, was du vorher in D verdient hast; die geben Dir dafuer nur anteilige Freibetraege (also z.B. bei 5 Monaten in Norwegen 5/12).
Selbst wenn das dt. Finanzamt dich fuer 2007 noch voll steuerpflichtig einstuft (weil > 180 Tage), musst du Dein bei der norweg. Kommune verdientes Gehalt nicht in D direkt versteuern. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens geht die Steuer bei Beschæftigten im øffentlichen Dienst sowieso immer an das Land, dem der oeffentliche Arbeitgeber angehoert. Allerdings wirkt das norweg. Einkommen in 2007 in dem Fall genau wie das ALG1 progressionssteigernd auf dein im ersten Halbjahr verdientes Angestelltengehalt in D! Deswegen kannst Du auch ganz legal Deine Umzugskosten von D nach Norge 2mal absetzen: Bei Deinem norwegischen Einkommen mit den norwegischen (hohen!) Saetzen und von Deinem, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden norweg. Einkommen nach deutschen Saetzen (auch ganz nett, es gilt die Auslandsumzugskostenverordnung - mal googeln, ich habe auch frueher hier einen Link ins Forum gestellt) beim dt. Finanzamt. Womoeglich wandert eine solche Steuererklaerung dann erst mal zum Landesfinanzamt und dauert ... aber wer die Saetze nicht kennt und sich nicht kuemmert ist selber schuld und zahlt empfindlich mehr Steuern (sowohl in D als auch in N).

Gruesse,
Uwe
Corvus Corax
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von Corvus Corax »

Das deutsche Finanzamt will ganz gerne deine Steuererklärung von Norwegen sehen - somit ergibt sich automatisch , daß du im April zuerst die norwegische Steuererklärung abgibst . In der kannst du dann auch deinen Umzug absetzen .
Dein in Norwegen dann noch steuerpflichtiges Einkommen ( nach Abzug der Freibeträge und anderen Sachen ) wird dann in Deutschland auf dein Einkommen in Form des Progressionsvorbehaltes angerechnet .
Da das deutsche Finanzamt aus der norwegischen Steuererklärung ersehen kann , daß du den Umzug bereits abgesetzt hast , kannst du den auch nicht noch einmal beim Progressionvorbehalt absetzen - so dumm sind die dann nun auch nicht ; versuchen kannst du es ja , aber es wird wohl nicht durchgehen .

Bei der norwegischen Steuerklärung solltest du allerdings beachten , ob es nicht günstiger wird den 10%-Fradrag einzusetzen , den Einwanderer in den ersten beiden Jahren nehmen können . Das kommt auf deine sonstigen absetzungsfähigen Sachen an . Hast du den Fradrag genommen , kannst du auch wieder den Umzug über den Progressionsvorvehalt absetzen , da aus der norwegischen Steuerklärung nicht ersichtlich ist , wofür dieser Fradrag steht .

Hört sich alles kompliziert an , ist es aber nicht -- oder vielleicht doch...

Gruß Corvus
Uwe
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von Uwe »

Hallo Corvus Corax,

das dt. Finanzamt interessiert sich beim Einkommen in Norge zunaechst mal fuer das Bruttoeinkommen - bei den Umzugskosten verwendet das dt. FA andere Saetze als die Norweger, war zumindest bei mir so. Die 10% fradrag-Geschichte lohnt sich eigentlich nie. Frueher waren es mal 15%, aber nun, mit 10%, ist es eigentlich Augenwischerei - wer nur die Umzugskosten vernuenftig nach norweg. Recht absetzt, fæhrt dann schon besser, wer noch Kinder, Schulden, doppelte Haushaltsfuehrung usw. geltend machen kann, sowieso.
Natuerlich kann man die Umzugskosten in D nicht doppelt absetzen, sondern beim deutschen Finanzamt nach deutschen Regeln (eben o.g. AUKV) und beim norwegischen Finanzamt nach norwegischen Saetzen/Regeln!

Schøne Gruesse,
Uwe
stjerneskudd
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von stjerneskudd »

Herzlichen Dank!
Ich habe zwar erst mal gar nichts verstanden, aber dann mal ein bisschen Wikipedia konsultiert und was zum Progressionsvorbehalt erfahren.
Jetzt kann ich ja mal eine Strategie entwickeln.

Ich brauche in Norwegen unbedingt einen Regnskapsförer, sonst gehe ich unter. Die 10% Pauschalfradrag lohnen sich für mich bestimmt nicht, da ich ja selbtändig bin.

Aber auf das Forum ist verlass!! Danke für eure hilfe!
Damit will ich das Thema natürlich nicht abschliessen, für weitere Tipps bin ich natürlich weiterhin dankbar!!

Stjerneskudd
tomboll
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von tomboll »

Uwe hat geschrieben: Natuerlich kann man die Umzugskosten in D nicht doppelt absetzen, sondern beim deutschen Finanzamt nach deutschen Regeln (eben o.g. AUKV) und beim norwegischen Finanzamt nach norwegischen Saetzen/Regeln!
Man kann einen Umzug ins Ausland weil man dort eine Arbeit aufnimmt nur dann in D von der Steuer absetzen wenn die im Ausland erzielten Einkünfte in D steuerpflichtig sind. Das ist aber bei einer normalen Angestelltentätigkeit in Norwegen nicht der Fall, also gibt es auch keine Werbungskostenabzug. Lediglich für die Berechnung des Progressionsvorbehalts kann das berücksichtigt werden, aber natürlich auch nicht doppelt.
Uwe
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von Uwe »

Tomboll schrieb:
"Lediglich für die Berechnung des Progressionsvorbehalts kann das berücksichtigt werden, aber natürlich auch nicht doppelt."

Genau das ist der Punkt! Man muss also seine Umzugskosten sowohl beim deutschen Finanzamt nach dt. Regeln/absetzbaren Betraegen angeben und beim norwegischen Finanzamt nach deren Regeln. Kein Finanzamt wird ein doppeltes Absetzen akzeptieren, aber vielen wird eben erzaehlt ihre Umzugskosten nach Norwegen wuerden beim deutschen Finanzamt gar keine Rolle spielen und sie muessten sie dort auch nicht angeben. Das ist aber schlicht falsch und fuehrt dazu, dass viele dank des dann
ungekuerzten Progressionsvorbehaltes in D Steuer nachzahlen duerfen.

Gruesse,
Uwe
tomboll
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von tomboll »

So ist es korrekt, dem habe ich nichts hinzuzufügen :wink:
Corvus Corax
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von Corvus Corax »

Hallo Uwe ,

du solltest allerdings auch nicht vergessen , daß viele Leute erst mal alleine nach Norwegen ziehen . Diese fahren in der Regel mit nem eigenen Pkw und ein paar Sachen los . Zumindest kenne ich alleine schon 12 Leute , die es so gemacht haben . Somit tendieren die Umzugskosten gegen Null - na ja nicht ganz so wenig , aber doch schon ziemlich wenig . Und dann muß man erst mal was zum Absetzen finden , was noch was einigermaßen was einbringt . Ich persönlich hab da nicht viel zusammenbekommen und hab gerne den 10 % Fradrag gezogen - im übrigen auch viele Leute , die ich hier oben kenne .

Gruß Corvus
alien
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von alien »

so siehts aus mir fällt auch nichts sinvolles ein was ich hier steuermindernt absetzen könnte bis vielleicht auf firmenaktien aber da muss ich mich erst schlau machen bis dahin heißts zahlen :cry:
stjerneskudd
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von stjerneskudd »

Wir sind komplett umgezogen, nicht erst halb und ich werde jede briefmarke absetzen :-). Der Umzug hat über 3000 Euro gekostet, da kam schon was zusammen.

Aber jetzt habe ich noch besser verstanden, was ihr gemeint habt! Danke noch mal!
Uwe
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von Uwe »

Corvus Corax hat geschrieben:Hallo Uwe ,

du solltest allerdings auch nicht vergessen , daß viele Leute erst mal alleine nach Norwegen ziehen . Diese fahren in der Regel mit nem eigenen Pkw und ein paar Sachen los . Zumindest kenne ich alleine schon 12 Leute , die es so gemacht haben . Somit tendieren die Umzugskosten gegen Null -
Hallo Corvus Corax,

nur mal ein Beispiel: Junggeselle zieht mit PKW und gebrauchtem Anhænger mit seinen Habseligkeiten von Frankfurt nach Trondheim um.
Absetzen kann er u.a.:
1. km-Satz 3,00 NOK fuer PKW und 0,50 NOK fuer Anhaenger und 0,50 NOK pro weiteren passagier/Familienmitglied, in dem Fall 3,50 NOKx2050=7175 NOK
2. Verpflegungspauschale (sagen wir: 2,5 Tage): Tag 1 630 NOK (f. DK) Tag 2: 460 NOK, Tag 3: 200 NOK=1290 NOK pro Person
3. Nattillegg (Uebernachtungskostenpauschale, auf Nachweis werden dtl. hoehere Kosten uebernommen!): 700 NOK (Ausland) + 400 NOK (Norge)= 1100,- NOK pro Person, auf Nachweis dtl. mehr
4. egen pakking (ohne Nachweis, Verpackungspauschale wenn man selber packt)): 2500 NOK
5. Fæhre oder in dem Fall Øresundbruecke und bompenger, ca. 1500 NOK
6. vor Ort: Telefonanschlussgebuehr, ggf. Elektrikerkosten (falls dt. E-Herd angeschlossen wird etc.): 2000 NOK
Schon sind wir bei dtl. >15000 NOK fuer einen do-it-yourself Junggesellenumzug von gut 2000 km.

Die 10% standardfradrag werden uU auch gar nicht gewaehrt, wenn man gleich auf unbegrenzte Zeit einwandert... also lieber das Absetzen, was auch wirklich geht.

Schoene Gruesse,
Uwe
Corvus Corax
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von Corvus Corax »

Schön gerechnet . Ich bin von Düsseldorf nach Oslo umgezogen . Waren immerhin auch so 1500 km . Gefahren bin ich die Strecke in 17 Stunden . Hatte keinen Anhänger und keine weitere Person im Auto . Somit komme ich schon mal bei weitem nicht auf die 15.000 NOK .
Außerdem ergeben bei mir 10 % von 300.000 ( Durchschnittsjahreseinkommen in Norwegen , denke ich mal ) 30.000 NOK . Wie kriegt man die restlichen 15.000 NOK zusammen um dadrüber zu kommen . Ich hab übrigens einen Firmenwagen für die Arbeitsfahrten und Heimfahrten und bekomme Arbeitskleidung gestellt . Und schon wird es schwierig !

Ich will ja auch gar nicht abstreiten , daß wenn man viel Absetzten kann , besser alles einzeln angibt , als den Standardfradrag zu nehmen . Aber es gibt auch genug Leute , die froh sind , überhaupt diesen Fradrag nehmen zu können , da sie sich im ersten Jahr in Norwegen mit dem ganzen Steuerkram überhaupt nicht auskennen und nur Bahnhof verstehen , da meistens auch die Norwegischkenntnisse noch nicht so gut sind . Ich hab auch noch nicht gehört , daß jemand den Fradrag nicht bekommen hat , aber da mag es eventuell auch welche von geben .

Außerdem können wir uns wahrscheinlich noch genügend Zahlenbeispiele an den Kopf knallen . Genügend Fallbeispiele um das Eine oder das Andere besser darzustellen gibt es bestimmt .

Gruß Corvus
Uwe
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Re: Steuererlärung nach Umzug mitten im Jahr

Beitrag von Uwe »

Hallo Corvus Corax,

Du hast schon Recht: fuer eine/n Alleinstehende/n ist der standardfradrag meist ok, der standardfradrag erhoeht sich aber nicht, wenn man Pertner/in und (viele) Kinder hat, daher faehrt man als Familie meist anders guenstiger. Vielleicht nuetzt ja die im o.g. Beispiel angegebenen Abzugsmoeglichkeiten dem ein oder anderen trotzdem was und kann sie verwenden...

Gruesse,
Uwe
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