Wer kennt sich mit E303 aus???

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Kleene
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Re: Wer kennt sich mit E303 aus???

Beitrag von Kleene »

Ninepine hat geschrieben:zum Aetat gehen ( innerhalb der ersten 6 Tage nach Ankunft in Norge ).
Die Vorschrift hat sich laut nach meiner Nachfrage geändert. Es muss sich unverzüglich nach Ankuft in Norge beim Aetat gemeldet werden. Heisst, spätestens einen Tag (Werktag) nach Ankunft. Mir wurde erst auch gesagt, ich hätte 6 Tage zeit, dann warens nur noch 3 Tage und mittlerweile unverzüglich.

Aber wie wir ja mitbekommen haben, 10 Beamte - 10 Antworten.

Mit der D-Nummer ist ja sehr praktisch. Hätte ich nicht gedacht, dass das Arbeitsamt das macht. Das man sich eine beantragen kann, wenn man bei Beantragung schon einen Job hat, das wusste ich.

Bist Du dann gleich zum Aetat gegangen und hast dann erst Deine Aufenthaltsgenehmigung beantragt oder macht das alles das Aetat bei Anmeldung???
Wäre nämlich sonst erst mich Anmelden gegangen und dann zum Aetat.

LG Tanya
Ninepine
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Re: Wer kennt sich mit E303 aus???

Beitrag von Ninepine »

Also mit dem Anmelden kannst Du Dir Zeit lassen, das brauchst Du erst innerhalb der ersten 3 Monate machen. Für die Aufenhaltsgenehmigung brauchst Du einen Arbeitsvertrag, mit dem gehst Du zur Polizei und brauchst aber Deine D- (bzw. P- ) Nummer.

Wegen der Frist und dem Aetat habe ich grade noch mal auf mein altes Formular geguckt: Auf der ersten Ausfertigung ( E303/1 DE ) hast Du Dein "Abreise/ Ausreisedatum" welches auch der Beginn Deines Anspruches in Norge ist. In der Zeile darunter steht dann noch ein Datum ( bis wann Du Dich spätestens in Norge gemeldet haben musst). So, habe grade im Nett das blöde Infoheftchen gesucht und gefunden... Text habe ich hierher kopiert!!!
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Leistungen im Ausland können Sie grundsätzlich
erst ab dem Tag der Meldung bei der
zuständigen Stelle im Land der Arbeitsuche
erhalten. Damit Ihnen die Leistung ab Beginn
des Mitnahmezeitraumes gezahlt werden
kann, müssen Sie sich bis spätestens 6 Tage
nach Ihrer Abreise melden. Ist der 6. Tag
nach der Abreise ein Samstag oder Sonntag,
ist der darauffolgende Montag maßgebend.
-------------------------------------------------------------


Hier ist noch die Seite:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ngeld-.pdf

Hoffe ich konnte Dir helfen!
PS: Wenn Du erstmal hier bist, interessiert Deutschland eh keinen mehr und auf den Ämtern hier ist man echt zuvorkommend. Also Toi, toi, toi!
Wünsche allen Kraft und Mut ihren Weg zu gehen!!!
Kleene
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Re: Wer kennt sich mit E303 aus???

Beitrag von Kleene »

Dankeschön für die Infos.

Mein Mann hat ja einen Job in Norge und ich komme hinterher und ich brauch demnach ja trotzdem ne Aufenthaltsgenehmigung, weil ich nach diesen 3 Monaten nicht mehr nach Deutschland zurück gehe. Melde mich ja komplett in Deutschland ab und einen Job bekomme ich eh nicht, da ich schwanger bin. *g* Aber es wird sich schon alles einpendeln mit den Anmeldungen etc. Seh das ganze positiv.

Aber nun bin ich wieder etwas schlauer. Danke. *g*
Ninepine
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Re: Wer kennt sich mit E303 aus???

Beitrag von Ninepine »

Wenn Dein Mann schon in Norge ist, dann ist das mit der Aufenthaltsgenehmigung doch sowieso gar kein Problem für Dich:

Wenn Ihr verheiratet seit, gehst Du lediglich zur Polizei mit zwei aktuellen Passbildern und bekommst die "A-Genehmigung" als Familienangehörige.

Seit Ihr noch nicht verheiratet, bräuchtest Du einen Nachweis, dass ihr bereits länger als drei Jahre zusammen gewohnt habt und dann bekommst du sie auch... Als Nachweis gilt z.B. ein alter gemeinsamer Mietvertrag aus Deutschland.

Ich habe zum Beispiel die Abmeldebescheinigung der deutschen Behörden ( da stehen ja die Adressen drin, also meine und die von meinem Lebenspartner) vorgelegt.
Kleene
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Re: Wer kennt sich mit E303 aus???

Beitrag von Kleene »

Wir sind verheiratet. Er geht nächste Woche nach Norge (Arbeit fängt dann 1 Woche später an) und ich folge ihm dann 7 Wochen später. Er muss erstmal ein/e Haus/Wohnung für uns finden. Leider hat es von hier aus bisher nicht geklappt. Entweder schon vermietet oder sie wollen keine Hunde. Aber auch da seh ich das ganz positiv, dass er was zwischen Oslo und Drammen findet.

Mit dem E303 hab ich auch nur gemacht, weil es mir vom Europaservicecenter so geraten wurde, auch das ich meine Schwangerschaft dem Arbeitsamt hier in Deutschland nicht mitteilen soll. Im Grunde brauch ich es denen ja auch nicht sagen. Geht denen ja schließlich nichts an. In Norge muss ich es aber sagen, da es dann wohl nicht mehr zu verbergen ist *g*

Okay, dann werde ich zur Polizei mit zwei Passbildern gehen und dann zum Aetat. Wenn ich das an einem Tag schaffe, noch besser. :wink:

Dankeschön.

LG Tanya
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