Die Vorschrift hat sich laut nach meiner Nachfrage geändert. Es muss sich unverzüglich nach Ankuft in Norge beim Aetat gemeldet werden. Heisst, spätestens einen Tag (Werktag) nach Ankunft. Mir wurde erst auch gesagt, ich hätte 6 Tage zeit, dann warens nur noch 3 Tage und mittlerweile unverzüglich.Ninepine hat geschrieben:zum Aetat gehen ( innerhalb der ersten 6 Tage nach Ankunft in Norge ).
Aber wie wir ja mitbekommen haben, 10 Beamte - 10 Antworten.
Mit der D-Nummer ist ja sehr praktisch. Hätte ich nicht gedacht, dass das Arbeitsamt das macht. Das man sich eine beantragen kann, wenn man bei Beantragung schon einen Job hat, das wusste ich.
Bist Du dann gleich zum Aetat gegangen und hast dann erst Deine Aufenthaltsgenehmigung beantragt oder macht das alles das Aetat bei Anmeldung???
Wäre nämlich sonst erst mich Anmelden gegangen und dann zum Aetat.
LG Tanya