toddy und angela hat geschrieben:
1. KFZ steuer
2. KFZ Versicherung
Für ein Golf 1400 Kg
1900ccm 105 PS
TDI Diesel BJ 2001
KFZ-Steuer ist hier die sog. Jahresabgabe, die war im Jahre 2006 2865 NOK. Wird aber jedes Jahr neu festgelegt, die Info bekommst du von der Stelle bzw. Homepage, die das Geld bekommt: http://www.toll.no .
Zu 2.) kann ich dir nix sagen, denn es kommt auf viele Faktoren an (wie lange unfallfrei, welches Auto, Alarmanlage, Garage uvm.), da hilft nur ein Anruf bei einer Versicherung (z.B. Gjensidige, Vesta usw.).
Ja, bei der erstmalig zulassung in N, egal ob neuwagen oder gebraucht.
Bei einer ummeldung (besitzer wechsel) ist einer ummeldesteuer zu zahlen. Diese ist vom alter und gewicht des fahrzeuges abhaengig. Sie variert bei einem PKW von ca. 170,- euros (ez vor 1995) bis fast 2000,- euros (1-2 jahre alter grosser wagen).
hallo, aha, verstehe. das ist dann also diese Omregistr., richtig? sagen wir mal, man hat ein auto, was knapp 4 tonnen wiegt und 1985 gebaut wurde und vorher zugelassen war...mit wieviel muesste man da rechnen?
nope, ist son alter chevy..die wiegen meines erachtens so viel. vielleicht wars auch etwas weniger...aber ich dachte schon so an die 4 tonnen. die sind ja noch so gebaut. ein suburban oder silverado oder blazer k5. ne idee, was eben sowas kosten koennte?
hi, also wenn ich jetzt ein auto kaufe, was sagen wir mal 25000 nok kostet, dann kommen da noch die 1421 nok dazu...das ist klar. was kaeme da noch. die årsavgift ist dabei. sowas wie tuev doch wohl, oder? wie nennt sich das in norge?
Die jahressteuer (årsavgift) muss derjenige zahlen auf dessen nahmen der wagen am 1. jan. zugelassen war.
Ist der wagen am 1.jan. nicht zugelassen, dann muss diese bei der zulassung gezahlt werden. Also gegebenfalls vom neuen besitzer der den wagen dann zulaesst. (Wird der wagen nach den 1. juli zugelassen, braucht man nur die halbe steuer zahlen)
Beim kauf eines auto in N muss unbedingt im Brønøysundregister nachgeprueft werden om das fahrzeug verpfaendet ist. Ist dies naemlich der fall hat der vermeintlich neue besitzer keinen besitzanspruch auf den wagen!