Erdmænnchen hat geschrieben:EuraGerhard hat geschrieben:Einige Kommunen in Norwegen haben die Möglichkeit der Barzahlung komplett abgeschafft und ziehen bei Ausländern die Mautgebühr regulär über EPC ein. Solltest Du so eine Mautstelle passiert haben, so bist Du natürlich kein Mautpreller.
Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Du bist bei der entsprechenden Mautstelle durchgefahren. Dann wäre es ungeachtet aller rechtlichen Überlegungen ein Gebot der Fairness, die 5,30 Euro zu zahlen. Oder EPC hat Mist gebaut, dann zahlst Du natürlich nicht.
Sicher, dass auch solch kleine Beträge regulär eingezogen werden? Da ist doch der Verwaltungsaufwand größer als als 5,30€. Was kostet denn der Brief an Porto?
Fakt ist daß in sehr vielen Fällen (das ist jeweils Sache der betreffenden meist kommunalen Bompengeselskap wie die sich dazu entscheiden) diese kleinen Beträge bei ausländischen Fahrzeugen generell überhaupt nicht eingefordert werden, eben weil es sich natürlich nicht rechnet.
Konkretes Beispiel dazu wären etwa die ausschliesslich vollautomatischen (Rechnungs-)Mautstationen in Tönsberg. Die registrieren logischerweise alle passierenden Fahrzeuge und kassieren (per Transponder="Brikk" oder eben per Rechnung) bei den norwegischen und den für dieses System angemeldeten ausländischen Autos. Unbekannte ausländische Autos bekommen aus Kostengründen im allgemeinen keine Rechnung - das kann dort nur dann anders sein wenn ein Fahrzeug sehr viele Passagen im jeweiligen Abrechnungszeitraum hat so daß ein größerer Betrag zusammenkommt.
Es ist aber durchaus vorstellbar daß andere Mautgesellschaften den Aufwand nicht scheuen und auch Kleinbetragsforderungen zum Einzug an EPC verkaufen obwohl mir das wirtschaftlich nicht recht einleuchten würde.
EPC agiert in diesem Geschäft im übrigen generell nur als Inkassofirma -
man muß sie nicht mögen und darf sie auch gerne hassen

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an der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens ändert das allerdings garnix...
Richtig ist daß es bislang an zwischenstaatlichen Verträgen fehlt die es erlauben würden
Bussgelder im anderen Staat einzutreiben.
Bei Mautgebühren handelt es sich aber eben nicht um ein Bussgeld sondern eine Gebühr für eine konkrete Gegenleistung - die kann und darf sehr wohl zum Inkasso an Privatunternehmen abgetreten werden; hier handelt die EPC also in einem rechtlich durchaus klaren Bereich.
Ob es sich lohnt als Inkassounternehmen privatrechtlich solche Minisummen bei oft sehr unsicherer Beweislage einzuklagen und gar die Vollstreckung solcher Forderungen zu versuchen ist natürlich eine ganz andere Frage.
Spätestens ab dem nächsten Jahr dürfte sich die großherrliche "Die können mir aus dem Ausland garnix"-Haltung aber erledigt haben.
Da geht die o.g. neue Vereinbarung nämlich endlich in die richtige Richtung und sie zielt mit einem Schwellenbetrag von etwa 70€ ja auch eindeutig nicht auf die "peanuts" sondern auf die dickeren Kaliber
Wir dürfen also mal gespannt auf die ersten neuen "Muß-ich-zahlen-?"-Threads des nächsten Jahres warten...
alsterix